Planlos nach Unfall

Hallo!

Letzte Woche hat es bei mir gekracht (ich berichtete in Plauderei). Das war am Donnerstag. Die Verursacherin hat den Schaden noch am selben Abend gemeldet, ich habe am Freitag mit ihrer Versicherung gesprochen. Nun ist rausgekommen, dass mein Auto wirtschaftlicher Totalschaden ist. Ich habe keine Ahnung, wie ich weiter zu verfahren habe, und die Werkstatt ist mir auch keine große Hilfe (sie sehen wohl auch, dass an mir nichts zu verdienen ist). Vielleicht könnt ihr mir ein paar Hinweise geben?!

  • Muss ich mir das Gutachten von der Werkstatt zuschicken lassen und selbst an die Versicherung weiterleiten oder kümmert sich die Werkstatt oder gar der Gutachter darum?
  • Was heißt das mit dem Ankauf des Autos durch die gegnerische Versicherung? Sind die gezwungen, mein Auto anzukaufen? Oder können die auch sagen „Nö, wollen wir nicht haben, kümmer dich selber drum.“? Was ist die beste Lösung?
  • Wie funktioniert das mit der Abmeldung des Autos? Der Fahrzeugbrief liegt zu Hause (was ein paar hundert Kilometer weg ist), den Fahrzeugschein habe ich, die Kennzeichen sind in der Stadt, wo es passiert st (im Kofferraum des Autos). Kann ich das Auto einfach hier abmelden oder brauche ich alle drei Dinge dazu oder kann das gar die Werkstatt machen? Wer bezahlt das alles?
  • Muss ich mir jetzt und unmittelbar ein neues Auto kaufen oder kann ich mir den Restwert aufs Konto überweisen lassen und damit anstellen, was ich will? Natürlich will ich ein neues Auto, aber der Restwert wird kaum für was brauchbares herhalten und bevor ich jetzt was über den Zaun breche, würde ich mich gern umschauen, nach Finanzierungsangeboten und so und dann eventuell im neuen Jahr was anständiges zulegen. Oder hat die Versicherung das Recht, innerhalb einer gewissen Frist nachgewiesen zu bekommen, dass ich das Geld „ordentlich“ eingesetzt habe?
  • Was passiert, wenn die gegnerische Versicherung Zweifel am Unfallhergang anmeldet (ich wurde auf der Autobahn am Stauende in meinen Vordermann geschoben)? Wem gegenüber muss ich mich wie (schriftlich oder mündlich) äußern? Ich habe keine Rechtsschutzversicherung. Die Unfallverursacherin hat auch sofort gesagt, dass sie Schuld war (war für alle Beteiligte auch offensichtlich), aber man weiß ja nie, was die Versicherungen wollen.

Der Unfall wurde übrigens nicht polizeilich aufgenommen (die waren zwar vor Ort, haben aber nur dafür gesorgt, dass wir die Autobahn räumen und die Daten austauschen). Die Verursacherin musste 35 Euro Ordnungsgeld bezahlen (Es wurde gefragt: „Wer ist Schuld?“ und sie hat sich gemeldet.).

Ach, das ist alles so frustrierend, all die Zeit und die Rennerei und alles. Ärgerlich :frowning:(

Danke und Grüße!

Hallo Sonne,

so schwierig ist das gar nicht… zumal Du immer auch die Möglichkeit hast, einen RA einzuschalten (soweit ich das sehe, hat der/die Beteiligte den Unfall zu 100% verursacht?!).

In dieser Form wird man die Frage aber nicht verbindlich beantworten können…

Grüße, M

Hallo Sonne,

bevor ich hier auf einzelne Fragen eingehe, möchte ich darauf hinweisen, dass die Anfrage einerseits so umfangreich ist, dass nur allgemeine Tipps und Infos gegeben werden können und andererseits das Folgende eh keine Rechtsberatung darstellen kann/soll/darf.

Daher ist der Hinweis von MASCH, ev. einen RA einzuschalten, sicherlich nicht der schlechteste.

  • Muss ich mir das Gutachten von der Werkstatt zuschicken
    lassen und selbst an die Versicherung weiterleiten oder
    kümmert sich die Werkstatt oder gar der Gutachter darum?

Rein rechtlich gesehen bist du als Anspruchstellerin (AS) dafür zuständig, eben diese Ansprüche zu belegen und dazu zählt halt auch das Versenden etwaiger Unterlagen.
In der Praxis übernehmen aber häufig die Werkstätten oder der Gutachter das, dann aber nur aufgrund des Kundenservices, nicht weil sie verpflichtet wären.

  • Was heißt das mit dem Ankauf des Autos durch die gegnerische
    Versicherung? Sind die gezwungen, mein Auto anzukaufen? Oder
    können die auch sagen „Nö, wollen wir nicht haben, kümmer dich
    selber drum.“? Was ist die beste Lösung?

