Planung Bauantrag

Liebe/-r Experte/-in,

Aus gegebenem Anlaß möchte ich hier die Experten zu folgendem Thema befragen: Ich bin potentieller Hausherr und verfüge auf diesem Gebiet keine Erfahrung. Daher bin ich zu einem ortsansäßigen Bauunternehmer gegangen, damit er mir Ratschläge für das Bauvorhaben gibt. Wie ich da vorgehen muß. Ich sagte ihm schon gleich, daß das Objekt ein Einfamilienhaus mit Altenteiler sein soll und daß mein Buget 250000 Euro beträgt und daß sich die Planung danach richten muß. Der Bauunternehmer, der auch Pläne zeichnet, machte gleich mal eine Skizze, wie die Raumaufteilung sein soll. Nach ein, zwei Treffen, war klar, wie das Haus aussehen soll. Deshalb sagte ich, daß er den Plan zeichnen sollte, nachdem er mir sagte, daß dieser 800 Euro kosten wird. Denn ohne Plan können die Kosten des Hauses nicht kalkuliert werden. Nachdem der Plan erstellt war, gab er die Plannungsdaten an die Handwerker mit den unterschiedlichen Gewerke, die für den Hausbau notwendig sind. Der Bauantrag wurde der Gemeinde zugeleitet und der Bauausschuß stimmte dem Bauplan einstimmig zu.
Dann nach einer gewissen Zeit kamen die Angebote der Handwerker der Reihe nach bei dem Bauunternehmer herein. Ich bekam von den Angeboten eine Kopie. So konnte ich mir die Kosten selber ausrechnen. Der Bauunternehmer ließ sich Zeit seine Kosten für den Bau zu benennen. Nach ca. 3 Wochen nach Planerstellung hatte er seine Rechnung noch nicht ganz fertig. Aber ich habe zum ersten Mal gesehen, daß er auf eine Summe von 151000 Euro ohne die Leistungen der Gewerke kam. Insgesamt war damit das von mir gesetzte Buget überschritten. Ich ließ sofort jeden Planungsfortschritt stoppen, nachdem er sich nicht daran gehalten hatte.
Im Nachhinein habe ich aus einer anderen Quelle erfahren, daß dieses Bauunternehmen insolvent ist.
Welcher Experte kann mir hier Rat geben, wie ich aus diesem Schlamassel wieder herauskomme?
Danke im Voraus

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider kann man Ihrer Darstellung nicht entnehmen in welchem Schlamassel Sie genau stecken.

Haben Sie dem Unternehmer zu viel Geld überwiesen?

Geht es um die Frage nach Ansprüchen, die der Unternehmer aufgrund seiner Leistungen an Sie hat?

Oder geht es um die Frage, wie Sie Ihren Entwurf, der mittlerweile wohl baurechtlich genehmigt ist in Ihrem Budget umsetzen können?

Um eine oder mehrere Antworten zu geben spezifizieren Sie bitte den Sachverhalt und die entsprechenden Fragen dazu. Vielen Dank.

Sehr geehrter Herr,

ich beantworte die Frage ausschliesslich auf der Basis meiner Qualifikation als Bauingenieur, daher werden andere Antworten (selbsternannter Fachleute ohne ausreichende Ausbildung) gegeben werden.
Fakten: Es liegt ein genehmigter Bauantrag vor, in dem eine Frist genannt wird in der mit dem Objekt begonnen werden muß.
Fragen: Ob die Kosten mit 151.000€ zu hoch oder zu gering sind lässt sich nur an Hand der vorgelegten Planung überprüfen. Die reinen Rohbaukosten sollten 30 - 40 % der Gesamtkosten hier 250.000 € nicht überschreiten. Hinsichtlich der Kostenüberprüfung müssen Randbedingungen wie BGF und BRI hinreichend bekannt sein. Weiterhin muss zur weiteren Überprüfung die Qualität des Ausbaues bekannt sein.
Ich kann nur raten einen ortsnahen und vertrauenswürdigen Bauingenieur (keinen Architekten) der Erfahrung in der Bauleitung hat zu befragen. Ich denke, dass hierfür zwischen 500 und 1.000 € liegen wird.
Weitere Fragen: Wird mit oder ohne Keller gebaut? Hanglage?.. Schwierige Gründungsverhältnisse? Grundwasser?
Andere Antworten würde ich gemeinhin als fahrlässig bewerten.

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider kann man Ihrer Darstellung nicht entnehmen in welchem
Schlamassel Sie genau stecken.

