Playstation 3 aus England - Zoll?

Hallo
Ich habe eben auf der Seite http://www.mydealz.de/ folgendes gelesen:

Überschrift: „Fettes PS3 Bundle für 379€ aus England *UPDATE*“

„…Bei der Bestellung aus England müssen keine Zollgebühren gefürchtet werden, allerdings braucht man zum Bezahlen eine Kreditkarte. Unter Umständen fallen je nach Anbieter auch noch Wechselgebühren an.“

Die Playstation + Spiele + Film + Kabel soll knapp 380€ kosten. Mir kommt es ein wenig spanisch vor, dass da so selbstverständlich behauptet wird, dass man keine Zollgebühren zu befürchten hat.
Vielleicht könnt ihr hierzu genauerers sagen.

Wenn es tatsächlich so ist, dann wäre ich diesem Angebot nicht abgeneigt… :smile:

Vielen Dank für eure Mühe

Mfg
Michael

Hi

England, EU, nix Zoll
http://de.wikipedia.org/wiki/Zoll_(Abgabe)#Europ.C3…
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/a1_…

MfG
Lilly

Danke für deine Antwort.
Heißt das das ich wirklich keine weiteren Kosten befürchten muss? Einfuhrtechnisch? Also dass es beim Endbetrag von ca 380€ bleibt. Die evtentuellen Wechselgebühren mal ausgeschlossen.

Mfg

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moin,

zolltechnisch ist es das gleiche, ob du das teil in edinburg oder in koeln kaufst!

wenn du allerdings eine deutsche ust-id nummer hat, dann kannst du darauf bestehen, dass der englische verkaeufer dir noch erst mal 17,5 % englische vat vom bruttopreis runterrechnet!!
gruss
khs

Hallo,

wenn du allerdings eine deutsche ust-id nummer hat, dann
kannst du darauf bestehen, dass der englische verkaeufer dir
noch erst mal 17,5 % englische vat vom bruttopreis
runterrechnet!!
gruss
khs

und die 19% german VAT wieder drauf??

liebe Grüße
Jasmin

Hi

noch erst mal 17,5 % englische vat vom bruttopreis
runterrechnet!!
gruss
khs

und die 19% german VAT wieder drauf??

Nein, wenn beide Unternehmer mit einer UST-ID sind greift § 4 UStG, die Ware wird dann steuerfrei gehandelt, muss aber über die zusammenfassende Meldung (ZM) gemeldet werden.

Gruss,
Julia

Ich bin aber Endkunde/Verbraucher und möchte das Gerät nicht weiterverkaufen. Eine UST-ID habe ich auch nicht (soweit ich weiss :wink: ) Muss ich dann hier noch 19% Mwst (bzw. Einfuhrumsatzsteuer) zahlen?

Wenn ich folgende Seite richtig interpretiere:
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a3_einfuhrums…
„…Der Erwerb von Waren aus anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft zu privaten Zwecken unterliegt ausschließlich der Umsatzbesteuerung im Erwerbsland, Ausnahme: neue Fahrzeuge.“ [letzter Satz auf der Seite]
…, dann muss ich die 19% hier nicht mehr abdrücken, weil ich die 17,5 VAT in UK ja schon bezahlt habe!?
Ist das so richtig?

Danke für die zahlreichen Antworten.
mfg Michael

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Hi,
ganz knapp: ja. Wenn du in UK einmal VAT gelöhnt hast, brauchst du es hier nicht noch mal zu zahlen.

Kleiner Tipp am Rande, GB will ab 01.12.08 die VAT auf 15 % senken…
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/mehrwertsteuer10… Es lohnt sich bestimmt, noch ein paar Tage mit der Bestellung zu warten.

Gruss,
Julia

smart solution
moin,

wenn es nicht total illegal waere, haette ich dir an dieser stelle geraten, dass du eine deutsche firma findest, die die eine ust-id nummer hat und auch ziemlich viele sendungen aus der eu empfaengt.

die machen dann naemlich intrastat-meldungen, und bei vielen produkten und eingangsrechnungen wuerde das wohl gar nicht gross auffallen, wenn da ein 300-euro teil nicht in den deutschen weiterkauf geht…

das es aber - wie gesagt - illegal ist, werde ich dir dazu natuerlich auch nicht raten!

gruss
khs

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Servus Julia,

die Ware wird in diesem Fall insofern steuerfrei gehandelt, als sie steuerfrei bis zum Empfänger gelangt.

Bei diesem ist der Vorgang aber keineswegs steuerfrei, sondern es wird USt auf den Erwerb fällig, die gleichzeitig unter bestimmten Bedingungen als Vorsteuer abziehbar ist. Für den Vorsteuerabzug gelten beim innergemeinschaftlichen Erwerb grosso modo die gleichen Regeln wie sonst auch beim Vorsteuerabzug. U.a.: Ware muss für das Unternehmen des Erwerbers erworben sein.

Die Vorstellung, man könnte mit einer USt-ID-Nummer die USt quasi „ausknipsen“, ist zu kurz gefasst. Vgl. den Hinweis von Kuddel.

Schöne Grüße

MM

Hi,
da wir ja hier im Handels- und nicht im Steuerbrett sind, habe ich es vereinfacht. Genau genommen ist die Ware steuerbar aber von der USt-Pflicht befreit wenn beide Parteien in unterschiedlichen EU-Ländern sitzen und beide eine USt-ID Nummer haben, letzteres ist aber hier nicht der Fall. Von daher ist die ganze Diskussion eigentlich total ot.

U.a.: Ware muss für das Unternehmen des Erwerbers erworben
sein.

Der die Ware dann aber wieder verkaufen kann. Z. B. mit Steuer an einen Privatabnehmer, oder steuerfrei (s.o.) an einen anderen im EU-Ausland und mit USt-ID.

Die Vorstellung, man könnte mit einer USt-ID-Nummer die USt
quasi „ausknipsen“, ist zu kurz gefasst. Vgl. den Hinweis von
Kuddel.

Ja, ist illegal. Nur wenn man als Endverbraucher dann vom Unternehmen die Ware mit Steuer kauft, ist es steuerlich ok.

Julia