Planung der Ressourcen in einer GmbH

moinsen!

irgendwie steh ich grad voll aufm schlauch und komm nicht weiter!

momentan beschäftige ich mich mit der gegenüberstellung des finanzmangements einer kommunalen verwaltung und einer gmbh. die verwaltung hat einen haushaltsplan bestehend aus ergebnisrechnung (guv) und der finanzrechnung (ein- und auszahlungen) aufzustellen. dieser dient dann als grundlage für den ressourceneinsatz im jeweiligen haushaltsjahr.

nun zu meiner frage:

plant eine gmbh ihre guv auch z. b. 1 jahr im voraus?
ich meine, dass ich irgendwie mal was darüber gehört habe, doch kann mich daran jetzt nimma so richtig erinnern. weiterhin würde mich interessieren ob ggf. noch andere sachen geplant werden. :wink:

wäre schön falls ihr mir sagen könnt
1.) ob
2.) falls ja dann wie es sich bei einer kapitalgesellschaft nennt
3.) *Bonus*: wo ich mich im i-net am besten schlau machen könnte (am liebsten mit rechtsgrundlagen) =)

vielen dank im voraus!

Für normale GmbH gibt es keine Planungspflicht
Tachchen,

Rechtsgrundlagen dafür, dass eine GmbH ihre Finanzen im Voraus planen muss , gibt es nicht. Dies würden sich auch nur aus dem HGB oder dem GmbHG ergeben.

Dass ein guter Geschäftsführer natürlich eine Vorplanung macht, in der neben

  • Umsatzplanung
  • Kostenplanung
    auch solche Dinge wie Personalplanung inkl. Urlaubsplan, Marketingplan, Lagerplan, … vorkommen, ist ab einer bestimmten Unternehmensgröße unverzichtbar. In kleineren GmbH’s dürfe es wohl eher die Ausnahme sein.

Die Erstellung solcher Pläne ist für die „normale“ GmbH nicht vorgeschrieben. Es mag aber sicherlich Betätigungsfelder (Alten- und Krankenpflege?) oder Situationen (Insolvenzreife) geben, in denen solche Planung auch gesetzlich verankert sind.

MOLAR84

besten dank! mir war doch irgendwie so… hab wohl was an die falsche stelle geschoben und mich verwirren lassen!^^