Haben Sie dem Unternehmer zu viel Geld überwiesen?
Ich habe dem Unternehmer noch kein Geld überwiesen, weil er mir bisher noch keine Rechnung gestellt hat!

Geht es um die Frage nach Ansprüchen, die der Unternehmer
aufgrund seiner Leistungen an Sie hat?
Genau, daß ist der springende Punkt! Welche Ansprüche hat der Unternehmer, der sich nicht an meine Vorgaben gehalten hat. Meine Vorgabe war, daß das Projekt nicht mehr als 250000 Euro kosten dürfe. Ich sagte ihm auch, im Blick auf das Budget, daß ich keine Garage und keinen Balkon wolle. Er machte mir den Vorschlag, daß der Plan nicht mehr kosten wird, mit und ohne Garage.

Im Plan wurde auch vermerkt, daß die Garage zu einem späteren Zeitpunkt ausgeführt wird. In den geschätzten Kosten hat er im Bauantrag für das Wohnhaus 231567,12 Euro veranschlagt und für die Garage 31502,70 Euro.
Zusammengerechnet macht das 263069,82 Euro aus. Da ich den Bau der Garage für einen späteren Zeitpunkt nicht ausschloß, so war ich zunächst da auch nicht dagegen. Das Budget war ja mit den Hauskosten von 231567,12 Euro noch nicht ausgeschöpft. Der Bauantrag wurde der Gemeinde übergeben. Aber so nach und nach kamen die Angebote der Gewerke: Heizungsbauer, Fenster, Türen, Spengler,Dachstuhl, Elektriker etc. So konnte ich mir diese Kosten selbst errechnen. Der Unternehmer ließ sich mit seiner Kostenrechnung Zeit. Nach ungefähr 10 Tagen nachdem ich von den Rechnungen der Gewerke Kenntnis hatte, ließ er mich auf seine mit Bleistift gemachten Notizen sehen. Der Betrag seiner Leistung belief sich auf 151000 Euro. Da sagte er mir, daß da noch nicht der Marmor für die Treppe dabei sei. Die Summe der Gewerke betrug zum damaligen Zeitpunkt bereits schon 90000. In der Gesamtsumme fehlten noch die Kosten für den Estrich, der Verputz, Bodenbelag, Dämmung etc. Insgesamt wäre nach meiner Schätzung das Haus allein auf weit über 300000 Euro gekommen.
Ich sagte ihm dann noch am selben Tag, daß das Projekt gestorben sei, weil er sich an meine Vorgaben nicht gehalten habe. Ich nahm an, daß er nach 50-jähriger Berufserfahrung, die Baukosten realistisch einschätzen könne.
Kann der Unternehmer überhaupt etwas für seine Fehlplannung verlangen? Bin ich verpflichtet, ihm den geforderten Betrag zu bezahlen? Hat ein Inanspruchnahme eines Anwaltes evtl. Erfolg?
Ich wollte eigentlich einen VW Golf kaufen und er wollte mir einen Mercedes andrehen. Wie soll ich mich verhalten? Bitte geben Sie mir Rat. Danke im Voraus.

Oder geht es um die Frage, wie Sie Ihren Entwurf, der
mittlerweile wohl baurechtlich genehmigt ist in Ihrem Budget
umsetzen können?

Um eine oder mehrere Antworten zu geben spezifizieren Sie
bitte den Sachverhalt und die entsprechenden Fragen dazu.
Vielen Dank.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ungesehen, dass Sie auf der derzeitigen Grundlage Ihr Projekt budgettechnisch nicht realisieren wollen oder können dreht es sich um die Forderungen des Unternehmers bzgl. der planerischen Vorleistungen (Höhe 800 EUR?).

Es ist nicht bekannt ob Sie hierzu irgendeine Form von schriftlicher Vereinbarung getroffen haben.

In Anlehnung an das Leistungsbild eines Architekten hat der Unternehmer für Sie gewisse Leistungen (ggf. anteilig) erbracht: Vorentwurf, Entwurf, Vorlage für Bauantrag, Angebotsabfragen bei Firmen, etc.

Ungesehen der jur. Frage inwieweit ein Vertrag zustande gekommen ist, hat der Unternehmer geleistet und Ihnen hierzu auch Kosten benannt (800 EUR).

