Planungsfehler einbauküche

Hallo,
ich habe mir eine Einbauküche planen lassen, diese bestellt,bezahlt und sie ist auch aufgebaut worden. Nun zeigte sich das die Kombimicrowelle EMCHD 8145 PT von Bauknecht die Abluft nach unten abbläßt. Da befindet sich mein Kühlschrank, der nach ca 20 Min. Warmluftdusche auch gleich 25°C Innentemperatur hatte. Ist sowas ein Planungsfehler? Wie verhalte ich mich richtig um am Ende nicht als Dummer dazustehen? Besteht vielleicht sogar Brandgefahr bei längerem Betrieb?
Danke

Hallo Frau Richter,
ich glaube nicht, daß Brandgefahr besteht. Trotzdem ist das meiner Meinung nach ein Planungsfehler. Normalerweise müßte der Verkäufer jetzt reagieren und mit dem Hersteller Rücksprache halten, was am besten zu tun ist. Schlimmstenfalls (für den Verkäufer) muss er das Gerät gegen ein tauglicheres gleich- oder höherwertiges austauschen. Vielleicht gibt es so ein Gerät von einer anderen Firma die nach Oben oder vorne entlüftet. Ein Kunde hat keine Chance, solche technischen Details zu überprüfen. Vielleicht können Sie vorab einmal bei dem Kundendienst von Bauknecht anfragen ob es Lösungen gibt. Der Kundendienst ist nicht am Verkauf beteidigt und gibt in der Regel mehr Infos raus, als so manchem Verkäufer recht ist. Das sind reine Techniker. Dann sind Sie dem Reklamationsgespräch besser gewachsen und können besser überprüfen, ob Ihnen geholfen wird oder der Verkäufer nur versucht, seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen.
Was ist denn mit der Garantie vom Kühlschrank, wenn der ewig überhitzt wird? Fragen sie das den Verkäufer.
Ich würde die Reklamation persönlich in schriftlicher Form an den Verkäufer übergeben mit einem 14-Tägigen Zeitfenster zur Erledigung. Er wird mehr Zeit brauchen, aber großzügige Zeitfenster helfen Ihnen nicht weiter.
Ich würde nett bleiben, denn unter Umständen ist das ein neues Gerät und auch die Problematik neu, so daß der Verkäufer es eventuell noch nicht wissen konnte. Bei weiteren Fragen bitte einfach noch einmal kontakten, ich will nicht solche Endlos- Romane schreiben. Meiner Meinung nach haben Sie das Recht diesen Fehler zu reklamieren. Tipp: Lassen Sie sich nicht mit einer kleinen Abfindung abspeisen, Sie werden das Problem mit dem Kühlschrank immer haben, da muss eine saubere Lösung her. Sonst werden Sie mit der Küche nicht glücklich. Vielleicht ein zusätzlicher Schrank falls noch Platz ist für die Mikrowelle und die alte Nische mit einer Tür verschließen oder einfach ein Austausch des Gerätes.
Hoffe das Hilft für den Anfang.
MFG
Dinki

Hallo,

leider kann ich Ihnen in der Sache nicht weiterhelfen.

Gruß P.Barocka

Hallo,

leider kann ich Ihnen in der Sache nicht weiterhelfen.

Gruß P.Barocka

Danke trotzdem. Sehr aufmerksam.
Grüße!

Hallo,
und erst einmal vielen Dank für die schnelle und gute Antwort.
das wichtigste war für mich das mich mal jemand verstanden hat. Das Problem
war/ist eine Mischung aus Montage-und Planungsfehler. Jetzt weis ich das
(Kundendienst war da) und kann mich besonnen an die Lösung des Problems
machen. Jetzt hier die ganze Sache zu beschreiben wäre etwas umfangreich,
aber ich konnte den Microwellenkombiofen 3 Wochen nicht benutzten - erst
seit gestern und einem provisorischen Umbau des Schrankes. Dabei wurde die
Frontplatte des (Hochglanz) Kühlschrankes zerkratzt -die muß neu bestellt
werden usw. usw…Dann gibts noch erhebliche Mängel am Geschirrspüler und
andere diverse Nachbesserungen. WEIST DU WAS ? Steht mir für den ganzen
Ärger eigentlich auch eine Entschädigung zu? Was sollte man oder besser ich
da verlangen, falls das Verhandlungssache ist.
Danke schon mal für ihre Mühe.
Henri Richter

Hallo Henri,

erst einmal dürfen die Möbelhäuser bis 3x jeden Fehler beheben (Nachbesserungsrecht). Der Kunde kann aber auf bestimmte für den Kunden passende Termine bestehen wenn es zu viele Termine werden. Wenn alle Fehler behoben sind hat das Möbelhaus seinen Dienst geleistet. Nur wenn Fehler übrig bleiben, die nicht mehr beseitigt werden können, hat man ein Recht auf Preisminderung. Aber ein Möbelhaus, was etwas auf sich hält, sollte schon um des guten Rufes Willen zumindest einen Bonus für den Ärger zugestehen. Höhe ist Verhandlungssache, weil sie ja auf die Reklamation reagieren und rechtlich gesehen alles richtig machen. Wenn ein Gerät defekt ist ist der Gerätehersteller Schuld, nicht das Möbelhaus. Wenn du noch etwas anderes dort kaufen willst kannst du mal einen Warengutschein vorsichtig ansprechen, das machen die lieber als Bargeld. Wenn nicht ist vielleicht noch nachträglich etwas Zubehör zusätzlich drin. Aber nicht übertreiben, die Handelsspannen bei Küchen sind nicht mehr wirklich gut und unter Umständen wird dem Verkäufer die komplette Provision abgezogen auch wenn er nichts für defekte Geräte kann. Fingerspitzengefühl ist angesagt. Kommt drauf an, was die Küche gekostet hat und wie weit der Preis im Vorfeld schon gedrückt worden ist. Wenn die Küche 5000 Euro gekostet hat ist fast nichts an Handelsspanne drin, ab 15000 Euro kann man schon eher über eine Entschädigung reden. Ist so bei Küchen.
Ansonsten freu Dich einfach, wenn endlich alles gut ist, eine Küche ist immer sehr umfangreich, und da kann auch viel daneben gehen aus welchen Gründen auch immer. Das Wichtigste ist, daß dich das Möbelhaus damit nicht alleine lässt. Dann hast Du Glück und ein gutes erwischt.
Gutes Gelingen
Dinki