Die Versicherer haben das Recht, das Totalschaden-Auto selber anzukaufen (machen aber höchst selten davon Gebrauch).
Sehr viel häufiger ist folgende Konstellation:
Um den Restwert des Fzgs. zu ermitteln, wird dieses (i.a.R. vom Gutachter) in die sog. Restwertbörse eingestellt. Hier können dann interessierte Schrotthändler, Verwerter, etc. ein Angebot für den Wagen abgeben. Diese Angebote sind bindend und können vom AS innerhalb einer bestimmten Frist angenommen werden.
So wird eben vermieden, dass ein bloß fiktiver Restwert den AS vor das Problem stellen würde, selber einen realen Käufer finden zu müssen.

  • Wie funktioniert das mit der Abmeldung des Autos? Der
    Fahrzeugbrief liegt zu Hause (was ein paar hundert Kilometer
    weg ist), den Fahrzeugschein habe ich, die Kennzeichen sind in
    der Stadt, wo es passiert st (im Kofferraum des Autos). Kann
    ich das Auto einfach hier abmelden oder brauche ich alle drei
    Dinge dazu oder kann das gar die Werkstatt machen? Wer bezahlt
    das alles?

Wo ist „hier“?
Das Fzg. muss bei der hierfür zuständigen Zulassungsstelle abgemeldet werden. Hierfür sind i.a.R. nur Fzg.schein und die Kennzeichen notwendig.
Ausser der Wagen soll endgültig aus dem Verkehr gezogen werden, dann ist auch der Brief notwendig sowie der entsprechende Verwertungsnachweis.
Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung (nach Vorlage der entsprechenden Belege).

  • Muss ich mir jetzt und unmittelbar ein neues Auto
    kaufen oder kann ich mir den Restwert aufs Konto überweisen
    lassen und damit anstellen, was ich will? Natürlich will ich
    ein neues Auto, aber der Restwert wird kaum für was
    brauchbares herhalten und bevor ich jetzt was über den Zaun
    breche, würde ich mich gern umschauen, nach
    Finanzierungsangeboten und so und dann eventuell im neuen Jahr
    was anständiges zulegen.

Ja, eine Abrechnung nach Gutachten ist möglich. Die Versicherung weist dann den Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert und Mwst. an.

Oder hat die Versicherung das Recht,
innerhalb einer gewissen Frist nachgewiesen zu bekommen, dass
ich das Geld „ordentlich“ eingesetzt habe?

Nein, es macht aber u.U. trotzdem Sinn, diesen Nachweis in Form einer Rechnung zu erbringen, da dann die anfallende und zuvor nicht gezahlte Mwst. noch nach-erstattet wird.

  • Was passiert, wenn die gegnerische Versicherung Zweifel am
    Unfallhergang anmeldet (ich wurde auf der Autobahn am Stauende
    in meinen Vordermann geschoben)?

Wieso sollte sie das tun? Stimmen Deine Schadenschilderung und die der Verursacherin im Wesentlichen nicht überein?

Wem gegenüber muss ich
mich wie (schriftlich oder mündlich) äußern?

Gegenüber der gegnerischen Versicherung als zuständigem Regulierer. Wenn Du BEGRÜNDET Sorge hast, durch unglückliche Formulierungen die Regulerung zu gefährden, gilt: Einschalten eines RA.

Ich habe keine
Rechtsschutzversicherung.

Die Kosten für den RA muss die gegnerische Versicherung übernehmen (Voraussetzung: die Schuld für den Unfall liegt bei der Gegenseite. Daran scheint aber aufgrund der bisherigen Schilderung wohl kaum Zweifel zu bestehen, gell?).

Die Unfallverursacherin hat auch
sofort gesagt, dass sie Schuld war (war für alle Beteiligte
auch offensichtlich), aber man weiß ja nie, was die
Versicherungen wollen.

Doch, ich weiss es (aber sag´s nicht *g*).

Der Unfall wurde übrigens nicht polizeilich aufgenommen (die
waren zwar vor Ort, haben aber nur dafür gesorgt, dass wir die
Autobahn räumen und die Daten austauschen). Die Verursacherin
musste 35 Euro Ordnungsgeld bezahlen (Es wurde gefragt: „Wer
ist Schuld?“ und sie hat sich gemeldet.).

Ach, das ist alles so frustrierend, all die Zeit und die
Rennerei und alles. Ärgerlich :frowning:(

In der Tat, nachvollziehbar. Leider aber nicht zu ändern.
Andererseits: In einigen Wochen hast Du eine Grundlage für einen neuen Thread in „Plauderei“: „Meine Erlebnisse nach dem Crash“

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

Hallo,

auch ich möchte mich den Vorrednern anschließen und dir einen Anwalt ans Herz legen.

Eines möchte ich jedoch nicht unerwähnt lassen. Es gibt die s.g. 130% Regelung, soll heißen, dass selbst wenn ein Totalschaden festgestellt wurde, die Reparatur aber nicht über 130% des Wertes des Fahrzeuges kostet, du die Reparatur durchführen darfst. Beispiel: Zeitwert des Fahrzeuges € 1000,- Reparatur € 1200,- => du darfst das Fahrzeg reparieren lassen. Reparaturkosten € 1500,- => du bekommst Zeitwert abzgl. Restwert. Alles nur grob gesagt, deshalb der Tipp mit dem Anwalt,

Grüße

Michael

Hallo!

