Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe folgende Frage:
Meine noch lebende Großmutter hatte zwei Kinder, nämlich meinen Vater und dessen noch lebende Schwester (meine Tante). Die Tante selber hat einen Sohn.
Der Großvater starb 1982, mein Vater starb vor 10 Jahren.
Nach dem Tod meines Vater trat ich dessen Erbe nicht an.
Die Frage wäre nun: Besitze ich als Enkelin meiner Großmutter ein Anrecht auf einen Erb- oder Pflichtteil, auch wenn ich gegenüber meinem Vater eine Erbverzichterklärung unterzeichnet habe ?
Zu meiner Großmutter und meiner Tante habe ich seit dem Tod meines Vaters keinen Kontakt mehr.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Christine