Eine Siedlung von Häusern wurde erbaut vor fast 30 Jahren. Vor den Häusern, auf privatem Grund, wurde eine Reihe mit Parkplätzen eingerichtet. Die Parkplätze wurden mit den dazugehörigen Hausnummern versehen. Beim Kauf der Häuser wurden die Parkplätze nicht gesondert aufgeführt, allerdings haben einige Leute zusätzliche Zweitparkplätze käuflich erworben. Das Grundstück, auf dem sich die Parkplätze befinden, wurde mehrfach verkauft und gehört nun einem ehemaligen Mitgesellschafter der Hausverwaltung.
In all den Jahren wurde für die Parkplätze keine Miete erhoben. Kann die Hausverwaltung nun plötzlich Miete verlangen? Spielt es eine Rolle, dass ihr das Grundstück nicht gehört?
Mir ist klar, dass man in dieser Sache einen Rechtsanwalt befragen muss, was ich auch sicher tun werden, aber mich würde eure Meinung zu interessieren.
leider ist die Schilderung etwas durcheinander, weshalb ich etwas abstrakt antworte.
Selbstverständlich kann der Eigentümer des Grundstücks Entgelte für die Parkplätze erheben. Dies kann auch durch die Hausverwaltung geschehen (der das Grundstück natürlich nicht gehört, da sie es für diesen verwaltet).
Was genau sollte denn hier gegen eine Gebühr für Parkplätze auf fremdem Eigentum sprechen?
Gruß
Dea
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Entschuldigung, wenn ich mich nicht klar ausgedrückt habe. Die Hausverwaltung ist von den Eigentümern der Häuser in der Siedlung beauftragt mit der Verwaltung und Abrechnung des Hausgelds (Gebühren für Wasser, Müllabfuhr, Wegebeleuchtung etc).
In welchem Verhältnis die Hausverwaltung mit dem Eigentümer der Parkplätze steht, weiß ich nicht. Möglicherweise in keinem.
Eine Siedlung von Häusern wurde erbaut vor fast 30 Jahren. Vor
den Häusern, auf privatem Grund, wurde eine Reihe mit
Parkplätzen eingerichtet. Die Parkplätze wurden mit den
dazugehörigen Hausnummern versehen. Beim Kauf der Häuser
wurden die Parkplätze nicht gesondert aufgeführt, allerdings
haben einige Leute zusätzliche Zweitparkplätze käuflich
erworben. Das Grundstück, auf dem sich die Parkplätze
befinden, wurde mehrfach verkauft und gehört nun einem
ehemaligen Mitgesellschafter der Hausverwaltung.
gibt es denn in den Kaufverträgen bzw. irgendwelchen Grundsatz- oder Teilungserklärungen keine Regelungen bzgl. der Parkplätze? Da sich die Parkplätze vor den Häusern befinden, sollte es doch zumindest im Grundbuch eingetragene Wegerechte für die Anwohner geben, damit die überhaupt zu den Eingängen gelangen könnten. In dem Kontext dürfte auch irgendetwas zu finden sein, was die Nutzung, Verkehrssicherung und ähnliche Rechte und Pflichten regelt.
Entschuldigung, wenn ich mich nicht klar ausgedrückt habe. Die
Hausverwaltung ist von den Eigentümern der Häuser in der
Siedlung beauftragt mit der Verwaltung und Abrechnung des
Hausgelds (Gebühren für Wasser, Müllabfuhr, Wegebeleuchtung
etc).
In welchem Verhältnis die Hausverwaltung mit dem Eigentümer
der Parkplätze steht, weiß ich nicht. Möglicherweise in
keinem.
Dann kann sie doch auch der Eigentümer der Parkplätze mit der Abrechnung der Mieten beauftragen. Das wäre doch schon ein brauchbares Verhältnis. Einfach mal bei der Hausverwaltung oder dem Eigentümer nachfragen.
Eigentlich darfst du dich nicht wundern, wenn jetzt jmd miete für die parkplätze verlangt. Warum sollte sonst jemand die Parkplätze kaufen. Ich würde mal sagen, da haben die Hauseiegntümer die Gelegenheit verschlafen, die Parkplätze selbst zu kaufen.
gibt es denn in den Kaufverträgen bzw. irgendwelchen
Grundsatz- oder Teilungserklärungen keine Regelungen bzgl. der
Parkplätze? Da sich die Parkplätze vor den Häusern befinden,
sollte es doch zumindest im Grundbuch eingetragene Wegerechte
für die Anwohner geben, damit die überhaupt zu den Eingängen
gelangen könnten. In dem Kontext dürfte auch irgendetwas zu
finden sein, was die Nutzung, Verkehrssicherung und ähnliche
Rechte und Pflichten regelt.
Gruß,
Christian
Hallo Christian,
die Häuser liegen an Stichwegen, die nicht den Hauseigentümern gehören. Jedes Grundstück ist separat im Grundbuch eingetragen. Die Parkplätze liegen am Rand der Siedlung, von ihnen gehen die Stichwege ab. Eine Teilungserklärung gibt es nicht, jedenfalls ist mir keine bekannt. Sicherlich ist seinerzeit beim Verkauf der Häuser und auch bei Weiterverkäufen einiges versäumt worden zu klären. Erschwerend kommt dazu, dass die Baufirma, die die Häuser damals verkauft hat, nicht mehr existiert.
Interessant finde ich den Umstand, dass die Hausverwaltung Miete verlangt für etwas, das ihr nicht gehört. Ihrerseits kann sie keine Rechnung vorlegen über die Kosten, die für die Parkplätze entstanden sein sollen. Gibt es eigentlich auch für eine Hausverwaltung eine Verpflichtung, im Sinne ihres Mandanten zu handeln? Ich gebe zu, die Sache ist kompliziert, weshalb ich auch dazu neige, einen RA zu befragen.