Ach, das ist alles so frustrierend, all die Zeit und die
Rennerei und alles. Ärgerlich :frowning:(

Nee, nee so wird das nichts.

Wenn du keine Schuld hast, dann muß die gegnerische Versicherung dir
einen Anwalt zahlen. Nutze auf jeden Fall diese Möglichkeit und
versuche nichts selber zu regeln.

Auf der anderen Seite sind Vollprofis die den ganzen Tag nichts
anderes machen, es ist dein gutes Recht dir auch einen Profi
zu besorgen.

Gruß
Stefan

Hallo,

obwohl ich selbst in meiner Antwort auf einen möglichen RA hingewiesen habe, möchte ich mich hierzu noch einmal äußern.

Nee, nee so wird das nichts.

Aha, und warum nicht?

Wenn du keine Schuld hast, dann muß die gegnerische
Versicherung dir
einen Anwalt zahlen. Nutze auf jeden Fall diese Möglichkeit
und
versuche nichts selber zu regeln.

Warum nicht?

Auf der anderen Seite sind Vollprofis die den ganzen Tag
nichts
anderes machen, es ist dein gutes Recht dir auch einen Profi
zu besorgen.

Von der Sache her sind alle Äußerungen richtig, aber sie tragen doch nur zur weiteren Verunsicherung der Fragestellerin bei.
Es wird der Eindruck erweckt, dass die Schadensachbearbeiter der gegnerischen Versicherung nur den einen Wunsch haben, Anspruchsteller, die nicht durch einen Anwalt vertreten werden, über den Tisch zu ziehen.
Dies trifft in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle nicht zu.

Wenn man der AS zu einem Anwalt raten möchte, dann doch nur, damit sie sich subjektiv sicher sein kann, keine formalen Fehler zu machen. Und nicht weil nach der bisher geschilderten Lage ein konkreter Anlass zum Einschalten eines Rechtsbeistands besteht.

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

Hallo Frank!

obwohl ich selbst in meiner Antwort auf einen möglichen RA
hingewiesen habe, möchte ich mich hierzu noch einmal äußern.

Nee, nee so wird das nichts.

Aha, und warum nicht?

Weil sie gar nicht weiß worauf sie Anspruch hat

Wenn du keine Schuld hast, dann muß die gegnerische
Versicherung dir
einen Anwalt zahlen. Nutze auf jeden Fall diese Möglichkeit
und
versuche nichts selber zu regeln.

Warum nicht?

Weil sie gar nicht weiß was sie regeln muss.

Auf der anderen Seite sind Vollprofis die den ganzen Tag
nichts
anderes machen, es ist dein gutes Recht dir auch einen Profi
zu besorgen.

Von der Sache her sind alle Äußerungen richtig, aber sie
tragen doch nur zur weiteren Verunsicherung der Fragestellerin
bei.

Finde ich gar nicht, gebe alles dem Rechtsanwalt und lehne dich
zurück, das sollte machbar sein.

Es wird der Eindruck erweckt, dass die Schadensachbearbeiter
der gegnerischen Versicherung nur den einen Wunsch haben,
Anspruchsteller, die nicht durch einen Anwalt vertreten
werden, über den Tisch zu ziehen.

Zu Recht oder zeige mir einen einzigen Sachbearbeiter der von sich
aus z.B. sagen würde: „Sie haben auch noch Anspruch auf einen
Leihwagen!“ falls man nicht selbst drauf gekommen ist.

Dies trifft in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle nicht zu.

Eine Versicherung ist wie jede andere Veranstaltung gewinnorientiert
nicht mehr und nicht weniger.

Wenn man der AS zu einem Anwalt raten möchte, dann doch nur,
damit sie sich subjektiv sicher sein kann, keine formalen
Fehler zu machen.

Das ist nur ein kleiner Teil. Damit sie nichts vergisst, damit sie
nicht die Lauferei hat, damit sie weiß welche Rechte sie hat, damit
sie sich nicht über den Tisch ziehen läßt und leider auch damit die
Versicherung aus den Hufen kommt.

Und nicht weil nach der bisher geschilderten
Lage ein konkreter Anlass zum Einschalten eines
Rechtsbeistands besteht.

Der Gesetzgeber hatte einen guten Grund warum ein Geschädigter
grundsätzlich einen Rechtsanwalt zu Hilfe nehmen kann. Das
Versicherungen dies natürlich ganz anders sehen ist klar, von alleine
sind sie ja nicht auf die Idee gekommen.

Gruß
Stefan

Hallo!

bevor ich hier auf einzelne Fragen eingehe, möchte ich darauf
hinweisen, dass die Anfrage einerseits so umfangreich ist,
dass nur allgemeine Tipps und Infos gegeben werden können und
andererseits das Folgende eh keine Rechtsberatung darstellen
kann/soll/darf.