Obwohl die Leistung aus Ihrer Sicht mangelbehaftet ist, da Ihre Vorgaben nicht eingehalten wurden hätte der Unternehmer in diesem Fall das Recht auf Nachbesserung. D. h. formell könnten Sie ihn auffordern die Planung vor dem Hintergrund der Angebotsrückläufer und Ihrer Budgetvorgabe dahingend zu ändern, dass Ihre Vorgaben erfüllt werden.

Das hängt natürlich weiter damit zusammen ob Sie a) überhaupt mit dem Unternehmer weitermachen wollen und b) er ja anscheinend insolvent ist.

Theoretisch können Sie sich jetzt auch einem Dritten zuwenden und auf der bisherigen Grundlage weiter- bzw. umplanen lassen.

Eine Randthema könnte sein, dass durch die Baugenehmigung, sofern diese vorliegt, auch Gebühren fällig werden. Das bedeutet zum einen, dass man unbedingt auf der vorliegenden Planung baurechtlich weiter machen sollte (Tektur) um weitere Gebühren in dem Zusammenhang gering zu halten. Zum Anderen könnten die Gebühren zu Ihren Lasten (sofern angefallen) auch ein Schaden sein, den Sie gegenüber dem Unternehmer geltend machen könnten.

Im Normalfall würden Sie das nicht tun sondern ihn zur Nachbesserung auffordern.

Sofern die Forderung des Unternehmers oder Insolvenzverwalters tatsächlich „nur“ 800 EUR sind, steht dies eigentlichen Planungskosten für eine solche Leistung von ca. 6.000-7.000 EUR gegenüber, die ein Architekt hierfür verlangen kann (Ausgehend von den Herstellkosten eines Objektes).

Fazit: Die Frage ob und was für ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Unternehmer besteht ist juristisch zu klären.

Die Forderung von 800 EUR (?) seitens des Unternehmers bzw. eines Insolvenzverwalters sind gering gegenüber des tatsächlichen Wertes (s. o.).

Ob der Unternehmer jedoch und überhaupt die Forderungen mit Nachdruck einfordert kann man schlecht einschätzen.

Unterstellen wir, dass Sie einen Vertrag mit dem AN haben, dann sollten Sie darüber nachdenken eine Mangelanzeige (s. o.) aufzusetzen und den AN mit Fristsetzung aufzufordern nachzubessern und die Einhaltung Ihrer Projektvorgaben in der Planung umzusetzen. Hiervon können Sie ggf. (anteilig) eine Zahlung oder weitere Teilzahlungen abhängig machen (Mängeleinbehalt).

Sollten es um einen höheren strittigen Betrag gehen ist meine Empfehlung unbedingt einen Juristen hinzuzuziehen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ungesehen, dass Sie auf der derzeitigen Grundlage Ihr Projekt
budgettechnisch nicht realisieren wollen oder können dreht es
sich um die Forderungen des Unternehmers bzgl. der
planerischen Vorleistungen (Höhe 800 EUR?).

Es ist nicht bekannt ob Sie hierzu irgendeine Form von
schriftlicher Vereinbarung getroffen haben.
Es gibt keine schriftliche Vereinbarung. Es gibt nur eine mündliche Vereinbarung einen Plan für ein Haus für 250000 Euro zu zeichnen. Heute habe ich von ihm eine Rechnung in Höhe von 1011,50 Euro bekommen(setzt sich aus 850,00 Euro und 161,50Euro MWst. zusammen.

Der Fall komliziert sich dadurch, daß ich den Auftrag an den Senior des Unternehmens gegeben habe, der auch den Plan gezeichnet hat. Jetzt gehört das Unternehmen seinem Sohn gleichen Vor- und Nachnamen. Die Rechnung ist heute von seinem Sohn zugesandt worden. In dem Bauantrag, den ich unterschrieben habe, steht sein Sohn
drin . Der Sohn hat mit Dipl. Ing.(FH) unterschrieben.
Sein Vater hat nur den Meisterbrief!

In Anlehnung an das Leistungsbild eines Architekten hat der
Unternehmer für Sie gewisse Leistungen (ggf. anteilig)
erbracht: Vorentwurf, Entwurf, Vorlage für Bauantrag,
Angebotsabfragen bei Firmen, etc.
Genau das hat er gemacht. Er konnte mir aber nicht sagen,was z.B. ein Fenster kostet. Aus einem Ordner hat er sich eine 4Jahre alte Rechnung vom selben Schreiner hervorgeholt. Damals verlangte derselbe Schreiner für ein Fenster 370 Euro jetzt verlangt derselbe Schreiner 459 Euro. Da hätte ich eigentlich schon hellhörig machen sollen, daß der sein Handwerkszeug nicht mehr im Griff hat.

