plötzlich Nachträgliche Nebenkosten?

Hallo Experten,

ein Vermieter, der in den letzen vier Jahren - seit dem Wohnungsbezug - keine Nebenkosten aberechnet hat, verschickt ,plötzlich’ zum Ende des vierten Mietjahres eine Nebenkostenabrechnung für das vorangegangene Jahr 2004. Ist das rechtens?

Dazu muss gesagt werden, dass für die Wohnung bisher keine Nebenkosten anfielen (im Mietvertrag steht nur ein „Mietzins“ und das im Vordruck vorgesehene Feld für Nebenkosten ist nicht ausgefüllt).
Begründung des Vermieters ist, dass bei der diesjährigen erstmaligen Abrechnung (nicht vorher angekündigt, weder schriftlich noch mündlich [Vermieter wohnt mit im Haus]) festgestellt wurde, dass die Nebenkosten höher lagen als in der Warmmiete einkalkuliert (bedingt durch gestiegene Kosten für Wasser/Abwasser und Müll).
Zwar ist im Mietvertrag festgelegt, dass bei gestiegenen Betriebskosten die Miete nachträglich erhöht werden kann, aber - wie bereits gesagt - wurde nie eine Abrechnung angekündigt.

Ist es - falls die Abrechnung gültig ist - wenigstens möglich, die Zahlung der zusätzlichen Müllgebühren zu verweigern, wenn eine gemeinsame Mülltonne genutzt wird (der Abfall wird gewogen), auch wenn die Wasserkosten aufgrund irgendwelcher rechtlichen Grundlagen nachgezahlt werden müssen?

Normalerweise wäre es keine Frage, das alles sofort zu begleichen (immerhin wurde es verbraucht und der Vermieter soll ja nicht draufzahlen müssen), aber die Rechnung für die Nebenkosten kam fast zeitgleich (NICHT als Reaktion auf, sondern unabhängig davon) mit der Kündigung des Mietverhältnisses seitens des Mieters … und dem stinkt es natürlich gewaltig, dass zusätzlich zu den Umzugskosten noch diese ungeplanten und - wie gesagt - bisher nie abgerechenten Nebenkosten für das vergangene Jahr kommen.

viele neugierige Grüße
Jens / Flitzefisch

Hallo Experten,

ein Vermieter, der in den letzen vier Jahren - seit dem
Wohnungsbezug - keine Nebenkosten aberechnet hat, verschickt
,plötzlich’ zum Ende des vierten Mietjahres eine
Nebenkostenabrechnung für das vorangegangene Jahr 2004. Ist
das rechtens?

Dazu muss gesagt werden, dass für die Wohnung bisher keine
Nebenkosten anfielen (im Mietvertrag steht nur ein „Mietzins“
und das im Vordruck vorgesehene Feld für Nebenkosten ist nicht
ausgefüllt).
Begründung des Vermieters ist, dass bei der diesjährigen
erstmaligen Abrechnung (nicht vorher angekündigt, weder
schriftlich noch mündlich [Vermieter wohnt mit im Haus])
festgestellt wurde, dass die Nebenkosten höher lagen als in
der Warmmiete einkalkuliert (bedingt durch gestiegene Kosten
für Wasser/Abwasser und Müll).
Zwar ist im Mietvertrag festgelegt, dass bei gestiegenen
Betriebskosten die Miete nachträglich erhöht werden kann, aber

  • wie bereits gesagt - wurde nie eine Abrechnung angekündigt.

Ist es - falls die Abrechnung gültig ist - wenigstens möglich,
die Zahlung der zusätzlichen Müllgebühren zu verweigern, wenn
eine gemeinsame Mülltonne genutzt wird (der Abfall wird
gewogen), auch wenn die Wasserkosten aufgrund irgendwelcher
rechtlichen Grundlagen nachgezahlt werden müssen?

Normalerweise wäre es keine Frage, das alles sofort zu
begleichen (immerhin wurde es verbraucht und der Vermieter
soll ja nicht draufzahlen müssen), aber die Rechnung für die
Nebenkosten kam fast zeitgleich (NICHT als Reaktion auf,
sondern unabhängig davon) mit der Kündigung des
Mietverhältnisses seitens des Mieters … und dem stinkt es
natürlich gewaltig, dass zusätzlich zu den Umzugskosten noch
diese ungeplanten und - wie gesagt - bisher nie abgerechenten
Nebenkosten für das vergangene Jahr kommen.

Hallo,

was im Mietvertrag nicht vereinbart ist, kann nicht abgerechnet werden

Sind diverse Betriebskosten mit der Miete abgegolten, können nachträglich keine Kosten verlangt werden, wenn sich herausstellen sollte, dass die bisher kalkulierten Kosten nicht mehr ausreichen.

Dann muss der VM eine Erhöhung der Kosten und damit insgesamt der Miete vornehmen. Diese Erhöhungen muss er begründen. Da er Betriebskosten - pauschal abrechnet in der Miete - muss er nunmehr auch die Ursprungskalkulation offen legen und die Positionen nennen, die eine Erhöhung der Miete ermöglichen sollen.