Es geht mir nicht um eine Rechtsberatung, sondern nur darum, mal einen Überblick zu bekommen, wie es im Idealfall abläuft. Man befasst sich ja oft nicht damit, solange es einen nicht betrifft, und nun kommt noch Weihnachten dazwischen und persönliche Unpässlichkeit und da muss halt noch dieser Unfall zwischendurch organisiert werden. Ist gerade ein bißchen viel für mich.

  • Muss ich mir das Gutachten von der Werkstatt zuschicken
    lassen und selbst an die Versicherung weiterleiten oder
    kümmert sich die Werkstatt oder gar der Gutachter darum?

Rein rechtlich gesehen bist du als Anspruchstellerin (AS)
dafür zuständig, eben diese Ansprüche zu belegen und dazu
zählt halt auch das Versenden etwaiger Unterlagen.
In der Praxis übernehmen aber häufig die Werkstätten oder der
Gutachter das, dann aber nur aufgrund des Kundenservices,
nicht weil sie verpflichtet wären.

Okay.

  • Was heißt das mit dem Ankauf des Autos durch die gegnerische
    Versicherung? Sind die gezwungen, mein Auto anzukaufen? Oder
    können die auch sagen „Nö, wollen wir nicht haben, kümmer dich
    selber drum.“? Was ist die beste Lösung?

Die Versicherer haben das Recht, das Totalschaden-Auto selber
anzukaufen (machen aber höchst selten davon Gebrauch).
Sehr viel häufiger ist folgende Konstellation:
Um den Restwert des Fzgs. zu ermitteln, wird dieses (i.a.R.
vom Gutachter) in die sog. Restwertbörse eingestellt. Hier
können dann interessierte Schrotthändler, Verwerter, etc. ein
Angebot für den Wagen abgeben. Diese Angebote sind bindend und
können vom AS innerhalb einer bestimmten Frist angenommen
werden.

Das Gutachten ist nun raus (es liegt mir aber noch nicht vor) und hat einen Restwert X ermittelt. Der Händler, bei dem es jetzt steht, möchte es gern ankaufen (entweder als „Finanzierung“ für ein neues Auto oder auch dann, wenn ich kein neues bei ihm kaufe). Muss ich ein Angebot der Versicherung abwarten (das kann ja noch ein paar Tage dauern, weil denen das Gutachten ja noch nicht vorliegt) oder kann ich es einfach veräußern?

  • Wie funktioniert das mit der Abmeldung des Autos? Der
    Fahrzeugbrief liegt zu Hause (was ein paar hundert Kilometer
    weg ist), den Fahrzeugschein habe ich, die Kennzeichen sind in
    der Stadt, wo es passiert st (im Kofferraum des Autos). Kann
    ich das Auto einfach hier abmelden oder brauche ich alle drei
    Dinge dazu oder kann das gar die Werkstatt machen? Wer bezahlt
    das alles?

Wo ist „hier“?

100km vom Unfallort entfernt, dort, wo ich wohne, aber eben auch 250km vom Fahrzeugbrief entfernt. Kompliziert :wink: Der Fahrzeugbrief wird mir jetzt zugestellt. Der Händler meinte, er übernehme die Abmeldung, wenn ich es ihm verkaufe.

Ja, eine Abrechnung nach Gutachten ist möglich. Die
Versicherung weist dann den Wiederbeschaffungswert abzgl.
Restwert und Mwst. an.
Nein, es macht aber u.U. trotzdem Sinn, diesen Nachweis in
Form einer Rechnung zu erbringen, da dann die anfallende und
zuvor nicht gezahlte Mwst. noch nach-erstattet wird.

Gut, dann kann ich also in Ruhe schauen (ist ja auch nicht immer so leicht, einen guten, bezahlbaren Gebrauchten zu finden).

  • Was passiert, wenn die gegnerische Versicherung Zweifel am
    Unfallhergang anmeldet (ich wurde auf der Autobahn am Stauende
    in meinen Vordermann geschoben)?

Wieso sollte sie das tun? Stimmen Deine Schadenschilderung und
die der Verursacherin im Wesentlichen nicht überein?

Die Schilderungen stimmen natürlich überein. Für mich ist die Situation auch klar. Man liest nur sehr viel über Methoden von Versicherungen, die versuchen, den Heckschaden des Vordermannes auf den mittleren abzudrücken. Ich weiß, man sollte nicht so viel in solchen Foren lesen :wink:

Vielen Dank für dein Bemühen und liebe Grüße!

Hallo,

also dazu möchte ich dann doch noch einen kurzen Kommentar geben.

Weil sie gar nicht weiß worauf sie Anspruch hat
Weil sie gar nicht weiß was sie regeln muss.

Stimmt, sie scheint wirklich sehr unbedarft zu sein.