Ungesehen der jur. Frage inwieweit ein Vertrag zustande
gekommen ist, hat der Unternehmer geleistet und Ihnen hierzu
auch Kosten benannt (800 EUR).

Obwohl die Leistung aus Ihrer Sicht mangelbehaftet ist, da
Ihre Vorgaben nicht eingehalten wurden hätte der Unternehmer
in diesem Fall das Recht auf Nachbesserung. D. h. formell
könnten Sie ihn auffordern die Planung vor dem Hintergrund der
Angebotsrückläufer und Ihrer Budgetvorgabe dahingend zu
ändern, dass Ihre Vorgaben erfüllt werden.

Ich will mit diesem unfähigen Unternehmer nicht mehr zu tun haben.
Das hängt natürlich weiter damit zusammen ob Sie a) überhaupt
mit dem Unternehmer weitermachen wollen und b) er ja
anscheinend insolvent ist.
Der Senior scheint insolvent zu sein. Dem Junior gehört jetzt das Unternehmen.

Theoretisch können Sie sich jetzt auch einem Dritten zuwenden
und auf der bisherigen Grundlage weiter- bzw. umplanen lassen.
Wenn ich jetzt seine Leistung bezahlen würde, hätte ich dann auch das Recht, diesen Plan durch einen anderen Unternehmer realisieren zu lassen, falls der das in dem Bugetrahmen verwirklichen könnte?

Eine Randthema könnte sein, dass durch die Baugenehmigung,
sofern diese vorliegt, auch Gebühren fällig werden. Das
bedeutet zum einen, dass man unbedingt auf der vorliegenden
Planung baurechtlich weiter machen sollte (Tektur) um weitere
Gebühren in dem Zusammenhang gering zu halten. Zum Anderen
könnten die Gebühren zu Ihren Lasten (sofern angefallen) auch
ein Schaden sein, den Sie gegenüber dem Unternehmer geltend
machen könnten.
Der Bauantrag hatte nur den Bauausschuß passiert und lag im Landratsamt nur mit einem Eingangstempel versehen. Diesen holte ich ab und befindet sich nun in meinen Händen.

Im Normalfall würden Sie das nicht tun sondern ihn zur
Nachbesserung auffordern.

Sofern die Forderung des Unternehmers oder
Insolvenzverwalters tatsächlich „nur“ 800 EUR sind, steht dies
eigentlichen Planungskosten für eine solche Leistung von ca.
6.000-7.000 EUR gegenüber, die ein Architekt hierfür verlangen
kann (Ausgehend von den Herstellkosten eines Objektes).

Fazit: Die Frage ob und was für ein Vertrag zwischen Ihnen
und dem Unternehmer besteht ist juristisch zu klären.

Die Forderung von 800 EUR (?) seitens des Unternehmers bzw.
eines Insolvenzverwalters sind gering gegenüber des
tatsächlichen Wertes (s. o.).

Ob der Unternehmer jedoch und überhaupt die Forderungen mit
Nachdruck einfordert kann man schlecht einschätzen.

Unterstellen wir, dass Sie einen Vertrag mit dem AN haben,
dann sollten Sie darüber nachdenken eine Mangelanzeige (s. o.)
aufzusetzen und den AN mit Fristsetzung aufzufordern
nachzubessern und die Einhaltung Ihrer Projektvorgaben in der
Planung umzusetzen. Hiervon können Sie ggf. (anteilig) eine
Zahlung oder weitere Teilzahlungen abhängig machen
(Mängeleinbehalt).

Sollten es um einen höheren strittigen Betrag gehen ist meine
Empfehlung unbedingt einen Juristen hinzuzuziehen.

Eine Unterschrift habe ich geleistet, daß der Bauunternehmer sich vom Vermessungsamt einen Lageplan besorgen darf.
Inzwischen habe ich mich an einen Bauträger gewandt, mir ein Angebot für ein Haus zu machen, das in dem Budget bleibt. Er hat mir schon ein Angebot unterbreitet. Es beläuft sich auf 254000 Euro und ist schlüsselfertig! Das werde ich wahrscheinlich akzeptieren. Wie aber der neue Plan aussieht, weiss ich noch nicht. Das Haus wird kleiner sein 9,5 x 11,5 statt 10 x 13.
Was noch schwierig werden könnte ist, daß die Baugenehmigung nicht erteilt wird, weil das Vorhaben sich im Außenbereich befindet. Ich will ein altes morsches Haus durch ein neues ersetzen. Jede Investion ins alte Haus wäre hinausgeworfenes Geld.

