ich habe mich gerade durch die Betriebskostenabrechnungen unserer Wohnung für die letzten Jahre gekämpft und bin der Quelle unserer 260€-Nachzahlung auf die Spur gekommen:
Während der letzten Jahre hat unser Vermieter ca. 1300 Euro für Be- und Entwässern auf die Wohnfläche umgelegt und uns so berechnet. Wir kamen so auf ca. 200 Euro pro Jahr. Eine genaue Verbrauchsabrechnung für Kaltwasser lag uns trotz Wasserzähler nie vor.
Für 2009/10 hat der Vermieter nun ein Unternehmen zur Einzelabrechnung beauftragt und die wählten den Schlüssel 100% Verbrauch. Unser Anteil an Be- und Entwässerung + Verbrauchsabrechnung beträgt nun 450 Euro.
Ist das denn rechtens? Muss ich wirklich mehr von den - ich nenne es mal - Grundgebühren zahlen, weil ich lange dusche?
leider kann ich Ihre Aussagen nicht richtig bewerten, da mir der Einblick in Ihre Unterlagen fehlt.
Da Sie hier nur über Wasser und Abwasser schreiben, möchte ich hierzu ein paar grundsätzliche Angaben machen:
Sie verweisen hier auf einen geeichten Wasserzähler, den Sie vermutlich als Zwischenzähler für Ihre Wohnung haben.
Wenn dieser Zähler am Ende des Abrechnungszeitraumes abgelesen wird, dann steht Ihr Verbrauch einwandfrei fest und dann kommen nur noch die Grundgebühren, die auf alle Wasserabnehmer entsprechend aufgeteilt werden dazu und schon können die Kosten für jeden Teilnehmer genau ermittelt werden.
Mehr kann ich ohne Einsichtnahme in Ihre Dokumente nicht
sagen und empfehle Ihnen eine Rücksprache mit dem Vermieter, dass er Sie über die Zusammenhänge entsprechend aufklärt.
Hallo kessi83,
die Heizkostenverordnung verlangt für bestimmte Gebäude - beginnend seit dem 1. Januar 2009 - die verbrauchsabhängige Abrechnung von 70 Prozent der Heizkosten. So heißt es in § 7 Abs. 1 S. 2 HeizkV: „In Gebäuden, die das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 (BGBl. I S. 2121) nicht erfüllen, die mit einer Öl- oder Gasheizung versorgt werden und in denen die freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend gedämmt sind, sind von den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage 70 vom Hundert nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen“. Für alle anderen Gebäude gilt weiterhin die bisherige Abrechnung von mindestens 50 Prozent bis zu 70 Prozent der Heizkosten nach dem Verbrauch.
…
Aus meiner Sicht sind demnach nur 70% nach Verbrauch abzurechnen.
Am besten beim ortsansässigen Mietervein klären lassen und beraten, wie man am Besten gegen die 100% verbrauchsorientierte Abrechnung Einspruch erheben kann.
Beste Grüße
Kocki
…
Hallo,
ich habe mich gerade durch die Betriebskostenabrechnungen
unserer Wohnung für die letzten Jahre gekämpft und bin der
Quelle unserer 260€-Nachzahlung auf die Spur gekommen:
Während der letzten Jahre hat unser Vermieter ca. 1300 Euro
für Be- und Entwässern auf die Wohnfläche umgelegt und uns so
berechnet. Wir kamen so auf ca. 200 Euro pro Jahr. Eine genaue
Verbrauchsabrechnung für Kaltwasser lag uns trotz Wasserzähler
nie vor.
Für 2009/10 hat der Vermieter nun ein Unternehmen zur
Einzelabrechnung beauftragt und die wählten den Schlüssel 100%
Verbrauch. Unser Anteil an Be- und Entwässerung +
Verbrauchsabrechnung beträgt nun 450 Euro.
Ist das denn rechtens? Muss ich wirklich mehr von den - ich
nenne es mal - Grundgebühren zahlen, weil ich lange dusche?
Hallo, der Vermieter ist verpflichtet beim Kaltwasser nach Verbrauch 100% nach abzurechnen, wenn die entsprechenden Messeinrichtungen in der Wohnung haben.
Grundgebühren gehören zu den Gesamtkosten des Kaltwassers.
Wenn der Vermieter es nicht in der Vergangenheit getan hat, hatten Sie mit der Abrechnungsform Glück, da sie zu Ihren Gunsten aus viel.
wir führen selbst keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes durch.
Bei rechtlichen Problemen übergeben wir Ihre Fälle dem mit uns kooperierenden Rechtsanwalt. Info-nebenkosten.de
Hallo kessi83,
die meisten Unternehmen arbeiten mit diesem Schlüssel, wer viel verbraucht, muss auch viel zahlen…
Aber wenn ihr in einem Mehrfamilienhaus wohnt, dann muss auch jede Wohnung einen eigenen Wasserzähler haben (bzw. Zwischenzähler) damit man den Verbrauch auch nachweisen kann (So wie auch beim Strom und Gas!), der muss dann zum 31.12. abgelesen werden. Und jeder Mieter hat Anspruch darauf die Abrechnungen einzusehen und das sollte man auch bei Zweifeln machen. Der Vermieter muss alles offenlegen!! Jede Rechnung, Quittung etc., den die Abrechnungsfirma kann nur mit dem arbeiten, was der Vermieter ihr zuschickt. Aber die Originale sind beim Vermieter!! Also bittet um Einsicht der Akten und lasst Euch das vor Ort erklären.
sorry für die späte Antwort, ich war eine Zeit im Ausland.
Nun, „100% Verbrauch“ ist eigentlich die Formulierung, die gewählt wird, wenn der Wasserverbrauch genau ermittelt werden kann - per Wasseruhren. Wenn welche da sind sollte auch so abgerechnet werden.
Und: wer lange duscht zahlt natürlich auch das Wasser welches er dafür verbraucht! Das sind keinesfalls „Grundgebühren“!