Servus nagabunga,
> 1. Materialkosten für einmal verwendete Wurzelkanalinstr. Anz. 1 Faktor 1 €57.60
Es ist mehrfach von Gerichten entschieden worden, dass Materialkosten für Wurzelkanalinstrumente als Einmalartikel zurecht berechnet werden dürfen:
http://www.iww.de/aaz/archiv/aktuelle-rechtsprechung…
Eine einzelne Nickel-Titan-Feile kostet ca 4,50 €. Bis zum Erreichen der Aufbereitungstiefe werden pro Kanal mindestens 3 Feilen gebraucht - der Kostenansatz ist denkbar.
Elektrometrische Längenbestimmung eines Wurzelkanals. Anz. 9 Faktor: 3,5 €124,02
http://www.neue-goz.de/neue-goz-2012/vergleich/goz-2…
Darf je zweimal pro Kanal je Sitzung abgerechnet werden. Ich habe diese Position (alte GOZ) immer so verstanden, daß ich messen muss, wie tief der Kanal ist. Wenn ich es wusste, habe ich zu messen aufgehört, weil Wurzelkanäle weder wachsen noch schrumpfen. Also IMHO einmal pro Kanal. Die Verordnungsrealität (neue GOZ – nicht von Zahnärzten beschlossen) erlaubt aber mehr. Logik? Hey – hier spricht der Verordnungsgeber!
3. Zusätzliche Anwendung elektrophysikalisch-chemischer Methoden je Kanal. Anz. 9 Faktor 3,5 €124,02
Maximale Ausschöpfung des Gebührenrahmens. Die Maßnahme ist jedoch unverzichtbar.
4. Anlegen von Spanngummi. Anz. 1 Faktor 2,3 € 8,41
Untere Grenze, was Häufigkeit und Honorarhöhe anbelangt – also eher günstig. Fachlich unverzichtbar.
5. Einsetzen eines Operationsmikroskopes je Sitzung. Anz. 1, Faktor 2,3 € 34,94
Keine Einwendungen – Mittelsatz (2,3-fach)
6. Endo. Keimreduktion mittels Laser, Füllen mit Komp.Adhäsivtechn., Anz. 1 Faktor 2,3 € 204,51
Laser: fragwürdig in Wirkung und Indikation:
http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/23095058
Zitat: „The evidence grade for whether lasers can be recommended as an adjunct to chemo-mechanical disinfection of infected root canals was insufficient“
Zu „Füllen mit Komp.“ :
Wenn damit die abschließende Füllung gemeint, trifft das hier zu:
Präparieren einer Kavität und Restauration mit plastischem
Füllungsmaterial einschließlich Unterfüllung, Anlegen
einer Matrize oder Benutzen anderer Hilfsmittel zur Formung
der Füllung, dreiflächig
3,5 fach-Satz: 58,46
Füllt der ZA den Wurzelkanal mit einem Composite, kann das eine sehr gute Sache sein:
http://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S01…
die Honorarsituation sieht (pro Kanal im 3,5fach Satz) so aus:
2440 Füllung eines Wurzelkanals 50,79 (3,5 fach)
. . . . für die € 204,51 finde ich nur eine Erklärung, wenn aus der Laser-‚Desinfektion‘ und der Wurzelfüllung eine Art Komplexhonorar gebildet wird, was in der Gebührenordnung nicht vorgesehen ist.
So, wenn Du jetzt schlauer sein solltest, dann bist Du whrlich ‚quick on the uptake‘ 
Gruß
Kai Müller