Vielen Dank für Ihre spontanen und hilfreichen Antworten.

Sehr geehrter Herr,Klemm

ich beantworte die Frage ausschliesslich auf der Basis meiner
Qualifikation als Bauingenieur, daher werden andere Antworten
(selbsternannter Fachleute ohne ausreichende Ausbildung)
gegeben werden.

Fakten: Es liegt ein genehmigter Bauantrag vor, in dem eine
Frist genannt wird in der mit dem Objekt begonnen werden muß.

Ein genehmigter Bauantrag kam nicht mehr zustande, weil ich den Bauangtrag vom Landratsamt zurückgezogen habe, nachdem mir die ungefähren Kosten des Bauunternehmers bekannt waren. Was alles in diesen 151000 Euro berechnet worden wären, weiß ich nicht.
Er sagte mir halt, daß da kein Estrich, keine Putzzarbeiten und kein Marmor enthalten sind. Den Dachstuhl hat er auch nicht in seinen Berechungen dabei. Das Angebot für den Dachstuhl wurde mir direkt vom Zimmerer gemacht in Höhe von 16000 Euro.
Deshalb war ich auch sehr geschockt als er mit der Zahl von 151000 Euro aufwartete.

Fragen: Ob die Kosten mit 151.000€ zu hoch oder zu gering
sind lässt sich nur an Hand der vorgelegten Planung
überprüfen. Die reinen Rohbaukosten sollten 30 - 40 % der
Gesamtkosten hier 250.000 € nicht überschreiten.

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, daß die Rohbaukosten demnach bei 75000 - 100000 Euro betragen müßten. Aus dem Bauchgefühl heraus habe diese schon vorher auf 90000 - 100000 Euro geschätzt. Unter Rohbau verstehe ich: Kelleraushub, Betonkeller, geschoßdecken, Dachstuhl, Kamin, Dacheindeckung.
Liege ich mit diesem Begriff Rohbau falsch?
Hinsichtlich

der Kostenüberprüfung müssen Randbedingungen wie BGF und BRI
hinreichend bekannt sein. Weiterhin muss zur weiteren
Überprüfung die Qualität des Ausbaues bekannt sein.
Randbedingung war, daß die Gesamtkosten von 250000 Euro unbedingt einzuhalten sind. Wenn das Budget nicht reiche, dann solle das Obergeschoß nicht ausgebaut werden. Diese Variante hat er schon gleich nicht in Betracht gezogen. Das Haus sollte komplett gebaut werden. Ich nahm schon an, daß er zumindest eine Vorstellung von den Kosten hätte. Da hätte ich von ihm erwartet, daß er mir gleich sagte, daß ein Vollausbau bei diesem Budget nicht möglich ist.
Ich kann nur raten einen ortsnahen und vertrauenswürdigen
Bauingenieur (keinen Architekten) der Erfahrung in der
Bauleitung hat zu befragen. Ich denke, dass hierfür zwischen
500 und 1.000 € liegen wird.

Weitere Fragen: Wird mit oder ohne Keller gebaut?

mit Betonkeller!

Hanglage?.. Schwierige Gründungsverhältnisse? Grundwasser?

Hanglage: Auf 10m ist ein Höhenunterschied von 1 m.
Grundwasser an der Stelle nicht bekannt.
Beim Ortstermin, bei dem er das Gelände besichtigte, da war der Plan schon gezeichnet, da stellte ich heraus, daß das Gelände nicht so eben ist, wie er sich das vorgestellt hatte. So daß seine Planung hinten und vorne nicht stimmte. Da die Geragen in einem 90 Gradwinkel zum Haus, zu stark aus dem abfälligen Gelände zu weit herausgeragt hätten, was eine starke Auffüllung zur Folge gehabt hätte. Damit seine Plannung
trotzdem zur Realisierung kommen sollte, hatte er stur darf gepocht, daß das Haus mindestens einen halben Meter tiefer gestellt werden müsse. Wenn die Garagen,
die ich eigentlich nicht geplant haben wollte, nicht gezeichnet worden wären, dann hätte das mit dem Haus nicht das Problem ergeben. Durch sein Versprechen für die Planung für die Garage nichts zu verlangen, ließ ich mich dazu überreden die Planung mitmachen zu lassen. Ein Planer müßte eigentlich schon so flexibel sein, daß er auf die Wünsche seines Kunden eingehen soll. Die Garagen sollten, wenn überhaupt erst sehr viel später gemacht werden.
Irgenwie werde ich jetzt leider den Verdacht nicht los, daß er eigentlich gar kein erfolgreiches Projekt wollte, sondern nur das Geld für diesen Plan kassieren wollte. Das Haus hätte so gebaut werden können ohne Garage, mit dem Haus, das jetzt einen halben Meter höher aus dem Boden steht. Ich hatte ihm schon beim Ortstermin gesagt, daß ich keinen Atombunker brauche!

