Mal so theoretisch angenommen ein Chef kommt auf die Idee Werbeplakate ohne Erlaubnis aufzuhängen da die Strafe günstiger sein soll als die Kosten für ein legales aufhängen. Da der Chef keine Lust zum aufhängen hat kommt er natürlich auf die Idee einfach mal den Praktikanten zum aufhängen loszuschicken. Macht sich der kleine arme Praktikant dann auf Strafbar wenn er den Befehl des großen bösen Chefs ausführt? Im Prinzip geht es ja nur darum während des aufhängens erwischt zu werden, denn wenns erledigt ist kann man ja nicht mehr nachvollziehen wer es denn nun war.
Hallo,
ist die Rede davon, im öffentlichen Straßenraum derlei Plakate aufzuhängen? Es mag durchaus sein, dass eine „Strafe“ (im öffentlichen Raum z.B. in Form eines Bussgelds für eine Ordnungswidrigkeit) tatsächlich geringer ist, als die Verwaltungsgebühr für die Erlaubnis, aber im Falle dieser „Strafe“ wird man ziemlich sicher noch mit den Reinigungskosten für die Entfernung „belästigt“, und die sind ziemlich sicher nicht niedriger als die Verwaltungsgebühr für die Erlaubis 
Strafbar macht man sich nur, wenn man dabei eine Sachbeschädigung oder Hausfriedensbruch begeht. Eine erhebliche Beschmutzung von Bauwerken kann eine Sachbeschädigung darstellen (falls man doch Kleister benutzen muss z.B.
)
Der Rest ist Arbeitsrecht. Da hinein spielen z.B. Alter des Praktikanten und Art des Dienstverhältnisses eine Rolle. Grundsätzlich ist es immer sehr schwer (für den Praktikanten) nachher den genauen Inhalt irgendwelcher mündlichen Aufträge zu beweisen, aber das ist nicht so ganz mein Metier
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Gruß vom
Schnabel
Hi.
Danke for die Antwort. Es geht um Plakate an Laternen. Wie sie halt bei Wahlen von den Parteien gespammt werden.
Dem Praktikanten unserer Geschichte geht es halt nur darum keinerlei Vergehen zu begehen die am Ende in irgendeiner Strafe oder irgendeinem Eintrag irgendwo enden könnte.
Bei Nichtbeachtung der Werberechte im öffentlichen STraßenland wird der Verursacher - also die Firma, die Einrichtung, die Schule, die Uni oder auch die Privatperson - belangt. Da kommen dann leicht auch nocht Gerichtskosten dazu!
Wenn der Praktikant auf frischer Tat ertappt wird, dann sollte er zumindest damit rechnen, dass er als Zeuge geladen werden könnte…
Grüße
Aquilegia A.
Wieso Zeuge? Er ist Täter. Er weiß ja sogar, dass das, was er tun soll, eine Ordnungswidrigkeit darstellt und handelt somit, wenn er denn tut, was der Chef will, sogar vorsätzlich. Die arbeitsrechtliche Komponente ist: Er darf dankend ablehnen und stattdessen dem Chef anbieten, bei der Gemeindeverwaltung nach den Kosten für eine Genehmigung zu recherchieren.
Das kann er selbstverstänlich tun. Ich habe allerdings, wie ich schon schrieb, noch nie erlebt, dass derjenige als Beschuldigter im Rechtsstreit auftauchte, der die Plakate angeklebt/hängt hat. Es wird die Firma zur Rechenschaft gezogen.
auch ohne Gruß