Plichten der arge

Ich habe folgende Frage: darf mir der Mitarbeiter der Arge bei der Abgabe meines Krankenscheines das Kopieren des Scheines mit der Bemerkung dies sei eine Privatkopie verweigern? Wenn nein würde ich gern wissen ob es dafür eine rechtliche Grundlage gibt.

mit freundlichen Grüßen rudi722

War es ein ArGe Kopierer? Dann ja.

Hallo,

es gibt keine rechtlichre Grundlage dafür, dass die Mitarbeiter der ARGE eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kopieren müssen.
Im SGB ist jedoch festgelegt, dass Arbeitslosengeld - sowie Arbeitslosengeld II - Bezieher zur Mitwirkung und Mitteilung verpflichtet sind. Dazu zählt auch das Einreichen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Sollte während des Bezugs eine AU eingereicht werden, kann diese ja auch im Original eingereicht werden, da der Arzt 2 Ausfertigungen aushändigt.

Gruß

Hallo Rudi722,

ich kann dir leider nicht weiter helfen, da ich noch nie das Problem hatte!
Ich hoffe, jemand anderes weiß eine Antwort darauf!

Lieben Gruß sunshine82

Hallo Rudi,

bin natürlich spät dran.
Eine rechtliche Grundlage gibt es aus meiner Sicht nicht.
Nur die Sachbearbeiter möchten gerne selbst die Kopien von den Originalen machen. Mißtrauen oder nicht.
Darüber sollten Sie nur lächeln, denn den Sachbearbeitern in den ARGEN fehlt sehr oft die emotionale Stabilität.

Alles Gute
ops2009