Plätze für Rollstuhlfahre in Versammlungsstätten/räumen

Hallo zusammen,

ich bin mir nicht sicher, ob ich hier den richtigen Bereich gewählt habe. Sonst bitte verschieben.

Es geht um folgende: Eine Freundin und ich gehen gerne als Zuschauer zu TV-Produktionen. Das „Problem“ dabei: Sie ist auf einen Rollstuhl angewiesen und es ist jedes Mal ein Kampf in Erfahrung zu bringen, ob bei einer Veranstaltung Plätze für Rollstuhlfahrer vorhanden sind.

Jetzt habe ich etwas im Netz recherchiert und bin auf die in NRW gültige Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten (Sonderbauverordnung – SBauVO) gestoßen, in die u.a. auch TV-Studios fallen, sofern sie Sitzplätze für mehr als 200 Zuschauer haben.

Dann müssten/sollten/müssen (?) 1% der Sitzplätze für Rollstuhlfahrer vorgesehen werden (§10). Ein Versammlungsraum (Studio) mit 400 Sitzplätzen müsste dann also 4 Plätze für Rollstuhlfahrer ausweisen.

Aber… ist das Pflicht und kann man sich als Zuschauer darauf berufen und den Veranstalter zur Bereitstellung der Plätze zwingen? Und welche Konsequenzen hat es für den Veranstalter, wenn er die Plätze nicht vorhält?
In der VO finde ich zwar Angaben zu Ordnungswidrigkeiten, aber keine davon bezieht sich auf §10.

Wer wäre denn für die Kontrolle der Einhaltung dieser VO zuständig? Das Ordnungsamt der jeweiligen Stadt?

Danke & Gruß

Klaus

Ja, es ist Pflicht und nicht umsonst heißt es in der Verordnung " müssen" und "Mindestens 1 %, mindestens aber 2 Rolli-Plätze plus Begleiterplätze.

Aber als Besucher selbst kann man gegenüber dem Veranstalter/Hausherrn nichts erzwingen oder direkt durchsetzen.
Das kann nur die Behörde, die für die Überwachung der Verordnung zuständig ist.

Ordnungsamt wäre m.E. der richtige (behördenseitige) Ansprechpartner, mag sein man verweist dort ggf. auf andere Dienststellen.

Und selbst wenn in der Verordnung über Sonderbauten nichts direkt zum Thema Überwachung und Ordnungsstrafen genannt wird, so heißt es nicht, es bleibt folgenlos wenn man Bestimmungen missachtet.

MfG
duck313

Hallo Klaus,

eine Antwort hast du schon bekommen, und deine eigentliche Frage kann ich nicht beantworten, bin aber zufälligerweise vor ein paar Tagen auf diese Seite gestoßen, als in unserer lokalen Zeitung davon berichtet wurde:

Vielleicht hilft euch das hier und da weiter, und wenn ihr öfter unterwegs seid, könnt ihr selbst einiges dort beitragen, damit andere auch etwas davon haben und die Karte irgendwann so viele Einträge hat, dass man dort nur nach einem bestimmten Ort suchen muss und gleich informiert ist, wie es mit der barrierefreiheit aussieht.

Gruß
Christa

Hallo Christa,

das Problem sind nicht die Orte selbst. TV-Studios sind i.d.R. ebenerdig erreichbar bzw. haben entsprechend Aufzüge und Rampen. (Die müssen ja selbst das Material rein und raus bekommen).

Das Problem sind die Produktionen selbst bzw. die Tribühne, die keine Rollstuhlplätze vorsieht. z.B. weil es einen Bühnenunterbau (z.B. für Lifte im Bühnenboden) gibt und die Zuschauerreihen dann nur über Stufen erreichbar sind. Guck dir z.B. mal die Zuschauertribünen bei „Wer wird Millionär“ (RTL) im Fernsehen an. Wo soll denn da ein Rollstuhlfahrer hin? Oder bei „Hart aber Fair“ (ARD)

Klaus

Jetzt müssen TV-Studios ja bevor dort eine Sendung produziert werden darf abgenommen werden.
Ich habe keine Ahnung wer das macht. Aber müsste diese Person dann nicht schon auf die Einhaltung der VO bestehen. Oder kann man als Veranstalter von einzelnen Auflagen (u.a $10 (7) )befreit werden?

