ist es erlaubt, dass ein Veranstalter einer Party die Plakate einer anderen Veranstaltung abreißt und seine eigenen Plakate auf die Rückwände des geschädigten Veranstalters tackert? Auch wenn der geschädigte Veranstalter keine offizielle Genehmigung hat. Beide Veranstaltungen sind noch aktuell. Wie könnte der geschädigte Veransatlter gegen den „Abreißer“ vorgehen, wenn es da überhaupt eine Möglichkeit gibt?
ist es erlaubt, dass ein Veranstalter einer Party die Plakate
einer anderen Veranstaltung abreißt
das klingt erstmal nach „nicht erlaubt“ (sachbeschädigung?)
und seine eigenen Plakate
auf die Rückwände des geschädigten Veranstalters tackert? Auch
wenn der geschädigte Veranstalter keine offizielle Genehmigung
hat.
ist es erlaubt, dass ein Veranstalter einer Party die Plakate
einer anderen Veranstaltung abreißt und seine eigenen Plakate
auf die Rückwände des geschädigten Veranstalters tackert? Auch
wenn der geschädigte Veranstalter keine offizielle Genehmigung
hat.
Keine offizielle Genehmigung wofür? Für die Veranstaltung? Oder für das Plakate aufhängen im öffentlichen Raum? Dann darf selbstverständlich jedermann vollstrecken zur Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung, denn schon der formell illegale Zustand gibt jedem das Recht, einzuschreiten. Die Reste kann man dann jemandem in den Vorgarten werfen oder auf den Radweg. So haben das hier kürzlich im Ernst einige vertreten, als es darum ging, ob im öffentlichen Parkraum abgestellte Mülltonnen ohne weiteres jemand anderem in den Weg gestellt werden dürfen.
In beiden Fällen wird aber folgendes übersehen: In der Regel weiß der solchermaßen von vermeintlich höherer Warte aus Handelnde nicht, ob die Plakate vielleicht doch genehmigterweise da hängen, wo sie hängen/Mülltonnen da stehen, wo sie stehen. Von daher kann ich nur jedem raten, solche Tipps zu ignorieren.
wenn die Plakatträger dem Veranstalter A gehören, dann begeht Veranstalter B mit einer solchen Handlung Sachbeschädigung und Diebstahl:
_StGB §303 Sachbeschädigung
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
StGB §242 Diebstahl
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft._
Dies gilt unabhängig davon ob das Aufstellen der Plakate erlaubt ist oder nicht. Das Einsammeln und Zurückgeben (vermutlich zusammen mit einem Bußgeldbescheid) wäre im Zweifelsfall Sache des kommunalen Ordnungsamtes.
StGB §242 Diebstahl
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der
Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten
rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf
Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Das trifft auf welche beschriebene Sache zu? Davon, daß die abgrissenen Plakat mitgenommen wurden, habe ich nichts gelesen und die Plakatrücken sind ja noch da.
sicherlich ein Grenzfall. Aber ich sehe es so, dass, wenn ich das vorhandene Plakat abreiße (Sachbeschädigung…) und mein Plakat dann auf den Ständer klebe, ich das dann als mein Eigentum kennzeichne.
Der ursprüngliche Eigentümer wird ein Problem haben zu erkennen, ob nun seine Ständer gestohlen und ein anderer die Lücke genutzt hat oder ob der andere nur das Plakat überklebt hat.
Wenn ich von einem verwechselbaren Gegenstand ein Namensschild abreiße und meines darauf klebe, dann begehe ich Diebstahl, da ich mir die Sache rechtswidrig zueignen will.
Wenn ich von einem verwechselbaren Gegenstand ein Namensschild
abreiße und meines darauf klebe, dann begehe ich Diebstahl, da
ich mir die Sache rechtswidrig zueignen will.
Oder sehe ich da was falsch?
Ohne wiki hätte ich das nicht gefunden, ich (ianal) sehe da eher eine Gebrauchsanmaßung http://de.wikipedia.org/wiki/Gebrauchsanma%C3%9Fung weil mir für den Diebstahl eben genau die Zueignungsabsicht (es will sie ja wohl niemand mitnehmen sondern sie nur nutzen) fehlt.
Der ursprüngliche Eigentümer wird ein Problem haben zu
erkennen, ob nun seine Ständer gestohlen und ein anderer die
Lücke genutzt hat oder ob der andere nur das Plakat überklebt
hat.
Wenn ich von einem verwechselbaren Gegenstand ein Namensschild
abreiße und meines darauf klebe, dann begehe ich Diebstahl, da
ich mir die Sache rechtswidrig zueignen will.
Guter Einwand. Allerdings sind auch die billigen Presspappe-Holz-Schilder mit Namen markiert.
Oder sehe ich da was falsch?
Die Partei, deren Plakat samt Rücken bei uns im Garten lag, wollte es nicht wieder haben. Vielleicht ist das beschriebene ja gar kein reales Problem.