Plötzlich Einkommenssteuer und Vorauszahlungen

Hallo,

habe im jahr 2011 2 Monate selbständig gearbeitet und ca. 4000€ in dieser Zeit verdient. Die restlichen 10 Monate war ich ganz normal in einem Unternehmen eingestellt und Einkommen von ca. 40.000 Euro gehabt.
Als Bemessungsgrundlage gilt 38.000. Nun verlangt das Finanzamt von mir, dass ich ca. 1200€ Einkommensteuer nachzahle und Vorauszahlungen in Höhe von 1200€ mache.
Ist das korrekt oder ist da was schief gelaufen? Mir kommt es sehr viel vor.
Gewerbe ist längst abgemeldet.

Freue mich auf eine Rückmeldung!
Vielen Dank.

Hallo osgiliath,

etwas wenig Daten um konkrete Aussagen machen zu können, aber die Nachzhlg ist wohl nicht zu hoch, denn

  1. Arbeitslohn für 10 Mte, davon Lst einbehalten,
  2. EK Gewerbe, keine LST einbehalten
    = Arbeitslohn + Gewinn ./. Werbungskosten ./. Betriebsausgaben ./. Versicherungen, etc = zu versteuerndes Einkommen. Hieraus wird ESt berechnet.
    Da nur für AL LSt einbehalten wurde, für das Gewerbe aber nicht führt das zu einer Nachzahlung.
    Vorauszahlungen setzt das FA ab einem bestimmten Nachzahlungsbetrag fest. Grundlage hierfür sind die Einnahmen/Einkünfte der letzten Steuererklärung - und zwar auf den Cent genau.
    Wird also das Gewerbe nicht mehr ausgeübt, würde ich einen Zweizeiler ans FA schicken und um Herabsetzung der Vorauszahlungen bitten, mit der Begründung, dass eben das Gewerbe nicht ausgeübt wird.

Hoffe das hat etwas geholfen,
viele Grüße
hjs

hallo,
du hast monatlich lohnsteuer bezahlt, am jahresende bekommst du dann steuer zurück, wenn du z. b. weit zur arbeit fahren musstest etc. da du aber noch 4000 euro hinzuverdient hast und davon noch keine steuer vorausbezahlt hast, kommt es zu einer nachzahlung und dann anschließend zu einer vorauszahlung.
lg
maria

Hallo,

Ob die Sumemr korrekt ist, kan ich so nicht sagen. Aber auf dem Steuerbescheid ist ja der Steuersatz angegeben, der zutrifft. Bei dem Einkommen kommen mir 30 % für die zusätzlichen 4000 € etwas hoch vor. Das hängt aber auch von Ehestand usw. ab. Als Single könnte das sein. Das kann man aber beim Abgabenrechner ausrechnen.

Die Vorauszahlungen sind normal bei Selbständigkeit, aber ich würde das FA informieren, dass mit keinen Selbständigen Einnahmen mehr zu rechnen ist, villeicht kann man dann drauf verzichten. Ansonsten werden die Vorauszahlungen dann bei der folgenden Ek-Steuerberechnung wieder zurückbezahlt.

Gruss
Free

Hallo,
erst einmal muss Du dem Finanzamt mitteilen, dass Dein Gewerbe abgemeldet ist, damit Du keine Vorauszahlungen leisten muss.
Deine Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit müssen natürlich auch versteuert werden. Allerdings kannst Du da Deine Ausgaben in Zusammenhang mit dieser Tätigkeit aufführen (mit Belegen) und dann mindern diese Ausgaben Dein Einkommen. Die Fahrtkosten wie km-Geld oder extra Auto angeschafft nicht vergessen. Warst Du auch umsatzsteuerpflichtig? Hast Du bei Deiner Einkommensteuererklärung für 2011 nur die Einnahmen aus
selbstständiger Tätigkeit aufgeführt? Dann muss Du eine korrigierte Erklärung abgeben. Versuche mit Deinem Sachbearbeiter beim Finanzamt darüber zu sprechen, wie das alles funktioniert. Hier in Köln, muss man nur beim Finanzamt anrufen und bekommt alles erklärt. Falls das bei Dir nicht geht, wende dich noch einmal an mich.

Gruß
Brigitte

Hallo,

zu der Nachzahlung in Höhe von 1.200,-- kann ich nichts sagen, da ich nicht weiß welche Angaben in der Steuererklärung gemacht wurden und ob vom Arbeitgeber Einkommensteuer abgeführt wurde.