Gruss Günter

Hallo Günther,

danke für die Antwort … es besteht also noch Hoffnung. :wink:

was im Mietvertrag nicht vereinbart ist, kann nicht
abgerechnet werden

Das ist schonmal gut zu wissen.

Sind diverse Betriebskosten mit der Miete abgegolten,

Sind sie … das steht weiter unten im Mietvertrag, zusammen mit der bereits erwähnten Klausel, dass die Miete bei wider Erwarten hohen Nebenkosten auch nachträglich erhöht werden kann.

Dann muss der VM eine Erhöhung der Kosten und damit insgesamt
der Miete vornehmen.

Jepp. Ist das auch nachträglich erlaubt (wie gesagt, steht davon etwas im Mietvertrag)?

Diese Erhöhungen muss er begründen.

Wenn ich das richtig verstehe, kann der Mieter also eine detaillierte Abrechnung der nachträglich erhöhten Gesamtmiete verlangen und muss die angeführten Punkte auch nachvollziehen können.

Wie sieht es denn nun mit den Abfallgebühren aus, bei denen sich nicht nachvollziehen lässt, wer einen wie großen Anteil trägt? Können einfach die Gesamtkosten durch die gesammelten Hausbewohnter geteilt und Anteilsmäßig berechnet werden?

viele verregnete Grüße
Jens / Flitzefisch

Hallo Günther,

danke für die Antwort … es besteht also noch Hoffnung. :wink:

was im Mietvertrag nicht vereinbart ist, kann nicht
abgerechnet werden

Das ist schonmal gut zu wissen.

Sind diverse Betriebskosten mit der Miete abgegolten,

Sind sie … das steht weiter unten im Mietvertrag, zusammen
mit der bereits erwähnten Klausel, dass die Miete bei wider
Erwarten hohen Nebenkosten auch nachträglich erhöht werden
kann.

Hallo,

auch eine rückwirkende Erhöhung kann hier nicht vereinbart werden. Und zwar egal was in dem Vertrag vereinbart ist. Diese Klausel ist unwirksam. Sie benachteiligt den Mieter über Gebühr und erlaubt jederzeit jede Möglichkeit der Manipulation.

Wenn diese Vereinbarung wirksam wäre, dass der VM nachträglich höhere Kosten verrechnen darf, dann könnte ein Mieter im Vertrauen auf die Höhe der Warmmiete keinen Vertrag abschliessen. Vor allem aber kann der Vermieter durch manipulierte Fakten sogar schon im 1. Jahr des Mietverhältnisses behaupten, die Pauschale habe nicht ausgereicht.

Wenn der Vermieter während des Jahres entstehende höhere Kosten abrechnen will, steht ihm offen, mit dem Mieter einen Vertrag zu vereinbaren, der eine Vorauszahlung mit der anschliessenden Endabrechnung beinhaltet. Diese Abrechnung kann er auf alle oder nur auf einen Teil der umlagefähigen Kosten beschränken. Dies wollte der VM hier nicht. Daher kann er nur für die Zukunft höhere Forderungen stellen, muss diese allerdings im Rahmen eines Mieterhöhungsverfahrens nachwiesen.

An einer Wirksamkeit der Vereinbarung fehlt es auch dadurch, dass hier nur zu Gunsten des VMs eine Klausel vereinbart wurde. Er soll höhere Kosten nachträglich verlangen rückwirkend verlangen. Der Mieter aber hat keinen Anspruch bei sinkenden Kosten auf Reduzierung der Miete.

Dieser Vollhaftungsservice nur zu Lasten des Mieters kann und darf der VM nicht vornehmen. Rechnung zurückweisen.

Gruss Günter

Dann muss der VM eine Erhöhung der Kosten und damit insgesamt
der Miete vornehmen.

Jepp. Ist das auch nachträglich erlaubt (wie gesagt, steht
davon etwas im Mietvertrag)?

Nein, nur für die Zukunft

Diese Erhöhungen muss er begründen.

Wenn ich das richtig verstehe, kann der Mieter also eine
detaillierte Abrechnung der nachträglich erhöhten Gesamtmiete
verlangen und muss die angeführten Punkte auch nachvollziehen
können.

eine nachträglich erhöhte Geamtmeite ist nicht zulässig. Der VM muss für die Zukunft die höheren Kosten nachweisen. Hierbei hat er den Beweis anzutreten, wie seinerzeit die Kosten zur Miete kalkuliert wurden. Und dort - wo ein Mietspiegel besteht - kann man auch nachvollziehen, ob die Angaben „wahr“ sind.

z.B.:
Wenn der VM behauptet, bei einer Miete über 600 € entfallen bisher 150 € auf die Nebenkosten, würde er 450 € Kaltmiete berücksichtigen. Nach dem Mietspiegel liegt die Miete aber nur bei 360 €. Nun kommt der VM und will nachweisen, dass sich die Kosten der Heizung um 600 € erhöht haben und pro Monat müssten 50 € umgelegt werden, kann er diese nicht realisieren. Hier muss er sich entgegenhalten lassen, dass bisher die Kosten der pauschalierten und in die Miete eingerechneten Nebenkosten schon über dem Preis des Mietspiegels liegt und die Differenz zu den Betriebskosten anzurechnen ist. Ein Anspruch besteht in dieser Rechnung nicht.

