folgender Sachverhalt:
Person A beobachtet abends auf dem Kiez ein ziemlich rüdes Vorgehen von 3-4 Polizeibeamten wg. einer Personalienfeststellung.
Person A stellt sich in ca. 7 Meter Entfernung hin und filmt die Szene mit seinem Handy (Fotos). Nach kurzer Zeit kommt Polizist B auf ihn zu und untersagt ihm das Fotografieren. Person A fotografiert weiterhin.
Polizist B erteilt ihm einen Platzverweis ohne Befristung und genaue örtliche Abgrenzung zu nennen. Nach dem Grund gefragt, bekommt Person A als Antwort: Fotografieren eines Polizeieinsatzes.
Person A kommt dem Platzverweis nicht nach und wird auf dem Polizeirevier in Gewahrsam genommen. Nach 2 Stunden wird er entlassen.
Einige Wochen später bekommt Person A eine Kostennote für den Transport und die Unterbringung auf der Wache.
Kann Person A sich gegen die Kosten wehren? Wie?
War der Platzverweis rechtmäßig?
Wird die Ingewahrsamnahme durch die Durchsetzung eines unrechtmäßigen Platzverweises auch unrechtmäßig.
dieser fiktive Vorfall soll sich in Niedersachsen zugetragen
haben.
Moinsen,
wühl Dich doch mal durch das entsprechende Polizeigesetz…
wenn Du z. B. Niedersachsen meinst, dann findest Du es z. B. hier:http://www.schure.de/2101110/ndssog2.htm
§§ 17 und 18 dürften für Dich von Interesse sein…
So aus dem Bauch heraus, würde ich nicht sagen, dass es sich um einen unrechtmäßigen Platzverweis handelt…hier kommt ggf auch der § 164 Strafprozessordnung hinzu (Störung einer Amtshandlung)
Ein Platzverweis ist im übrigen meines Wissens ein Verwaltungsakt… Einsprüche hierzu (und damit wohl auch gegen entsprechende Kostennoten) dürften somit in die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts fallen…
Ob es rechtmäßig war oder nicht, ist schlecht zu beurteilen, denn es liegt lediglich eine subjektive Einschätzung des A vor.
Ich würde an dessen Stelle einfach Widerspruch gegen die Maßnahme des Platzverweises, des Gewahrsams und des Leistungsbescheides einlegen. Dann muss die Behörde darlegen, warum und wieso die Maßnahmen rechtmäßig waren bzw. angewandt wurden.