Plavix und Clopidogrel

Liebe Mediziner/innen!

Die Apothekerin meiner Mutter sagt, Clopidogrel eines Generika-Herstellers sei für gaaanz andere Anwendungsbereiche vorgesehen als das Original-Präparat Plavix. Stimmt das? Es ist doch eigentlich das gleiche Medikament, oder? Meine Mutter hat seit kurzem einen Stent. Ist der Einsatz eines Generikums riskant?
Danke für die Aufklärung!
Analüt

Hallo,

offenbar ist der Apotheker etwas verwirrt gewesen. Wenn Clopidogrel - also der Wirkstoff von Plavix - von einem anderen Pharmaunternehmen für andere Indikationen eingesetzt werden sollte, dann bräuchte der entsprechende Hersteller eine eigene Zulassung dafür. Das wiederum setzt eigene Studien und damit verbundene Kosten voraus (wäre also überhaupt nicht interessant für dieses Pharmaunternehmen).
Aber abgesehen davon: Gibt es überhaupt ein Generikum? In der Roten Liste stehen nämlich nur Plavix und Iscover und die kosten genau gleich viel.

Viele Grüße,

aureel

Hallo,

Aber abgesehen davon: Gibt es überhaupt ein Generikum? In der
Roten Liste stehen nämlich nur Plavix und Iscover und die
kosten genau gleich viel.

Ja, es gibt eins. Ich wollte bloß keine Werbung machen, aber jetzt muß ich es ja sagen: Das Präparat heißt wie der Wirkstoff (daher mein Artikel-Titel) und ist von Hexal. Kostet 80 € weniger.

Viele Grüße,

analüt

Hi

Das Präparat heißt wie der
Wirkstoff (daher mein Artikel-Titel) und ist von Hexal. Kostet
80 € weniger.

Dann dürfte die Reaktion des Apothekers darauf beruhen, dass er mit dem einen Mittel mehr Knete macht als mit dem Generikum.
Gruß,
Branden

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Hei Analüt,

„der Einsatz von Clopidogrel in Zusammenhang mit einer Stent-Implantation ohne akutes Koronarsyndrom ist auch bei Plavix von den Zulassungen nicht gedeckt. Der Einsatz erfolgt aufgrund ärztlicher Entscheidung bezogen auf den Einzelfall.“

http://www.kvno.de/importiert/clopidogrel_internet.pdf

Einen Unterschied in der Wirkung gibt es bei den Generika nicht. Tatsächlich haben diese aber ein eigeschränkteres Zulassungsgebiet (die Generika sind nur für die Monotherapie ohne ASS zugelassen), für Stents ohne Koronarsysndrom haben aber beide keine.

Schöne Grüße, Bernhard

Ui, da könnt ich ausrasten. Da wird mal wieder über böse Apotheker hergezogen, ohne daß man wirklich Ahnung hat, wovon überhaupt die Rede ist.
Die Originalpräparate sind tatsächlich für mehr Indikationen zugelassen als die günstigeren Varianten. Für mich als Apotheker bedeutet das, daß ich, sollte das Original verschrieben sein, dieses nicht durch das günstigere austauschen darf. Das sind Regelungen, an die ich mich zu halten habe, die ich nicht gemacht habe.
Ich frag mich echt, was in der Bevölkerung für Vorstellungen im Umlauf sind, was ein Apotheker an so einer Packung, die z.B 100 Euro kostet so verdient!?
Ich spreche jetzt mal für unsere Apotheke: Wir suchen den Kunden immer gern günstigere Varianten raus. Nicht ein Verkauf mit hohem Betrag macht den Umsatz, sondern Kunden, die gern immer wieder kommen und sich gut beraten fühlen.

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Hallo Dini,

jetzt bin ich doch etwas überrascht. Ich dachte, dass das Orginalpräparat nur dann ausgegeben wird, wenn „aut idem“ durchgestrichen ist. Die Indikation wird ja auf dem Rezept eher selten angegeben. Aber davon abgesehen: Falls die Indikation, für die das Clopidogrel verabreicht werden soll, nicht auf dem Beipackzettel vermerkt ist, gibt es dann Probleme mit der Kasse (es wäre ja streng genommen dann ein indikationsfremder Behandlungsversuch)? Hat da jemand Erfahrung?

Viele Grüße,

aureel

Hmm, ich selbst finde das alles auch sehr kompliziert. Ich kann ja mal versuchen es zu erklären.
Grundsätzlich ist es nicht so, daß immer ein Generikum (also in der Regel ein günstigeres Produkt)abgegeben werden muss. Seit es diese RAbattverträge gibt, muß der Apotheker sich in erster Linie an diese halten. Das kann z.B. bedeuten, daß die Krankenkasse X einen Vertrag mit der Herstellerfirma Y geschlossen hat, die das Originalpräparat herstellt. Dann ist es völlig gleich, wie viel günstiger das Generikum ist. Ich muss das Original abgeben.
Abgesehen davon ist ein Austausch nur möglich, wenn die Indikationen mit dem des verschriebenen übereinstimmen. Im Falle Plavix heisst das: Plavix ist auf dem Rezept verschrieben. Die Krankenkasse x hat aber einen Rabattvertrag mit einer Generikafirma. Ich darf aber trotzdem nicht austauschen, da Plavix mehr Indikationen hat als das Generikum.
Ist andererseits das Generikum aufgeschrieben und die Krankenkasse hat einen Vertrag mit der Originalfirma darf ich wiederum austauschen, da alle Indikationen des Generikums auch beim Original gegeben sind.

Da auf den Rezepten nur sehr selten eine Indikation angegeben ist, muss ich davon ausgehen, daß der Arzt sich was dabei gedacht hat, daß er gerade dieses Präparat von der Firma aufgeschrieben hat. Erhält ein Patient ein Präparat, das für seine Erkrankung laut Packungsbeilage nicht geeignet ist, handelt es sich um einen „off-label-use“. Das ist wahrscheinlich so lange unerheblich, bis irgendwann etwas passiert (Nebenwirkungen etc.) und es darum geht wer schuld hat (Firma, Arzt… Apotheker?)
Die Krankenkassen zahlen meist schon, da sie es kaum bemerken, aber strenggenommen müsste man sich das erst von der Krankenkasse genehmigen lassen.

Gruß

Dini

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Hallo Dini,

vielen Dank für Deine ausführliche Antwort! Dafür gibt`s ein Sternchen!

Gruß,

aureel