Hallo
Fassen wir mal Deine Aussagen zusammen:
1. Im Zeitraum 03/2013-02/2014 würde über 10% mehr Heizöl verbraucht als im Durchschnitt der letzten 10 Jahre
In den letzten 10 Jahren gab es mehrere deutlich zu warme Winter - ein Vergleich mit Durchschnittswerten der letzten 10 Jahre sagt deswegen m.E. gar nichts aus.
2. Im Zeitraum 03/2013-02/2014 wurde der Maximalverbrauch in den letzten 10 Jahren überschritten
Man müsste die tatsächlichen, historischen monatlichen Gradtagszahlen des DWD für das betreffende Gebiet für mehrere gleiche 12-Monatszeiträume gegenüberstellen, um hier wirklich eine Aussage treffen zu können.
Hier gibt es prima aufbereitete Excel-Tabellen > IWU
3. :Nach diesem „Winter“ wäre eigentlich mit einer NK-Erstattung zu rechnen gewesen.
Dazu hier mal eine neutrale Meinung:
Der Frühling 2013 geht als kältester seit 1987 in die Klimageschichte ein. Die Temperatur lag knapp zwei Grad unter dem Mittelwert der letzten 30 Jahre, was als außergewöhnlich bewertet werden kann. Bis ins erste Aprildrittel traten sogar noch Nachtfröste von unter minus 5 Grad auf. Die Vegetation setzte viel später ein als in den vergangenen Jahren. Der wärmste Fühlingstag war der 17. Mai mit einer Höchsttemperatur von knapp 29 Grad in Berlin. Die kälteste Nacht gab es zum 24. März mit unter minus 15 Grad im Osten.
Quelle: http://www.wetteronline.de/wetterrueckblick/2013-05-…
M.E. war daher im genannten Zeitraum keineswegs mit geringeren Heizkosten als im Vorjahreszeitraum zu rechnen.
Für Ffm waren z.B. seit dem Jahr 2000-2012 (jeweils von März bis April betrachtet) lediglich 2008 und 2010 kälter als die langjährigen Mittelwerte, die anderen 11 Jahre waren sämtlich wärmer als die langjährigen Mittelwerte.
2013 wird wohl knapp unter dem langjährigen Mittel liegen (Jan+Feb sind noch nicht erfasst)
Abgesehen davon:
Wie können die Mieter dagegen vorgehen?
Einwände gegen die Betriebskostenabrechnung muss der Mieter substantiiert vortragen, für Mängel („fehlerhafte Heizungsanlagenfunktion“) ist ebenfalls der Mieter beweispflichtig. Wer nun wegen „10% Mehrverbrauchs“ (von was eigentlich?) den Vermieter gleich darum bittet bei der Überprüfung der Heizanlage anzusetzen, der wird damit rechnen müssen, die Überprüfungskosten auch tragen zu müssen - wenn die Überprüfung keine Fehler zeigt.
I.d.R. muss der Mieter selbst die verlangte Überprüfung beauftragen und darf die Kosten nur bei Feststellung eines Fehlers/Mangels vom Vermieter erstattet verlangen.
M.E. handelt es sich tatsächlich zwar nur um einen gefühlten unerklärbaren Heizkostenanstieg. Aber es gibt viele weitaus günstigere Ansätze mögliche Verursachungen aufzuspüren - und die sollte man vernünftigerweise vorher zuallererst mal abgeklärt haben:
Was sagt der Blick auf das jährliche Prüfprotokoll des Schornsteinfegers?
Ergaben sich bei der Heizungswartung Besonderheiten? (muss vielleicht nur die Brennerdüse mal wieder ausgetauscht werden?)
Hat jemand an der Heizungssteuerung herumgespielt?
Inwiefern hat sich das Heizverhalten der Nutzer geändert? (Vergleich der einzelnen Ablesewerte/Verbrauchseinheite über mehrere Jahre - auch Warmwasser, falls zentral bereitet!)
Seit z.B. bei uns in einem 3-Fam.-Objekt der EG-Nutzer gewechselt hatte, war der Heizverbrauch insgesamt auch deutlich angestiegen (>20%). Klar auszumachende Ursache: die EG-Wohnung braucht nun ca. 50% mehr Heizenergie als der Mietvorgänger. Zusammenhang: der neue Mieter hat mehrere Fenster im Winter auf Dauerkipp. Als Vermieter kann man über soviel unbelehrbare Unvernunft nur den Kopf schütteln und die anderen Mieter bedauern, weil die über den nach Heizkostenverordnung gezwungenermaßen als Grundkostenanteil umzulegenden Kostenanteil das auch teilweise mitbezahlen müssen.
Der Vermieter ist zwar bereit nach der Ursache zu suchen und sie ggfls.(?) zu beheben, aber die 3 Mietparteien sollen trotzdem für angefallenen Mehrverbrauch NK nachzahlen.
Ja, natürlich ist der Nachzahlungsbetrag fällig, solange nicht feststeht, dass definitiv ein Mangel an der Heizungsanlage vorliegt.
Ganz ehrlich: 10% Verbrauchssteigerung ist eigentlich lachhaft. Die Kosten der verlangten Anlagenüberprüfung könnten da leicht teurer werden. Und zudem gibt es viele Möglichkeit wie durch sorgloses Nutzerverhalten eine solche Steigerung zustande kommt. Z.B. selbst mal nachgemessen: nur 1 geöffnetes Fenster ergibt bei Frost > Verbrauch an 1 Tag soviel wie sonst im gesamten Januar.
Eine teure Selbsterfahrung - aber was macht man nicht alles, um sich gegen das übliche, i.d.R. völlig unbegründete Genörgel über Heizkosten wehren zu können 
Grüsse Rudi