Ich habe folgende Frage: darf mir der Mitarbeiter der Arge bei der Abgabe meines Krankenscheines das Kopieren des Scheines mit der Bemerkung dies sei eine Privatkopie verweigern? Wenn nein würde ich gern wissen ob es dafür eine rechtliche Grundlage gibt.
mit freundlichen Grüßen rudi722