Ist das so ?
Ich ging davon aus, ein TV-Studio mit der Erlaubnis dort bis zu x Personen zuschauen zu lassen hat eine Dauergenehmigung dafür.
Ich halte es für abwegig und undurchführbar, jeweils vorher nochmals (behördliche) Kontrollen durchzuführen.
So etwas gibt es bei echten „fliegenden Bauten“ wie Zirkus und Jahrmarkt vor der Eröffnung. Oder bei festen Bauten nach der Fertigstellung.
Sonst nur wiederkehrende Besichtigungen alle x Jahre, je nach Größe und Bedeutung.

Was sein kann, der Veranstalter selbst prüft (sein Beauftragter) vorher nochmals während eines Rundgangs (Beschilderung, Licht, Ausgänge, Stolperfallen beseitigen usw.). Das ist der Normalfall.

Ausnahmen von Auflagen gibt es viele, sei es nach geforderter Zahl oder sonst etwas abweichendes. Meist wird dann baulich etwas anderes dafür angeboten was einen Ausgleich schafft.

Es wäre toll, wenn du dir die Mühe machtest, die großen Fernsehsender anzuschreiben und höflich darum zu bitten, die gesetzlichen Auflagen in dem Bereich einzuhalten. Wenn die öfter Mal so eine Post kriegen, hat es die Chance, dass so etwas ins Bewusstsein/ Checkliste kommt. Jedenfalls würde ich es hoffen.

2 Like

Naja, etwas unglücklich formuliert. Das Studio selbst natürlich nicht, aber das Set (Bühne + Tribüne) muss baulich abgenommen werden. Am Studioeingang hängt i.d.R. ein Plan des Sets. Da findet sich dann meinst auch ein Stempel des TÜV. Aber den TV interessiert nicht, ob da jetzt Rolli-Plätze vorhanden sind. Die gucken, ob die Gerüste stabil sind.

So ein Set ist ja in den wenigsten Fällen permanent aufgebaut.

In einem Fall habe ich die Produktionsfirma angeschrieben, für eine Sendung, von der in zwei Wochen die zweite Ausgabe produziert wird. Habe aber bisher noch keine Antwort erhalten.

In dem Fall sind 1000 Zuschauer im Studio. Also sollte es 10 Rolli-Plätze geben. Ich glaube noch nicht dran.

Es tut mir leid, dass offensichtlich immer wieder Firmen sich zu eurem Schaden nicht an das halten, wozu sie gesetzlich verpflichtet sind! Wäre ja schön, wenn eine aktive Rolligruppe sich dem Thema annimmt - drei Rollifahrer, die von einem engagierten Kamerateam begleitet eine Sendung trotz erhaltener Platzkarten vom Foyer aus hören müssen, ohne etwas sehen zu können, könnte für einen großen Fernsehsender schnell sehr peinlich werden…

Vermutlich können Sie das, weil es keine Konsequenzen für sie hat.
Die zuständigen Behörden haben vermutlich keine Zeit/ kein Personal für die Kontrollen und TV-Produktionen in einem dafür vorgesehenen Studio müssen ja auch nicht behördlich angemeldet werden.

Vielleicht gibt es hier im Forum einen „Meister für Veranstaltungstechnik“ oder Mitarbeiter von Produktionsfirmen, der mal etwas dazu sagen kann.

Es sind zum Glück nicht viele Produktionen, die gar keine Plätze haben, aber man bekommt im Vorfeld auch keine Infos. Die Ticketdienstleister bekommen von den Produktionsfirmen i.d.R. keine Infos dazu.

das ist also dein eigentliches Problem .
Du weißt nur nicht, ob es für die Show Rolliplätze gibt wenn Du Karten bestellen willst.
Das ist doch aber etwas anderes. Es heißt nicht, es hat keine nach der Verordnung. Der Ticketdienstleister weiß es nur nicht wie viel es gibt .

Das ist ein Organisationsproblem.

Seid ihr denn schon mal vor Ort abgewiesen worden, weil es keinen Rolliplatz hatte oder nicht mehr hatte, weil die schon von anderen belegt waren ?

Naja, wenn ich als Rollifahrer unmittelbar vor der Sendung erfahre, dass ich nicht reinkann, habe ich zwar schön Recht, gleichzeitig aber Zeit, Mühe und Geld verpulvert. Wobei: Kosten für Zugtuckets z. B. sollte man dann der Sendefirma in Rechnung stellen.

