Hallo zusammen!
Wie lange Vorlaufzeit muss ein Arbeitnehmer bekommen, um seinen Anspruch auf planbare Freizeit gewahrt zu sehen.
fiktives Beispiel:smiley:er AG teilt einem AN gegen abend mit, dass er morgen Überstunden leisten muss, die nicht plötzlich anfallen, sondern schon längere Zeit bekannt waren, oder z.B. er sagt ihm freitags um 10 Uhr, dass er am Wochenende Arbeiten muss. Es gäbe einen TV z.B. den TVöD und einen Personalrat, der mitbestimmungspflichtig wäre. Habe da mal was von einem § des BGB gehört, aus welchen dieser Anspruch auf planbare Freizeit abgeleitet wäre.
Grüße in die Runde.