Plichtteil / Klage Landgericht

Klage wegen Pflichtteilsanspruch gegen Erben vorm Landgericht anhängig.
Rechtsanwalt macht Stufenklage.
Erbe gibt keine Auskünfte und macht Klage dadurch schwierig.
2 Gutachter auf Kosten des Erbes schätzen das geerbte Haus auf 22000€
Fotos belegen vor Gericht, das dies nicht sein kann und Pflichtteilsberechtigter
muß gerichtlichen Gutachter alleine bezahlen in vorrauskasse 1500€.
Gerichtsgutachterin reicht das Geld nicht und Plichtteilsberechtigter muß nochmal 900€
draufzahlen. Wenn nicht sagt RA wird aus mangels Beweisen die Klage vom Landgericht
eingestellt. jetzt besteht die Angst, das der Erbe noch nichteinmal den Pflichtteil von
den 22000€ bezahlen muß und der Plichtteilsberechtigte auf seine Kosten hängen bleibt.

Konkreter Fall !!
Ihr Anwalt hat alle Fakten. Diese wichtigen Voraussetzungen für die Beurteilung fehlen hier !!!

Ihre Formulierung ist nicht besonders verständlich. Sie müssen ja keinen Roman schreiben, aber bitte etwas dezidierter und vor dem Einstellen noch mal durchlesen, damit Sie Ihre Fehler zum Teil selbst korrigieren können. Was heißt denn bitte: "Wenn nicht sagt RA wird aus mangels Beweisen die Klage vom Landgericht
eingestellt."

Wer sagt hier was? Ist es richtig, dass ein ganzes Haus nur 22.000 € wert sein soll? Aber auch das ist Geld, aus dem der Pflichtteil gezahlt werden kann. Notfalls muss der Erbe das Haus verkaufen, um den Pflichtteilsberechtigten auszuzahlen, denn der hat Anspruch auf Barauszahlung! Die Gutachten werden aus dem Nachlass bezahlt, d.h. wenn der Erbe das Haus verkauft oder verkaufen muss, kann er spätestens dann dem Pflichtteilsberechtigten die Gutachterkosten erstatten. Was ich nicht verstehe: „2 Gutachter auf Kosten des Erbes“? Wieso 2 Gutachter und wieso auf Kosten des Erbes? Da meinten Sie wohl auf Kosten des Erben?

eingestellt. jetzt besteht die Angst, das der Erbe noch
nichteinmal den Pflichtteil von
den 22000€ bezahlen muß und der Plichtteilsberechtigte auf
seine Kosten hängen bleibt.

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Das muß man wissen, wenn man einen Prozeß anstrengt.