Die Vorauszahlung orientiert sich an der Nachzahlung - hiergegen kann man Widerspruch einlegen. Die Begründung hängt allerdings wieder von der Nachzahlung für 2011 ab - wenn die Nachzahlung z.B. aus dem Gewerbe resultiert, kann der Widerspruch mit der Aufgabe des Gewerbes begründet werden.

Grüße,
Bea

HALLO, LEIDER IST DEINE DARSTELLUNG ZU KURZ GEFASST.
DA FEHLEN MIR DOCH NOCH WEITERE INFOS.
ABER UNGEACHTET DESSEN, IST IM VORAUSZAHLUNGSBESCHEID
GENAU DARGESTELLT, WIE SICH DER BETRAG ZUSAMMENSETZT.

WENN DA DIE EINKÜNFTE AUS SELBSTÄNDIGKEIT NOCH DRINN
ENTHALTEN SIND, DANN MUSST DU WIDERSPRUCH EINLEGEN UND
DEM FA MITTEILEN, DASS DU IN 2012 NICHT MEHR EINKÜNFTE
AUS SELBSTÄNDIGKEIT BEZIEHST. DANN ERFOLGT EIN KORREKTURBESCHEID.

GRUSS HELMUT

Hallo,
das kann nur beurteilt werden, wenn man den genauen Sachverhalt kennt. Wg. der Vorauszahlung kann, wenn das Gewerbe nicht mehr besteht, eine Anpassung der Zahlungen beantragen. Empfehlung: Fachlichen Rat in Anspruch nehmen.
Dieter

Hállo Osgiliath,

das kann schon sein - die EInnahmen aus der Selbständigkeit erhöhen deinen Steuersatz für dein gesamtes Einkommen, da die Summe aller Einkünfte besteuert wird. Deshalb ist eine Nachzahlung fällig - auch die Höhe kommt mir realistisch vor.

Wenn du in einem Jahr nachzahlen musstest, verlangt das Finanzamt automatisch, dass du die gleiche Summe für das folgende Jahr vorauszahlst. Sie gehen davon aus, dass deine Einkommenssituation im folgenden Jahr genauso sein wird wie im letzten Jahr.

Gewerbe ist längst abgemeldet.

Wenn das Gewerbe bereits abgemeldet ist, kannst du das Finanzamt unter Vorlage der Abmeldung bitten, deinen Vorauszahlungsbescheid zu ändern (Antrag auf schlichte Änderung). Achte dabei aber auf die Einhaltung der Fristen, die auf dem Steuerbescheid angegeben sind.

Im Zweifelsfall solltest du die fälligen Vorauszahlungen erst mal zahlen und dir hinterher ggf. erstatten lassen - das Finanzamt nimmt immer so hohe Zinsen für nicht gezahlte Beträge …

Viele Grüße
tinastar

Hallo osgiliath,
das Finanzamt verlangt in der Regel von Selbstständigen
Einkommensteuervorauszahlungen, dies ist rechtens. Mit der
Abmeldung des Gewerbes hätte auch eine Abmeldung beim
Finanzamt erfolgen müssen.Die Einkmmensteuernachzahlung
ist nur in Ordnung, wenn eine Steuererklärung für 2011
abgegeben wurde und daraus ein rechtsgültiger Bescheid
erstellt wurde. Wurde keine Steuererklärung abgegeben
für 2011, kann dies nachgeholt werden, denn der Termin für
2011 ist noch nicht abgelaufen. Den in der Steuererklärung
können alle anfallenden Kosten für Gewerbe und nicht-
selbstständiger Arbeit abgesetzt werden. Wie es aussieht ist keine Einkommensteuererklärung eingereicht
worden, dies sollte schnellstens nachgeholt werden.

Gruß tilgba

Bitte direkt mit dem Finanzamt sprechen, einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlung für das Jahr, ab dem das Gewerbe abgemeldet wurde oder das Folgejahr, stellen. Wenn es sich z.B. um 2010 handelt, dann ist die Vorauszahlung für 2011, bei bestehendem Gewerbe gerechtfertigt.

Hallo,

sorry für die späte Antwort, war komplett außer Gefecht. Mir kommt es auch komisch vor, kann aber sein, dass das Finanzamt so rechnet. Ich würde einfach mal zum Finanzamt hingehen und fragen.

Beste Grüße

Hallo,

schade, dass nicht mal eine Rückmeldung kommt…