Planlos mit dem Elterngeld

Hallo,

Ehepaar A erwartet im August sein 1.Kind.

Muss auch der Ehemann, direkt beim Antrag die 2 Monate seiner Elternzeit angeben??? Geplant ist Juli/August 2010. Oder kann man diese später noch beantragen??

Welche Lohnzahlung wird beim Ehemann angerechnet, 12 Monate vor der Geburt oder ab dem Zeitpunkt bevor er zu hause bleibt???

Der Ehemann lässt sich jedes Jahr etwa 500 Überstunden unregelmässig verteilt auszahlen. Werden diese Überstunden als regelmässiger Lohn angerechnet?

Da das Ehepaar frisch verheiratet ist, macht es Sinn vor der Geburt noch die Lohnsteuerklassen zu ändern??
Wann soll (muss) die Lohnsteuerklasse geändert werden?? Direkt nach der Geburt, oder nach dem Mutterschutz??

Wann muss das Ehepaar den Antrag einreichen??

Wo findet das Ehepaar im Internet wirklich sinnvolle Hilfe??

Fragen über Fragen…

Das Ehepaar dankt für hilfreiche Tipps und Hilfen!!!

Hallo,

auch wenn es keine wirkliche Rechtsfrage ist, guck hier: http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/root.html . da steht alles,

Haelge

Hallo,

Ehepaar A erwartet im August sein 1.Kind.

Wie schön… :smile:

Muss auch der Ehemann, direkt beim Antrag die 2 Monate seiner
Elternzeit angeben???

Er kann den Antrage direkt mit seiner Frau stellen, oder einen seperaten machen. Leichter zu bearbeiten ist, wenn er direkt seine Elternzeit auf dem Antrage der Frau mit angiebt.

Geplant ist Juli/August 2010. Oder kann
man diese später noch beantragen??

Könnte er wie gesagt auch später machen.

Welche Lohnzahlung wird beim Ehemann angerechnet, 12 Monate
vor der Geburt oder ab dem Zeitpunkt bevor er zu hause
bleibt???

Leider ab dem Zeitpunkt der Geburt. Ist in einzelfällen gemein, aber ist halt so.

Der Ehemann lässt sich jedes Jahr etwa 500 Überstunden
unregelmässig verteilt auszahlen. Werden diese Überstunden als
regelmässiger Lohn angerechnet?

Wenn noch vor der Geburt des Kindes dieses Geld ausbezahlt wird, werden diese Überstunden aus Geahlt mit angerechnet.

Da das Ehepaar frisch verheiratet ist, macht es Sinn vor der
Geburt noch die Lohnsteuerklassen zu ändern??

Auf jeden Fall!!

Wann soll (muss) die Lohnsteuerklasse geändert werden?? Direkt
nach der Geburt, oder nach dem Mutterschutz??

Nach der Geburt mit einer Geburtsurkunde vom Kind direkt aus Amt gehen und bestätigen lassen. Geht ganz schnell.

Wann muss das Ehepaar den Antrag einreichen??

Fürs Elterngeld?
Sofort nach der Geburt. Am besten jetzt schon alles zusammen suchen und dann direkt nach der Geburt abschicken.
Spart Zeit und man bekommt das Elterngeld ganz schnell. (Dauer ca. 4 Wochen)

Wo findet das Ehepaar im Internet wirklich sinnvolle Hilfe??

Fragen über Fragen…

Die Internetseite wurde ja schon genannt.

Das Ehepaar dankt für hilfreiche Tipps und Hilfen!!!

Ja bitte schön!

Gruß