Zu Recht oder zeige mir einen einzigen Sachbearbeiter

Wie viele kennst Du und inwieweit hast Du - außer das übliche „Hörensagen“ - mit Unfallschadenregulierung zu tun? Klingt nach 0,0 …

aus z.B. sagen würde: „Sie haben auch noch Anspruch auf einen
Leihwagen!“ falls man nicht selbst drauf gekommen ist.

Hat auch seinen guten Grund. Erstens besteht nicht generell Anspruch auf einen Leihwagen (insofern ist Deine Aussage auch fachlich falsch). Zweitens: an Stelle des Leihwagens wird Nutzungsausfall gezahlt… und auch „unaufgefordert“ angeboten. Das ist tatsächlich „billiger“ für den Versicherer, aber der Geschädigte hat zusätzlich Bares. Das ist sehr häufig die bessere Lösung für beide Seiten.

Eine Versicherung ist wie jede andere Veranstaltung
gewinnorientiert nicht mehr und nicht weniger.

Stimmt. Ist aber nicht verwerflich. Jedenfalls nicht mehr als ein Fachanwalt für für Erbrecht, der seinen ersten Verkehrsunfall annimmt.

damit die
Versicherung aus den Hufen kommt.

Am schnellsten geht es mit Sicherheit, wenn noch keine „Dritten“ eingeschaltet sind. Wollen Außenstehende nur nicht glauben.

Grüße, M

Hallo Sonne,

Muss ich ein Angebot der
Versicherung abwarten (das kann ja noch ein paar Tage dauern,
weil denen das Gutachten ja noch nicht vorliegt) oder kann ich
es einfach veräußern?

grundsätzlich kannst Du natürlich das Fzg. jederzeit verkaufen; es ist Dein Eigentum.
Dennoch möchte ich im vorliegenden Fall bis zur Freigabe durch die Versicherung davon abraten:
Liegt nämlich der Verkaufserlös unter dem vom Gutachter ermittelten und durch die Versicherung bestätigten Restwert, geht die Differenz zu Deinen Lasten.
Bsp.:
Restwert: 1.000,- €
Verkaufserlös: 800,- €
Differenz, die NICHT von der Versicherung erstattet wird: 200,- €
Diese 200,- € musst Du dir anrechnen lassen; hierauf bleibst Du quasi sitzen.

Noch zu der Abmeldung durch den Händler:
Seriöse Vertragspartner sollten kein Problem damit haben, dass Du Dir die fristgerechte Abmeldung - z.B. binnen von drei Werktagen - im Kaufvertrag bestätigen lässt.

Die Schilderungen stimmen natürlich überein. Für mich ist die
Situation auch klar. Man liest nur sehr viel über Methoden von
Versicherungen, die versuchen, den Heckschaden des
Vordermannes auf den mittleren abzudrücken.

Komisch, ich lese sowas anscheinend immer als Letzter. :wink:
Aber nochmal mein diesbezüglicher Tipp:
Wenn die gefühlte Sicherheit unter Hinzuziehen eines RA spürbar ansteigt, dann hin zu einem Fachanwalt und den beauftragt.
Alternativ hier eine vielleicht ganz interessante web-Adresse, unter der Du schon einmal abchecken kannst, ob Du und die Versicherung an alles gedacht habt: http://www.auto-unfall-hilfe.de/

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

Hallo StefanS,

Finde ich gar nicht, gebe alles dem Rechtsanwalt und lehne
dich
zurück, das sollte machbar sein.

Auch ein Anwalt ist bei weitem keine Garantie, dass alle Ansprüche geltend gemacht werden. Auch hier gibt es zuweilen mehr Schatten als Licht.

Zu Recht oder zeige mir einen einzigen Sachbearbeiter der von
sich
aus z.B. sagen würde: „Sie haben auch noch Anspruch auf einen
Leihwagen!“ falls man nicht selbst drauf gekommen ist.

Entweder habe ich in mehr als 15 Berufsjahren das schier unglaubliche Glück besessen, meist mit genau den Ausnahmen der von Dir aufgestellten Regel zu tun gehabt zu haben oder dies ist einfach eine unzulässige Verallgemeinerung, die mit der Wirklichkeit nicht viel zu tun hat.
Ich kenne nicht nur den geforderten einen, sondern gleiche eine ganze Reihe von Sachbearbeitern und Schadenregulierern, die genau das beim AS tun!
Ich weiß nicht, woher Du Dein Wissen über alle Schadensachbearbeiter aller Versicherer in Deutschland beziehst. Aber selbst, wenn damit nur „die meisten Sachbearbeiter“ gemeint sein sollten und diese Beobachtung möglicherweise einzelnen, individuellen Erfahrungen entstammt, so ähnelt die Argumentation leider sehr wohl einfach den gängigen Stammtisch-Klischees.

Dies trifft in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle nicht zu.

Eine Versicherung ist wie jede andere Veranstaltung
gewinnorientiert
nicht mehr und nicht weniger.

