Jemand erstellt Panungen und Gutachten zur Herstellung von Seeschiffen überwiegend in seinem Büro in Deutschland. Die Schiffe werden dann in Polen bzw. in den Niederlanden hergestellt. Seine Auftraggeber sind
a) Behörde in Deutschland
b) Werft in NL.
Fallen seine Leistungen überhaupt unter das deutsche UStG oder ist der Ort der sonstigen Leistung im Ausland?
Sind seine Leistungen ggf. steuerfrei?
Muss er in seinen Rechnungen 19% USt ausweisen?
Wer kann mir Hinweise geben, vielen Dank.
Servus,
die Ingenieursleistungen sind selbständige, von der Lieferung der Schiffe unabhängige Leistungen. Es handelt sich nicht um Leistungen an beweglichen körperlichen Gegenständen, und sie dienen nicht der Ausrüstung von Seeschiffen.
Damit gilt:
a) Behörde in Deutschland
Ort der Leistung ist Deutschland. Der Umsatz unterliegt der deutschen USt zum Regelsatz 19%.
b) Werft in NL.
Ort der Leistung ist dort, wo der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt: Die Niederlande. Die niederländische BTW schuldet der Leistungsempfänger. Der Umsatz ist nicht steuerfrei, aber aus der Sicht des Planungsingenieurs nicht steuerbar. Kein Ausweis von USt, voller Vorsteuerabzug, Nachweis der Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers (USt-Identifikationsnummer) nötig; kein Hinweis auf der Rechnung vorgeschrieben (da keine Steuerbefreiung), aber sinnvoll: „The Value Added Tax (BTW) on the billed amount is due by the recipient of performance“
Schöne Grüße
MM