Plakate bei Wohnungssuche?

Hallo!

Wenn jemand eine Wohnung sucht, darf er dann zum Beispiel ungestraft ein paar z. Bsp. DIN A4 Zettel mit seinem Gesuch in der Wunschgemeinde an Laternen kleben?
Darf da „Belohnung“ drauf stehen?

Wenn nicht, was ist erlaubt in Zusammenhang mit solchen Suchzetteln?

Danke!
Loki

Hallo!

Wenn jemand eine Wohnung sucht, darf er dann zum Beispiel
ungestraft ein paar z. Bsp. DIN A4 Zettel mit seinem Gesuch in
der Wunschgemeinde an Laternen kleben?
Darf da „Belohnung“ drauf stehen?

Wenn nicht, was ist erlaubt in Zusammenhang mit solchen
Suchzetteln?

Hallo,

in den meisten größeren Städten ist dies unter Androhung eines Ordnungsgeldes untersagt. Oftmals - je größer die Stadt desto eher möglich , gibt es auch sogenannte „Schwarze Bretter“ in Geschäften, überwiegend in Großmärkten, wo Kundschaft selbst werben darf oder suchen darf. Erkundige Dich auch beim Mieterverein oder Haus-und Grund.

Gruss Günter

Ok, und wie verhält es sich bei einem kleinen Kaff?
Darf man so etwas an Hauseingänge machen?

Ok, und wie verhält es sich bei einem kleinen Kaff?
Darf man so etwas an Hauseingänge machen?

Hauseingänge gehören grundsätzlich zum Zugriffsbereich des Hausbesitzers. Hier ist dessen Erlaubnis einzuholen - und zwar unbeschadet was in der Gemeinde festgelegt ist.

Im Prinzip darfst Du nirgends etwas ankleben, wo die Interessen eines anderen verletzt werden. An fremden Eigentum und auch auf öffentlichen Flächen darf nur mit Zustimmung und/oder auf den dafür vorgesehenene Flächen etwas angeklebt werden. Selbst die oftmals zu sehenden Plakate an Baumstämen, getackert, sind Sachbeschädigung.

Gruss Günter

ok, danke!