Darf ein Vermieter/Wohnungsbaugesellschaft das Aufstellen eines Planschbeckens und eines Trampolins, generell aller Spielgeräte, im Gemeinschaftsgarten untersagen?
Könnte man theoretisch vor 2 nebeneinanderliegenden gemieteten Garagen, am Ende einer Sackgasse Trampolin und Planschbecken aufstellen,wenn keine Behinderungen für andere Mieter entstehen?
Hallo
Darf ein Vermieter/Wohnungsbaugesellschaft das Aufstellen
eines Planschbeckens und eines Trampolins, generell aller
Spielgeräte, im Gemeinschaftsgarten untersagen?
WEin Gemeinschaftsgarten wäre eben für alle da und kein dauerhaftes Lager für Spielgeräte. Diese müßten sonst wegen Behinderungen bei Gartenarbeiten umgelagert werden. Das wäre aber nicht die Aufgabe der Gartenarbeiter, sondern des Eigentümers, der oft dann nicht zur Verfügung steht.
Könnte man theoretisch vor 2 nebeneinanderliegenden gemieteten
Garagen, am Ende einer Sackgasse Trampolin und Planschbecken
aufstellen,wenn keine Behinderungen für andere Mieter
entstehen?
Wenn dies auf öfftlichen Grund wäre nein. Wenn dies auf alleinig angemieteten oder eigenen Grund wäre, ja.
vlg MC
Guten Tag,
Danke schön, das hilft ein wenig weiter.