Ich habe folgende Frage: darf mir der Mitarbeiter der Arge bei der Abgabe meines Krankenscheines das Kopieren des Scheines mit der Bemerkung dies sei eine Privatkopie verweigern? Wenn nein würde ich gern wissen ob es dafür eine rechtliche Grundlage gibt.
es gibt keine rechtlichre Grundlage dafür, dass die Mitarbeiter der ARGE eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kopieren müssen.
Im SGB ist jedoch festgelegt, dass Arbeitslosengeld - sowie Arbeitslosengeld II - Bezieher zur Mitwirkung und Mitteilung verpflichtet sind. Dazu zählt auch das Einreichen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Sollte während des Bezugs eine AU eingereicht werden, kann diese ja auch im Original eingereicht werden, da der Arzt 2 Ausfertigungen aushändigt.
bin natürlich spät dran.
Eine rechtliche Grundlage gibt es aus meiner Sicht nicht.
Nur die Sachbearbeiter möchten gerne selbst die Kopien von den Originalen machen. Mißtrauen oder nicht.
Darüber sollten Sie nur lächeln, denn den Sachbearbeitern in den ARGEN fehlt sehr oft die emotionale Stabilität.