Ist Plakatierung an (eigenen) Hauswänden oder an Autoscheiben erlaubt, und wenn ja, in welcher Form? D. h. darf eine Person eine Tatsache (keine Verleumdung, Werbung oder persönliche Meinung) auf diese Weise veröffentlichen? Welche Strafe ist zu erwarten, wenn dies verboten ist, aber trotzdem getan wurde?
Hallo!
Ist Plakatierung an (eigenen) Hauswänden oder an Autoscheiben
erlaubt,
Selbstverständlich ist sie das.
und wenn ja, in welcher Form?
Bei Autoscheiben sollte man darauf achten, dass die Frontscheibe und die vorderen Seitenfenster während der Fahrt weitgehend frei bleiben.
D. h. darf eine Person
eine Tatsache (keine Verleumdung, Werbung oder persönliche
Meinung) auf diese Weise veröffentlichen? Welche Strafe ist zu
erwarten, wenn dies verboten ist, aber trotzdem getan wurde?
Ich bin immer wieder aufs Neue entsetzt, wenn ich solche Zweifel an unserer FDGO wahrnehme. Nur die Verleumdung ist verboten, Werbung und natürlich auch die Meinungsäußerung natürlich nicht - unser Rechtssystem basiert auf der Meinungsfreiheit, unser Wirtschaftssystem fußt auf Werbung.
Ich bin immer wieder aufs Neue entsetzt, wenn ich solche
Zweifel an unserer FDGO wahrnehme. Nur die Verleumdung ist
verboten, Werbung und natürlich auch die Meinungsäußerung
natürlich nicht - unser Rechtssystem basiert auf der
Meinungsfreiheit, unser Wirtschaftssystem fußt auf Werbung.
Andererseits ist es wohl auch auf eigenem Grund und Boden nicht gestattet, ein für andere sichtbares Transparent aufzuhängen „Ich halte X für ein A…loch!“
Das könnte man dann als Beleidigung sehen. „Tötet alle Ostgoten“ wäre übrigens auch verboten, und „Den Holocaust hat es nie gegeben“ auch. Stimmt schon, das ist alles verboten.
Aber war das die Frage?
Vielen Dank!
Nein, es geht überhaupt nicht um eine Verleumdung und auch nicht um die Äußerung einer persönlichen Meinung zu einer Sache, und es wird auch kein Name genannt.
Die Frage bezog sich nur auf eine Tatsache, die sich ergeben hat und mit der eine Person nicht einverstanden ist, z. B. „Die Mannschaft … darf nicht zur Deutschen Meisterschaft fahren.“
Dieser Person wurde nun mit einer Verleumdungsklage gedroht.