Planstelleneinweisung Beamter z. A. ?

Hallo Forum,

zur Zeit treibt mich die Frage um, ob ein Beamter auf Probe (also z. A.) in eine Planstelle eingewiesen werden darf, oder ob er erst mit erfolgreichem Ende der Probezeit in den Genuss einer eigenen Planstelle kommen kann?

Wie immer frage ich mich natürlich auch, wo ich das evtl. nachlesen könnte.

Nicht ganz unerheblich ist wohl in diesem Zusammenhang, dass es mich insbesondere für Hessische Beamte interessieren würde.

Könnt ihr mir helfen und meinen (Arbeits-)tag retten?

Liebe Grüße
Piri

Hallo Piri,

geregelt wird das gundsätzlich im Bundesbesolungsgesetz und speziell im hessischen Besoldungsgesetz.

Grundsätzliches zum Beamtenrecht findest Du im Bundesbeamtengesetz.

Viele Grüße
Mara