Moin Experten,
keine Sorge: eine wirklich rein theoretische Frage, entstanden aus einem launigen Gespräch unter Nachbarn am Gartenzaun.
Zur Zeit sieht man ja überall die Wahlplakate zur kommenden Europa-/Kommunalwahl. Unter anderem auch bei uns im Dorf an den Laternenmasten. Da hier in der Straße diese Masten aber press an der Grenze des Gehwegs stehen, ragen diese Plakate natürlich zu (fast) 50% in den „Luftraum“ des angrenzenden Privatgrundstücks.
Natürlich wird kein vernünftiger Mensch wegen der paar Tage ein Fass aufmachen, aber wie sieht es eigentlich rechtlich aus? Muss der Grundstückseigner dies dulden?
Gruß
Stefan
P.S. und offtopic: haben diese Politiker eigentlich keinen, der ihnen mal erklärt, wie ein ansprechendes Foto auszusehen hat? Manche dieser plakatierten Konterfeis würden auch auf den alten Baader-Meinhof-Fahndungsplakaten nicht auffallen.