Hallo,ich habe bei einem Händler einen Plasma TV ersteigert.Er hatte den Artikel so reingesetzt das man Annehmen musste das das Gerät neu sein muste,also mit Katalogbild und die dazugehörige Beschreibung vom Hersteller.Hatte nicht Gebraucht o.Neu beigeschrieben außer klein in der Ecke(Das Gerät weist am Gehäuse leichte Kratzspuren auf,
ist technisch aber einwandfrei.)dachte es handelt sich um ein Vorführgerät o.Transportschaden.Ich habe auch nur deshalb Mitgeboten weil der Verkäufer einen E-Bay shop mit Elektoartikel hat und das in der Auktion kein Wort von Gebraucht stand.Ich bin erst dahintergekommen als ich ihm nach der Aktion nach der Garatie gefragt habe ob es24M.o.36Monate sind.Erst kam nur eine Mail(Ware wird abgeschickt nach bezahlung)beim 2.mal(1jahr Garantie),da ich mich beim Hersteller schlau gemacht habe wusste ich das das Gerät 36Monate Garantie hat also ist das Gerät 2Jahre alt.Er gibt mir also nur die letzten 12Monate.Meine Frage ist muß ich das Gerät Kaufen o.muß er mir als Händler mehr Garantie zusprechen und wen vieviel?Er hat auch nicht den Vermerk gemacht mit dem EU-Recht und Garantie.Zum Schluß nun für 1480 Euro für ein Gerät das 2Jahre alt ist und nur 1Jahr Garantie hat ist mir zu Riskant.Danke im Voraus MFG Oliver
hi
ohne die auktion zu sehen kann man darüber schlecht urteilen in wie weit sie ein neugerät erwarten konnten.
fast jeder nimmt n bild vom katalog, sprich von der webseite des herstellers und übernimmt auch die daten. n händler macht doch keine fotos von jedem produkt.
auf gebrauchtgeräte kann ein händler die gewährleistung auf 1 jahr herabsetzen, sowas sollte aber im kv stehen. die gewährleistung hat aber nichts mit der herstellergarantie zu tun (was sie wohl mit 36 monaten meinten). ob das gerät noch herstellergarantie zusätzlich besitzt müssen sie auch noch nachfragen.
wenn sie annahmen von einem händler zu kaufen und dieser hatte weder angaben zur gewährleistung, herstellergarantie, zustand des gerätes (und wohl auch keine agbs und impressum?)… warum kaufen sie bei solch unseriösen leuten?
die artikelbeschreibung ist schliesslich ihr kaufvertrag, da sollten alle relevanten infos drinnen stehen, wenn nicht dann vorher nachfragen das man es noch schriftlich bekommt bevor was abgeschlossen wird.
mfg
lilly