Genau darum rate ich zu einer öffentlichswirksamen Aktion, hast du das nicht gelesen? Diiese Konsequenzen kann sich nämlich eine Firma nicht leisten.

Ich bin mal mit Trillerpfeife mit meiner schimpfenden blinden Frau in ein Handyladen rein, der meine Frau reingelegt hatte. So schnell, wie die den Vertrag geändert haben, konnte niemand gucken…

Alles schon passiert: Es gibt Sendungen wie z.B. SternTV, die haben keinen Rolli-Platz.

Dann ist es auch schon passiert, dass man einen Rolli-Platz buchen konnte, und im Studio (nicht schon bei der Kartenausgabe) heißt es dann: „Rolli geht nicht“. Wenn man Glück hat und die Produktion nett ist, kann man dann die Sendung auf einem Monitor unter der Tribüne verfolgen, oder nach Hause fahren.

Daher meine Frage hier, ob ich dann was habe, was ich dem Sender/ der Produktionsfirma um die Ohren hauen kann, weil sie Plätze hätten bereit halten müssen.

Aber das zeigt nur dann Wirkung, wenn das Nichteinhalten auch Konsequenzen nach sich zieht.

Wenn Du einen Rolliplatz gebucht hast und es keinen gibt, dann hättest Du aber Schadenersatzansprüche gegen den Veranstalter für die vergeblichen Ausgaben (Ticket, Fahrt usw.)
das könnte man sicher notfalls auch rechtlich durchsetzen.

Nochmals, du kannst gegen das Studio/Veranstalter selbst nicht aus verstoß gegen die Verordnung vorgehen.

hast du dich nun endlich mal an die Aufsichtsbehörde gewandt und so einen beispielhaften Fall angezeigt, wo nach deiner Ansicht die Verordnung nicht eingehalten wird ?

Was sagen denn die Verantwortlichen des Studios wenn du sie auf die Verordnung zur Einrichtung von Rolliplätzen hinweist ?

Aktuell habe ich den Fall, dass sich kein Rolli-Platz buchen lässt, bei 1000 Zuschauern im Studio, es ja aber nach der VO 10 Stück geben müsste.

Ich habe am Mittwoch die Produktionsfirma angeschrieben, aber außer einem „Vielen Dank für Ihre Anfrage“ und „Wir werden Ihre Nachricht prüfen und uns gegebenenfalls wieder bei Ihnen melden.“,noch nichts von denen gehört.

Ich möchte aber vorbereitet sein, für den Fall, dass die Antwort lautet, dass es keine Rolli-Plätze gibt. Der Ticketdienstleister hat die Buchung nämlich storniert.

Dann kann ich der Produktionsfirma nämlich antworten, dass sie a) verpflichtet sind die Plätze vorzuhalten und ihrem Ticketdienstleister die Zahl auch mitteilen sollten und mich b) mit dem konkreten Fall an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden, sollte es wirklich keine oder nicht ausreichend Plätze geben.

Schaden entsteht uns nicht wirklich, außer entgangener Freizeitfreuden. (Anfahrt kostenlos mit ÖPNV und die Tickets sind eh kostenlos.)

Ich hatte gehofft, dass es hier jemanden aus der Branche gibt und der mir hätte sagen können: „Ja sie müssen und wenn sie es nicht tun, dann kostet die das Summe X“

Für die Zuschauer gibt es im Studio nur einen Ansprechpartner: Die Hostessen des Ticketdienstleisters. Die aber zucken dann auch nur hilflos mit den Schultern und verweisen auf die Vorgaben der Produktion. Publikum ist in den Köpfen mancher Produktionen immer noch das „Klatschview“ aus den 90ern und einfach nur Teil der Kulisse.

Wen es interessiert: https://sz-magazin.sueddeutsche.de/fernsehen/beifall-auf-befehl-80194

Das kann niemand auf Euro und Cent sagen.
Die Verordnungen nennen Höchstsummen " Zuwiderhandlungen können mit Zwangsgeld bis zu xxx € belegt werden".

Die Sonderbauvorschrift ist Teil der Bauordnung, dort spätestens hat es Sanktionsmöglichkeiten.

Und das meint genau das was es sagt, es kann und wird je nach Einzelfall bewertet. Es startet am untersten Rand , bei einigen 100 bis 1000 € beim ersten Verstoß.