Richtig, und daher ist eine Versicherung nicht daran interessiert, Anspruchsteller durch vorenthaltene Regulierungen in die Kanzleien teurer Rechtsanwälte zu treiben.
Der dabei entstehende Aufwand ist um ein Vielfaches höher als die eingesparten Kosten für den angemahnten Ersatzwagen.

Wenn man der AS zu einem Anwalt raten möchte, dann doch nur,
damit sie sich subjektiv sicher sein kann, keine formalen
Fehler zu machen.

Das ist nur ein kleiner Teil. Damit sie nichts vergisst, damit
sie
nicht die Lauferei hat, damit sie weiß welche Rechte sie hat,

Bis hierher OK.

damit
sie sich nicht über den Tisch ziehen läßt und leider auch
damit die
Versicherung aus den Hufen kommt.

Bei allem Respekt, aber anzunehmen, DAS wäre die unausweichliche Konsequenz für einen Anspruchsteller, wenn er sich KEINEN Anwalt nimmt, ist ebenso weit hergeholt wie unbelegt.
Und falls mit „aus den Hufen kommen“ gemeint sein sollte, dass eine Versicherung verdammt noch mal binnen von 24 Stunden jeden Haftpflichtfall durch eine Vorab-Zahlung in beliebiger Höhe zu regulieren hat, dann bin ich im Sinne meiner eigenen zu zahlenden Beiträge strikt dagegen.

Und nicht weil nach der bisher geschilderten
Lage ein konkreter Anlass zum Einschalten eines
Rechtsbeistands besteht.

Der Gesetzgeber hatte einen guten Grund warum ein Geschädigter
grundsätzlich einen Rechtsanwalt zu Hilfe nehmen kann.

Ohne Zweifel. Und das es schwarze Schafe in der Branche gibt, ist unbestritten. Davon aber pauschale Regeln abzuleiten, ist - mit Verlaub - Unsinn.

Das
Versicherungen dies natürlich ganz anders sehen ist klar, von
alleine
sind sie ja nicht auf die Idee gekommen.

Versicherungen lehnen das Recht auf Hinzuziehen eines RA ab? Woher kommt denn diese Erkenntnis? Wann hat der GdV denn hierzu eine entsprechende Presseerklärung abgegeben?

Grüße
Frank Hackenbruch

Morgen!

Zu Recht oder zeige mir einen einzigen Sachbearbeiter

Wie viele kennst Du und inwieweit hast Du - außer das übliche
„Hörensagen“ - mit Unfallschadenregulierung zu tun? Klingt
nach 0,0 …

Das tut jetzt was zur Sache, ist außerdem falsch.

aus z.B. sagen würde: „Sie haben auch noch Anspruch auf einen
Leihwagen!“ falls man nicht selbst drauf gekommen ist.

Hat auch seinen guten Grund. Erstens besteht nicht generell
Anspruch auf einen Leihwagen (insofern ist Deine Aussage auch
fachlich falsch).

Ich schrieb z.B. ich habe nirgenwo behauptet das generell
ein Anspruch auf einen Leihwagen besteht.

Zweitens: an Stelle des Leihwagens wird
Nutzungsausfall gezahlt… und auch „unaufgefordert“
angeboten. Das ist tatsächlich „billiger“ für den Versicherer,
aber der Geschädigte hat zusätzlich Bares. Das ist sehr häufig
die bessere Lösung für beide Seiten.

Ahja.

Eine Versicherung ist wie jede andere Veranstaltung
gewinnorientiert nicht mehr und nicht weniger.

Stimmt. Ist aber nicht verwerflich. Jedenfalls nicht mehr als
ein Fachanwalt für für Erbrecht, der seinen ersten
Verkehrsunfall annimmt.

Wenn andere Vergleiche noch hinken, der schafft noch nicht mal das.

damit die
Versicherung aus den Hufen kommt.

Am schnellsten geht es mit Sicherheit, wenn noch keine
„Dritten“ eingeschaltet sind. Wollen Außenstehende nur nicht
glauben.

Da kann der geneigte Leser nun dir glauben oder mir.

Um mal zurück zur Ausgangspost zu kommen.
Offensichtlich hat die Versicherung der OP nicht darauf hingewiesen,
dass sie sich einen Rechtsanwalt nehmen kann.
Wie kann denn das passieren bei den lieben, guten Versicherungen?

Gruß
Stefan

Hallo Frank!

Finde ich gar nicht, gebe alles dem Rechtsanwalt und lehne
dich
zurück, das sollte machbar sein.

Auch ein Anwalt ist bei weitem keine Garantie, dass alle
Ansprüche geltend gemacht werden. Auch hier gibt es zuweilen
mehr Schatten als Licht.

Ach bei Anwälten ist mehr Schatten aber bei Versicherungen natürlich
nicht. Ahja, das ist ja mal ne Aussage!

Ich weiß nicht, woher Du Dein Wissen über alle
Schadensachbearbeiter aller Versicherer in Deutschland
beziehst.

Habe ich das gesagt?

