es wurde auf einer flomarkapp eine tasche angeboten von prada.
es war nicht dazu geschrieben original da sie ein geschenk war die anzeige lautete
prada tasche war ein geschenk und ich kann leider nichts mit ihr anfangen
daraufhin schrieb ein herr der sich für die tasche interessierte er wollte den letzen preis wissen und bekam antwort 460 euro.
er nahm das angebot an ohne nach der echtheit der tasche zu fragen.
es wurde unter jede email geschrieben dass es keine garantie auf die tasche gäbe da es ein geschenk war und somit nicht weiss wo sie herkommt und auch keinen beleg oder sonstiges habe.
macht man sich strafbar wenn man die tasche verkauft der käufer ging nicht auf die aussagen ein. er wollte nur wissen wo er das geld hinschicken soll usw es wurde des öfteren erwänt dass es ein geschenk war und es für die tasche keine garantie gäbe jedoch möchte der käufer die tasche trotzdem für 460 euro kaufen
Und wenn der Text mittels Interpunktion in eine lesefähige Version gebracht worden ist, lässt sich sicherlich auch eine Antwort finden. Das ist mir viel zu unlesbar.
Ist es auch strafbar wenn man dem Käufer nochmals eine Email geschrieben hat und ausdrücklich erklärt dass man nicht weiß ob es sich um ein Plagiat handelt oder nicht Nacht sich der Käufer dann nicht auch strafbar ?
Sorry …
Es wurde eine Tasche in einem internethandel angeboten
Die Anzeige lautetet : prada Tasche , habe sie geschenkt bekommen und kann leider nichts mit ihr anfangen
Auf diese Anzeige meldete sich ein Interessent der den letzten Preis für die Tasche wissen möchte er bekam als Antwort 460€ was für den Interessenten ok war und er dem Kauf zustimmte.
Der Verkäufer Schrieb dem Interessenten ausdrücklich dass er nicht weiß ob die Tasche echt ist da es ein Geschenk war und er keinen Kaufbeleg oder echtheitsnachweis besitzt.
Der Interessent möchte die Tasche jedoch trotzdem kaufen.
Macht sich der Verkäufer strafbar und wenn ja macht sich dann der Käufer nicht auch strafbar ??
Ich denke das hängt davon ab ob der VK weiss das es ne Fälschung ist und nur vorgibt es nicht zu wissen oder es tatsächlich nicht weiss. Das ganze herumgeeiere und diese billigen versuche sich abzusichern deuten ja daraufhin dass dem VK völlig klar ist dass er ne Fälschung verkauft.
Wo Prada draufsteht …
… sollte auch Prada drinsein. Sprich: Das Angebot dürfte nicht nach Prada lauten. Tut es aber hier. Wenn es ein Original ist, dann gut. Wenn nicht, dann kann das ganz teuer werden. Dann dürfte das Ding nicht einmal als „Nicht-Prada“ verkauft werden.
Macht sich der Verkäufer strafbar
Ja
und wenn ja macht sich dann:der Käufer nicht auch strafbar ??
Nö, der wird, wenn er die Fälschung bemerkt und beweisen kann, sehr stinkig werden.
Das sehe ich trotz dem verlinkten Artikel anders, da bei der populären Aussage „Unwissensheit schützt vor Strafe nicht“ überhaupt nicht zwischen zivilrechtlichem Schadensersatz und strafrechtlicher „Strafe“ unterschieden wird; und schon gar nicht zwischen den Feinheiten wie z.B. Vorsatz und Fahrlässigkeit.
Vielleicht sollte man zur Beruhigung spitzfindiger Juristen „Strafe“ durch „Haftung“ ersetzen. Dem „Ottonormaltäter“ ist es jedenfalls egal, ob er z.B. eine Geldstrafe oder einen Schadensersatz zahlen muss. „Bestraft“ fühlt er sich in jedem Fall.
Daher passt meine Aussage durchaus auf den vorliegenden Fall. Man wird sich wohl kaum „herausreden“ können, wenn man eine gefälschte Prada-Tasche verkauft, dass man ja nicht gewusst habe, ob diese echt oder gefälscht ist.
Zumindest der Unterlassungsanspruch besteht unabhängig vom Verschulden. Ob der Verkäufer wusste oder auch nur wissen konnte, dass es sich um eine Fälschung handelt, ist unerheblich. Es kommt im Wesentlichen darauf an, dass hier eine Markenfälschung verkauft wurde.
Auderdem, die Tatsache, dass man hier im Forum nachgefragt hat zeigt ja, dass der Verkäufer eine gefälschte Ware vermutet, da kann aus Fahrlässigkeit ganz schnell Vorsatz werden…