Beim Onlinekauf hast Du das 14-Tägige Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag. Im Laden selbst ist man nicht verpflichtet darauf einzugehen. Gekauft ist gekauft, solange der Händler keinen Fehler gemacht hat, bzw die Ware zum Zeitpunkt des Eigentumübergangs keine Mängel hatte. Die Ware wurde dir aber in einwandfreiem Zustand übergeben. Unschlüssigkeit ist kein Argument. Erst recht nicht „Ich hab’s woanders billiger gesehen.“
Welche Kulanzrechte dir der Händler einräumt, ist aber etwas anderes. Viele Märkte werben ja damit, dass sie einem irgendwas erstatten wenn man es woanders billiger sieht. Beachte aber, dass es sich dabei um das gleiche Angebot handeln muss. Wenn z.B. nur ein Teil mehr oder weniger dabei ist, ist es ja nicht mehr das gleiche (andere Preiskalkulation).
Egal was Du anstrebst, bleib beim Verhandeln immer freundlich! Das macht dich nicht nur seriöser, sondern erhöht auch deine Chancen deutlich!
Gruß Marcus 