Aber selbst, wenn damit nur „die meisten
Sachbearbeiter“ gemeint sein sollten und diese Beobachtung
möglicherweise einzelnen, individuellen Erfahrungen entstammt,
so ähnelt die Argumentation leider sehr wohl einfach den
gängigen Stammtisch-Klischees.

Du meinst es ist falsch, das der Sachbearbeiter für die
Versicherung arbeitet? Oder meinst du es ist falsch das der
Sachbearbeiter nur der Versicherung verantwortlich ist?

Dies trifft in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle nicht zu.

Eine Versicherung ist wie jede andere Veranstaltung
gewinnorientiert
nicht mehr und nicht weniger.

Richtig, und daher ist eine Versicherung nicht daran
interessiert, Anspruchsteller durch vorenthaltene
Regulierungen in die Kanzleien teurer Rechtsanwälte zu
treiben.

Da enthalte ich mich jetzt mal.

Bei allem Respekt, aber anzunehmen, DAS wäre die
unausweichliche Konsequenz für einen Anspruchsteller, wenn er
sich KEINEN Anwalt nimmt, ist ebenso weit hergeholt wie
unbelegt.

Auch das habe ich doch nirgens geschrieben, was soll das?
Es besteht die Möglichkeit, und die Wahrscheinlichkeit wird kleiner
wenn sie einen Anwalt hat oder bezweifelst du das auch?
Warum soll sie also ein größeres Risiko eingehen?

Der Gesetzgeber hatte einen guten Grund warum ein Geschädigter
grundsätzlich einen Rechtsanwalt zu Hilfe nehmen kann.

Ohne Zweifel. Und das es schwarze Schafe in der Branche gibt,
ist unbestritten. Davon aber pauschale Regeln abzuleiten, ist

  • mit Verlaub - Unsinn.

Hab ich doch gar nicht, wenn man das Recht hat soll man es doch bitte
wahrnehmen. Aus welchem Grund soll der Geschädigte bitte auf seine
Rechte verzichten. Sorry aber das ist Unsinn.

Das
Versicherungen dies natürlich ganz anders sehen ist klar, von
alleine
sind sie ja nicht auf die Idee gekommen.

Versicherungen lehnen das Recht auf Hinzuziehen eines RA ab?

Ich gehe mal davon aus, das haben sie, ansonsten hätte der
Gesetzgeber ja nicht eingreifen müssen.

Woher kommt denn diese Erkenntnis?

Wurde der Orginalposterin von der Versicherung gesagt sie könne
sich doch einen Anwalt nehmen?
Ich bezweile das, denn dann hätte sie hier nicht posten müssen.

Gruß
Stefan

Hallo,

Ach bei Anwälten ist mehr Schatten aber bei Versicherungen
natürlich
nicht. Ahja, das ist ja mal ne Aussage!

da ich grundsätzlich keine Lust auf diese kindischen „ich-interpretiere-mal-etwas-in-die-Texte-des-Antwortenden-hinein“-Spielchen habe, empfehle ich Dir meine Aussagen noch einmal zu lesen und dann selber festzustellen, wie grund- und haltlos die obige Aussage ist.
Und von schwarzen Schafen in der Branche habe ich übrigens VOR Dir schon gesprochen.

Ich weiß nicht, woher Du Dein Wissen über alle
Schadensachbearbeiter aller Versicherer in Deutschland
beziehst.

Habe ich das gesagt?

Ja: Oder willst du Deine Aussage „Zeig mir EINEN Sachbearbeiter, der…“ als ernsthafte Frage aufgrund eines Wissensdefizits verstanden wissen?

Du meinst es ist falsch, das der Sachbearbeiter für die
Versicherung arbeitet? Oder meinst du es ist falsch das der
Sachbearbeiter nur der Versicherung verantwortlich ist?

Nein, ganz im Gegenteil. Ich behaupte nur, dass es falsch ist, daraus die Schlussfolgerung zu ziehen, dass der SB damit automatisch und zwangsläufig GEGEN den Anspruchsteller arbeitet (und eh jetzt wieder das Totschlag-„Argument“ kommt: „wo hab ich das gesagt?“, nochmal zusammenfassend Deine These: „Schadensachbearbeiter weisen den AS nicht auf seine Rechte hin“) .
Berechtigte Ansprüche werden auch ordnungsgemäß auf der Grundlage der Bedingungen und entsprechenden Gesetze erstattet. Und dies trifft auf die absolute Mehrzahl der Versicherer ganz genauso zu, wie die Mehrzahl der Bäcker ordentlich Brötchen backt, die Mehrzahl der Schreiner vernünftige Regale baut und die Mehrzahl der Rechtsanwälte in der Lage ist, ordentliche Prozesse zu führen (OK, ich gebe zu: Letzteres ist eine gewagte Mutmaßung).
Und all das, ohne dass diese Versicherer vom weißen Ritter auf stolzem Roß zur Leistung geprügelt werden müssen.
Und: Aber ja, es gibt sie: die strittigen Fälle, die augenscheinlich nur gerichtlich entschieden werden können und in denen sich der AS natürlich von einem RA vertreten lassen muss.
Das hat aber in den allermeisten Fällen nichts mit einer boshaftigen Leistungsverweigerung der Versicherer zu tun, sondern u.a. mit dem unübersichtlichen Dickicht unseres Rechtssystems als solchem. Oder wie ist sonst die Prozessflut in ALLEN Bereichen vor deutschen Gerichten zu erklären?

