habe mir vor zwei Jahren ein MFH ( Plattenbau ) Sanierungsbedürftig gekauft.
Das Objekt stand ca. 8 - 10 Jahre leer .
Ich habe jetzt vor 6 Wochen angefangen das Objekt zu Sanieren um die Wohnungen zu Vermieten bzw. vielleicht in Eigentum umzuwandeln und zu Verkaufen .
Ein Nachbar sagte zu mir, da das Objekt bereits mehrere Jahre leer gestanden hat bzw. NICHT genutzt worden ist, könnte es sogar sein, dass ich das Haus Abreissen muss, ich darf angeblich NICHT Sanieren :
IST DAS WIRKLICH SO ?
Ich habe für das MFH leider auch keine Grundrisse vom Bauamt Erhalten, weil sie angeblich verloren gegangen sind …
Kann so etwas wirklich Möglich sein ???
Wo kann ich den noch nachfragen wegen Pläne Grundrisszeichnungen etc. ??
habe mir vor zwei Jahren ein MFH ( Plattenbau )
Sanierungsbedürftig gekauft.
Das Objekt stand ca. 8 - 10 Jahre leer .
und dieser Kauf wurde über einen Notar abgewickelt,
ohne Baupläne, Gebäudebrandversicherung und sonstigen Unterlagen ???
Wurde dieser Prachtbau schwarz ohne Baugenehmigung gebaut ???
Im Grundbuch steht jetzt ihr Name als Eigentümer ???
und in welchem Teil Deutschland hat sich dies zugetragen ???
ein MFH kaufen ohne irgendwelche Pläne oder Unterlagen? Und nach ZWEI Jahren beginnt die Sanierung? Auf Basis ovn was? Wie macht man eine Kalkulation, wenn selbst die rudimentärsten Informationen nicht vorhanden sind? Keine Grundrisse, keine Pläne … woher weisst du dann, wo welche Leitungen verlaufen etc.? Wie sanierst du ein komplettes Gebäude ohne Baugenehmigungen oder sonstige Genehmigungen? Wow … das ist mutig … ich möchte nicht so weit gehen, zu sagen: naiv - erinnert mich aber schon durchaus an eine TV SEndung …
Und ja, Pläne können verloren gehen, zumal, wenn das Gebäude - wie alt ist? Plattenbau, da schätze ich doch mal deutlich vor der Wiedervereinigung. Da ist vieles nicht mehr vorhanden … mithin: Neuaufmass scheint notwendig zu werden.
Um deine Frage zu beantworten: ja, kann passieren, dumm gelaufen, fällt in die Kategorie Lehrgeld.
sie sanieren ja nicht, sondern sie wollen ja nur instandsetzen um ein Leerstandsgebäude neu zu vermieten.
Und in diesem Fall muss das Objekt EnEV gerecht saniert werden, aber einen energetisch minderwertigen zustand herstellen und dann vermieten ist nicht erlaubt, da gilt der bestandsschutz nur bei durchgängiger nutzung des objektes als wohngebäude
MfG Lutz Zywicki Handwerksmeister mit Bauhausdiplom aus Potsdam