Planungsfehler Einbauküche

Hallo,
ich brauche eure Hilfe. Haben uns eine Küche planen lassen, die dann auch am 27.10.11 kam. Bei der Aufstellung stellte man schon einmal fest das die Spülmaschine in einer tragenden Wand stehen würde. Dann haben wir sofort reklamiert, das die Ecken der Arbeitsplatte um ca. 2,5cm versetzt waren. Ausserdem war eine Seite bündig abgeschlossen die anderen überlappend.Die Dunstabzugshaube konnte nicht aufgehängt werden, weil man uns nicht gesagt hatte das man noch oben eine Steckdose braucht. Die kam dann erst im Januar. Ein Gitter für die Heizung wurde auch erst gestern angebracht. Man wollte es mit einer neuen Arbeitsplatte versuchen. Die kam dann auch mit dem Heizungsgitte. Nur man hat nicht die ganze sondern nur die Hälfte ausgetauscht. Das mit den verzogenen Ecken haben wir immer noch. Habe auch schon ein paar Tage Urlaub für die dämliche Küche hingelegt. Da die das nicht mehr so wie geplant hinbekommen, da Planungsfehler, hat man doch bestimmt Anspruch auf eine Entschädigung. Oder liege ich hier falsch? Wir haben ihnen auf jeden Fall die Möglichkeit gegeben dieses Auszubessern.

Freu mich auf eure Antworten

Guten Abend,
von einem Fachbetrieb kann man erwarten, dass Planung und Montage im Grossen und Ganzen reibungslos funktioniert. Dazu gehört u.a. auch das zur Verfügung Stellen eines Instalationsplanes. Dann wäre der Fehler mit der Dunsthaube nicht passiert. Ein Schadensersatz ist grundsätzlich möglich, wenn nachweisbar eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt wurde und bei fruchtlosem Verlauf eine nachweisbare Nachfrist gestellt wurde. Nur dann ist überhaupt der Anspruch auf Wandlung möglich, d.h. Erledigung in Eigenregie auf Kosten des Küchenbauers. Die Gutmütigkeit mit den verbrauchten Urlaubstagen geht ins Leere. Sie können versuchen, die Kosten des Elektrikers für die Steckdose am Dunstabzug in Abzug zu bringen. Wenn die Arbeitsplatte nicht sauber sitzt, und zwar überall mit 20 mm Abstand vor der Front, dann Frist setzen und Austausch verlangen, nicht nur die Teilplatte. Um dem nächsten Planungsfehler vorzubeugen, eine Frage: Hat man Ihnen gesagt, dass der Heizungsfühler (Thermostat) beim Verbau hinter tiefengekürzten Schränken über die APL versetzt werden muss, weil die Heizung sonst bei Wärmestau abschaltet und nicht funktioniert. Ich würde auf jeden Fall einen Nachlass nachträglich verhandeln, der dem Ärger lindert. Aber machen Sie sich hier keine Höffnungen. Solange der Küchenbauer nicht unter Verzug steht gibt es auch nichts zu begründen. Rückfragen werden gerne über meine Homepage www.kuechentipp.com individuell weiter beantwortet. Grüsse aus dem Schwabenland.
Frank Brandt

Hallo Orchidee,
die Küchenfirma darf 3x nachbessern bis Ihr auf einen Austausch der falschen Teile bestehen dürft. Ist dies alles fehlgeschlagen ist es angebracht, einen freundlichen und bestimmten, jedoch sachlich gehaltenen Brief an die Geschäftsleitung des Hauses zu schreiben per Einwurfeinschreiben.
Hierin muss ein realistischer Termin zur fertigstellung der Küche genannt werden, z.B. innerhalb der nächsten 4 Wochen.
Ist dann nichts passiert, müsst Ihr eine Aufwandsentschädigung einfordern.
Das muss im verhältnis zum Küchenwert stehen.
Verhandlungssache.
Meistens siegt der, der rumnervt und jeden Tag in der Firma anruft damit irgendwann Ruhe ist. Und immer mit den Vorgesetzten verbinden lassen.
ob ein Rechtsanspruch besteht ist fraglich, hierfür braucht Ihr einen Gutachter.
Hoffe das hilft
Dinki