Bei allem Respekt, aber anzunehmen, DAS wäre die
unausweichliche Konsequenz für einen Anspruchsteller, wenn er
sich KEINEN Anwalt nimmt, ist ebenso weit hergeholt wie
unbelegt.

Auch das habe ich doch nirgens geschrieben, was soll das?

Deine Aussage:
Die Geschädigte soll sich einen Anwalt nehmen, „damit sie sich nicht über den Tisch ziehen läßt und leider auch damit die Versicherung aus den Hufen kommt.“ Da ist nix zu lesen von:

Es besteht die Möglichkeit, und die Wahrscheinlichkeit wird
kleiner
wenn sie einen Anwalt hat

oder bezweifelst du das auch?

Mitnichten, und wenn von Anfang an von „Möglichkeiten“, etc. die Rede gewesen wäre, hätte ich keinerlei Einwände gehabt. Aber Dein Ausgangsposting hat unzweifelhaft den Eindruck erweckt, dass die Geschädigte OHNE Anwalt keine Chance gegen die „Vollprofis“ von der Versicherung hat und zwangsläufig übervorteilt wird.
(Und bitte, bitte jetzt nicht wieder die Frage nach dem „Wo“? Dass nicht nur ich es so gesehen habe, zeigt sich darin, dass auch MASCH Dir gleichlautend geantwortet hat.)

Warum soll sie also ein größeres Risiko eingehen?

Hab ich doch gar nicht, wenn man das Recht hat soll man es
doch bitte
wahrnehmen. Aus welchem Grund soll der Geschädigte bitte auf
seine
Rechte verzichten. Sorry aber das ist Unsinn.

Schau nach: ich habe der Fragerin bereits lange vor Deinen Äußerungen zum Besuch beim RA geraten. Niemand, am wenigsten ich, verlangt hier einen entsprechenden Verzicht.
Ich finde es nur absolut unangebracht, ohne jeden Beleg, ohne jeden Beweis, Versicherungen pauschal in die Ecke hinterlistiger Halb-Krimineller zu stellen, denen ohne anwaltliche Hilfe nicht beizukommen ist.

Woher kommt denn diese Erkenntnis?

Wurde der Orginalposterin von der Versicherung gesagt sie
könne
sich doch einen Anwalt nehmen?
Ich bezweile das, denn dann hätte sie hier nicht posten
müssen.

Ich weiß genauso wenig wie Du, was die Versicherung gesagt hat und was nicht. Deswegen ergehe ich mich nicht in sinnlosen Spekulationen.
Wenn eine Schadenabwicklung aber ordentlich und ordnungsgemäß abläuft, ist dieser Hinweis auch nicht vonnöten, oder?

Hinweis: Ich werde auf etwaige weitere Kommentare Deinerseits zu diesem Thema nicht mehr antworten, da ich glaube, meinen Standpunkt ausreichend klar gemacht zu haben. Solltest Du eben diesen wider Erwarten doch nicht nachvollziehen können, so bitte ich Dich, meine Aussagen erneut komplett zu lesen. Das ist leichter als wenn ich sie alternativ nochmal aufschreiben müsste.

Gruß
Frank Hackenbruch

Morgen,

Und: Aber ja, es gibt sie: die strittigen Fälle, die
augenscheinlich nur gerichtlich entschieden werden können und
in denen sich der AS natürlich von einem RA vertreten lassen
muss.

Dein Verständnis von der Arbeit eines Rechtsanwalts ist falsch, das
hat mit Streiten vor Gericht nichts zu tun, es ist lediglich jemand
mit Kompetenz der von mir Beauftragt wurde.

Übrigens auch wenn ich ein gebrauchtes Auto kaufe nehme ich jemanden
mit Ahnung mit, warum sollte ich wenn ich einen Schaden reguliert
haben möchte dies nicht tun.

Aber du redest ja nicht mehr mit mir, der Leser mag entscheiden.

Gruß
Stefan

Ich schrieb z.B. ich habe nirgenwo behauptet das
generell
ein Anspruch auf einen Leihwagen besteht.

Dann ist es nur logisch und sachgerecht, dass nicht generell auf die Möglichkeit eines Leihwagens hingewiesen wird.

Da kann der geneigte Leser nun dir glauben oder mir.

Stimmt.

Offensichtlich hat die Versicherung der OP nicht darauf
hingewiesen,

Wer ist „OP“?

dass sie sich einen Rechtsanwalt nehmen kann.
Wie kann denn das passieren bei den lieben, guten
Versicherungen?

Erwartest Du darauf ernsthaft eine Antwort? Ich war doch bei dem Gespräch nicht dabei.

Grüße, M