Planung einer Kellertreppe

Ich plane eine geradläufige Kellertreppe (Stahlwangen mit Gitterroststufen 800x270)in einem 3-Familienaltbau.Wie steil darf die Treppe sein? Steigung s-max? Auftritt a-min.?
Kann 3cm Unterschneidung zum Aufritt zugerechnet werden?Welche Kopfhöhe muß ich einhalten?Die Raumverhältnisse sind sehr beengt.

Für eine kurzfristige Antwort wäre ich sehr dankbar.

mfg. H.J.H

Hallo!

Eine baurechtlich „notwendige Treppe“ muss 1 m breite Stufen haben,und eine Steigung von min. 14,max.19 cm,und eine Auftrifftsbreite von mind. 26 bis max. 37 cm haben.

Eine „nicht notwendige(zusätzliche) Treppe“ darf 60 cm breit sein und steiler und schmaler sein ( 14-21 cm Stufenhöhe,Auftritt 21-37 cm).

Unterschnitt von 3 cm ist möglich. Auftrittbreite wird aber lotrecht runtergemessen .

Das ideale Maß für ein gutes Begehen wäre ein Verhältnis von 17/29 cm.
Auftritt - Höhe = 12
Auftritt + Höhe = 46

Im 3-Familienhaus ist die Treppe zum KG m.E. „notwendig“,weil sie den Fluchtweg aus KG ins EG bieten muss. Es sei denn es besteht ein rauchdichter Abschluss Treppenraum/Keller.
Im Haus mit max 2 Wohneinheiten gäbe es Erleichterungen bei Treppen,hier ja unzutreffend.

Kopfhöhe auf der Treppe ? 2 m, wie bei Türen.

MfG
duck313