Inzwischen hat er mir eine Kostenrechnung für diese Fehlplanung geschickt. Er verlangt jetzt 850 Euro statt wie die mündlich vereinbarten 800 Euro, so daß jetzt ein Gesamtbetrag von 1011,50 Euro herauskommt.
Was soll ich jetzt tun? Zahlen? Zum Rechtsanwalt gehen?
Was können Sie mir empfehlen?

Andere Antworten würde ich gemeinhin als fahrlässig bewerten.

Vielen Dank im Voraus

Sehr geehrter Herr Klemm,

Als Bauingenieur können sie mir bestimmt sagen, wie der umbaute Raum heute berechnet wird.

Mein Haus soll rechteckig sein, soll einen Keller haben, hat zwei Vollgeschoße und hat ein DG in Höhe 2,6 zum First ab Decke Obergeschoß. Das Dach ist ein Satteldach. Das Haus ist 13,365m lang und ist 10,24 breit.

Ich habe folgendes berechnet:

KG: 13,365 x 10,24 x 2,5 = 342,144 cbm
EG: 13,365 x 10,24 x 2,75 = 376,3584 cbm
OG: 13,365 x 10,24 x 2,75 = 376,3584 cbm
DG: 13,365 x 10,24 x 2,6/2 = 177,91488 cbm

Umbauter Raum: 1272,77568 cbm
Das Dachgeschoß soll nicht bewohnt werden!Das DG hat keinen Kniestock!
Im Internet ist mir nicht ganz klar geworden, ob das DG mitgerechnet wird, wenn es nicht ausgebaut wird.
Habe ich bei meinen Berechnungen irgendetwas nicht berücksichtigt?

Für Ihre Antwort danke ich Ihnen

Viele Grüße

Sehr geehrter Herr…

der BRI wird nach der DIN 277 berechnet. Ich kann nicht sagen, ob Ihre Berechnung korrekt ist. Ich vermute, dass Sie nur die Innenmaße aufgenommen haben, wobei dies falsch ist. Ich habe mal einen Zuschlag von 10% angesetzt und komme so auf einen geschätzten BRI von 1.400 [m³]. Allein über diesen BRI ist es völlig illusorisch ein derartiges Objekt für 250.000 € zu errichten. Allein bei einer Mittelklasseausführung die mit ca. 370 - 430 [€/m³-BRI] anzusetzen wäre käme ich bereits auf 560.000€ ohne Grunderwerb. Bei eine Budget von 250.000 € sollte man eine einfachste Ausstattung ansetzen ca. 300 [€/m³-BRI] und den Keller (hier schätuzungsweise 90 - 110.000 € entfallen lassen. Mit Ihrem gesetzen Budget könnten Sie ein Objekt mit ca. 160 [m²] Wohnfläche realisieren und ohne Keller. So leid es mir tut, Ihre Wunschvorstellung an Größe lässt sich mit dem Budget grundsätzlich nicht realisieren.

Selbst eine Holzbauweise lässt sich mit diesem schmalen Budget nicht realisieren.

Ich kann nur nochmals den Rat geben zu einem ortsansässigen Bauingenieur zu gehen und sich beraten zu lassen. Ich halte auch dieses Forum für ungeeignet derartige Fragen ohne hinreichende Unterlagen zu beantworten. Überdies habe ich eine gewisse Beratungsverantwortung, der ich auf Grund der spärlichen Informationen nicht nachkommen kann. Ein Objekt dieser Größe erfordert rechnerische Honorare von 25.000 - 50.000 €. Die kann man eigentlich nicht einsparen. Hinzu kommen noch die HLS-Leistungen, Elektroausführungen, uvm.
Die gestellten Fragen beinhalten bereits vertiefte Planungsleistungen und gehen meines Erachtens über eine Forumsanfrage hinaus, weil hier kostenfrei Beratungsleistungen eingeholt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Hilmar Klemm