Hallo zusammen,
ich bin mir nicht sicher, ob ich hier den richtigen Bereich gewählt habe. Sonst bitte verschieben.
Es geht um folgende: Eine Freundin und ich gehen gerne als Zuschauer zu TV-Produktionen. Das „Problem“ dabei: Sie ist auf einen Rollstuhl angewiesen und es ist jedes Mal ein Kampf in Erfahrung zu bringen, ob bei einer Veranstaltung Plätze für Rollstuhlfahrer vorhanden sind.
Jetzt habe ich etwas im Netz recherchiert und bin auf die in NRW gültige Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten (Sonderbauverordnung – SBauVO) gestoßen, in die u.a. auch TV-Studios fallen, sofern sie Sitzplätze für mehr als 200 Zuschauer haben.
Dann müssten/sollten/müssen (?) 1% der Sitzplätze für Rollstuhlfahrer vorgesehen werden (§10). Ein Versammlungsraum (Studio) mit 400 Sitzplätzen müsste dann also 4 Plätze für Rollstuhlfahrer ausweisen.
Aber… ist das Pflicht und kann man sich als Zuschauer darauf berufen und den Veranstalter zur Bereitstellung der Plätze zwingen? Und welche Konsequenzen hat es für den Veranstalter, wenn er die Plätze nicht vorhält?
In der VO finde ich zwar Angaben zu Ordnungswidrigkeiten, aber keine davon bezieht sich auf §10.
Wer wäre denn für die Kontrolle der Einhaltung dieser VO zuständig? Das Ordnungsamt der jeweiligen Stadt?
Danke & Gruß
Klaus