plötzlich Alleinerziehend: wieviel Hartz IV?

Hallo,
jemand ist ganz neu Alleinerziehend mit einem Kind (2 Jahre). Da diejenige noch verheiratet ist, lebt sie momentan von Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt und Kindergeld. Sie arbeitet momentan nicht. Insgesamt hat sie alles in allem mit Kind 890 Euro monatlich. Sie weiß, dass die Höhe vom Hartz IV abhängig ist von der Miete und den Nebenkosten. Kann derjenigen jemand sagen, wieviel Hartz IV man als Alleinerziehende mit Kind ungefähr bekommt, also ob es sich für sie lohnt, zum Jobcenter zu gehen, da sie ja eventuell mit 890 Euro unter Hartz IV Satz liegt? Wieviel Geld bekommt man maximal für Miete (so ganz ungefähr, sie weiß, dass es auf die Region ankommt) und wieviel Quadratmeter stehen einem zu (so ca. 55 oder?)? Danke für eure Infos!!
(Wie bescheuert, nicht in der I C H - Form schreiben zu dürfen)

hallo, der bezug von ALG II setzt voraus, das man für eine Vermittlung mindestens drei stunden tgl. zur Verfügung steht. Auch ist das Alter des Kindes für die Berechnung notwendig.

Regelbedarfsstufe 1 (ALG II Eckregelsatz Alleinstehender): 382 Euro . Regelbedarfsstufe 4 (Kinder und Jugendliche zwischen 14- und 17 Jahre 289 Euro, Regelbedarfsstufe 5 (Sozialgeld für Kinder Sozialgeld für Kinder von 6 bis 13 Jahren): 255 Euro, Regelbedarfsstufe 6 (Sozialgeld für Kinder unter 6 Jahre): 224 Euro.

Wohnungsmäßig stehen der ersten Person 50 und jeder weiteren Person 15 Quadratmeter zu. In verschieden Gebieten sind es bei 2 Personen auch nur 60 Quadratmeter. LG

Hallo

Regelbedarf Mutter 382 € + Mehrbedarf für Alleinerziehung rd. 138 €; Regelbedarf Kind 224 € . Plus die örtlich angemessenen Unterkunftskosten für 2 Personen, die man beim zuständigen Jobcenter erfährt (können von Kommune zu Kommune sehr unterschiedlich sein). Je nach Bundesland gelten für eine 2-Personen.Bedarfsgemeinschaft bis zu 60-65 qm als angemessene Wohnfläche, teilweise für Alleinerziehende noch ein paar qm mehr. Wichtiger als die Fläche ist aber,dass die Wohnung insgesamt angemessen ist (Miete/qm).

Einkommen wie Kindergeld und Unterhalt sind „sonstige Einkommen“ und werden auf den Bedarf angerechnet (bei der Mutter abzüglich Freibetrag und ggf. Absetzbeträgen http://hartz.info/index.php?topic=17.0 ) - und verringern den Hilfeanspruch entsprechend.

Allgemein dazu: http://hartz.info/index.php?topic=7.0

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zen…

LG

Hallo

der bezug von ALG II setzt voraus, das man für eine Vermittlung mindestens drei stunden tgl. zur Verfügung steht

Nö. Anders als beim ALG1 muss man beim ALG2 der Vermittlung nicht zur Verfügung stehen- sie ist keine Anspruchsvoraussetzung -> § 7 SGB II . Grundsätzlich erwerbsfähig (!) zu sein ist etwas Anderes als tatsächliche Verfügbarkeit :wink: Mit einem Kind unter 3 Jahren müsste die Mutter derzeit aber eh weder für Maßnahmen noch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

LG

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ja du hast recht, freu: Eine Arbeit - Tätigkeit bzw. Arbeitsstelle darf von einem Hartz 4 IV ALG II Empfänger aus folgenden Gründen abgelehnt werden - wenn die Berufstätigkeit die Erziehung eines Kindes gefährden würde.

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Dankesehr an alle, das hilft mir sehr weiter!!!

Hallo noch mal ein Denkanstoß, muß es denn ALG II? Entsprechend der Musterberechnung besteht ein Fehlbedarf von 200 bis 250 € (je nach Wohnstufe der Gemeinde). Dieses könnte aber auch durch den Bezug von Wohngeld (ca +/- 150 € und den Kindergeldzuschlag (+/- 140 €, bei einen Mindesteinkommen alleinerziehend 600,00 €) gedeckt werden und macht nicht so viel Stress wie ALG II. LG

Hallo,
danke für die Überlegung. Gibt es Wohngeld und Hartz IV auch separat voneinander? Dann ist es wirklich eine Überlegung wert. Kindergeld (185 Euro) waren in der Gesamtsumme von 890 Euro aber schon enthalten.

Hallo das wohngeld gibt es bei der Stad / Gemeinde auf Antrag für nicht ALG II Bezieher. Der Kindergeldzuschlag wir neben den Kindergeld gewährt um ALG II zu vermeiden. Kindergeldzuschlag muß bei der Kindergeldkasse extra beantragt werden. LG

Links und Infos: http://www.arbeitsagentur.de/Navigation/zentral/Buer…

http://www.wohngeld.org/

ja du hast recht, …

Du hast aber auch recht, denn grundsätzlich muss der Empfänger in der Lage sein, 3 Stunden täglich zu arbeiten. Er muss aber nicht in jedem Falle zur Verfügung stehen.

Kinderzuschlag nicht für Alleinerziehende
Hallo

Entsprechend der Musterberechnung besteht ein Fehlbedarf von 200 bis 250 € (je nach Wohnstufe der Gemeinde).

Was soll das sein, Fehlbedarf? Meinst du den Betrag, der bei Alg II gezahlt würde? Also ca. 350 - 400 für KdU?

Dieses könnte aber auch durch den Bezug von Wohngeld (ca +/- 150 € und den Kindergeldzuschlag (+/- 140 €, bei einen Mindesteinkommen alleinerziehend 600,00 €) gedeckt werden

Den Kinderzuschlag bekommt eine Alleinerziehende nicht, wenn das Kind mehr als 140,- Euro Unterhalt bekommt.

Wohngeld wäre allerdings wirklich eine Option, zumal bei Wohngeld das Kindergeld nicht als Einkommen gilt.

Man kann sich ja überlegen, wie hoch das Wohngeld wohl sein müsste, um an den Alg-2-Satz zu kommen. Der beträgt in diesem Falle ja laut Berechnung von Lara (da gehe ich davon aus, dass sie stimmt) 744,- + Kosten der Unterkunft.

Das Familieneinkommen ohne Kindergeld beträgt 706 Euro. Ich denke schon, dass da einiges an Wohngeld hinzukäme. Kannst ja mal gucken, ob hier dein Bundesland dabei ist, und was dabei rauskommt:
http://wohngeldrechner.nrw.de/wogp/cgi/call-TSO.rexx…

Empfänger von Wohngeld (bzw. deren Kinder) haben übrigens auch Anspruch auf dieses Bildungs- und Teilhabepaket der Frau von der Leyen.

Viele Grüße

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