Einerseits ist die Kaltmiete weit über dem Mietspiegel und mit mehr als 20 % angesetzt ( nach der Rückrechnung der Betriebskosten ). Auf der anderen Seite werden nicht 150 € pauschal mit der Miete berechnet sondern in Bezug auf die Miethöhe ( ohne Betriebskosten )sind es bisher schon tatsächlich 240 €. Bisland werden 150 € behauptet und nun wurdne 50 5 monatlich mehr verlangt. Sind 200 €. Tatsächlich werden schon heute 240 € gezahlt. Also kein Erhöhungsanspruch. Andererseits besteht kein Anspruch auf Minderung.

Hoffe, es klingt nicht zu kompliziert, aber in solchen Sonder-Fällen benötigt man 4-6 DIN-A-Seiten um in solchen Verfahren eine Mieterhöhung inkl. der Betriebs- und Heizkosten zu begründen.

Gruss Günter

Wie sieht es denn nun mit den Abfallgebühren aus, bei denen
sich nicht nachvollziehen lässt, wer einen wie großen Anteil
trägt? Können einfach die Gesamtkosten durch die gesammelten
Hausbewohnter geteilt und Anteilsmäßig berechnet werden?

Sorry, aber diese Frage passt nicht zum gesamten Thema ? Was hat es den Mieter zu interessieren wie und nach welchem Schlüssel der VM abrechnet, wenn er diese Kosten pauschal in der Miete zahlt ?

Ich habe nun bislang die Fragen unter dem Aspekt beantwortet, dass in der Miete die Nebenkosten enthalten sind. Deine Frage geht von der Umlage aus, nicht von der einbezogenen Kostenanrechnung in der Miete.

was genau ist vereinbart ? Mir kommen nun Zweifel, ob Du nicht etwas falsch verstanden hast oder ob ich falsch antworte ? Was wird - bitte wenn möglich Text genau - im Mietvertrag vereinbart ?

Gruss Günter

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Hallo Günther,

ich denke, das ist schon alles richtig verstanden, hier aber nochmal eine kurze Zusammenfassung incl. dem entsprechenden Teil aus dem Mietvertrag (habe ihn mir rausgesucht und wurde merkwürdig überrascht - s. unten):

Die Wohnung wird seit vier Jahren bewohnt und dieses Jahr ist erstmalig eine Nebenkostenabrechnung für 2004 erfolgt, mit dem Ergebnis, dass eine Nachzahlung zu leisten ist.

Der Mietvertrag ist ein Vordruck, der vom Vermieter ausgefüllt wurde; in der Zeile Miete wurde eingetragen „DM 360“, alle anderen Felder sind frei, unter „Nebenkosten“ wurde von Hand der Eintrag „Wasser und Müll“ ergänzt, allerdings OHNE eine Festgelegte Summe.
Da die vergangenen Jahre immer DM 400 überwiesen wurden (und seit Euro-Einführung Euro 205) gehe ich davon aus, dass mündlich ein Nebenkostenabschlag von DM 40 bzw. Euro 20 vereinbart wurde (Differenz zwischen der eingetragene Miete und dem überwiesenen Betrag).

Was jetzt daran ein wenig stört ist dass bisher - also solange die (in letzter Zeit ja enorm gestiegenen) Kosten für Müll und Wasser sich für den Vermieter rechneten, nie eine Abrechnung (mit Rückzahlung?) erfolgte und jetzt ohne Vorankündigung für das vergangene - teure - Jahr nachgereicht wird (der Vermieter teilte mir mit, er habe festgestellt, dass seine Kalkulation nicht mehr hinkommt und beschlossen hat „etwas zu tun“ um nicht drauzuzahlen). Die Abrechnung hat er nicht selbst gemacht, sondern eine Hausverwaltung damit beauftragt.

Abgesehen davon, dass es sich eingespielt hatte, KEINE Abrechnung zu machen, sind es noch zwei Punkte, die an der jetzt erfolgten Rechnung merkwürdig sind:

  • zusätzlich zu oben erwähnten ,händischen’ Eintragungen im Mietvertrag wurden noch folgende (im Vertrag nirgends auftauchende) Punkte über die Nebenkosten abgerechnet und dafür Nachzahlungen gefordert: Allgemeinstrom, Versicherungen, Kanal, Grundsteuer. Ich war bisher immer davon ausgegangen, das sei alles in dem unter „Miete“ eingetragenen Betrag enthalten (unter dem Punkt ,Nebenkosten’ sind wie oben schon gesagt und Wasser und Müll eingetragen)
  • „Allgemeinstrom“ ist - denke ich - Aussenbeleuchtung und die Lampen im Keller bzw. Treppenhaus. Hier wurde der Gesamtbetrag genommen und durch vier Mietparteien geteilt - finde ich etwas unfair, da nicht berücksichtigt wurde, dass eine der Wohnungen von einer vierköpfigen Familie bewohnt ist (Vater, Mutter, 2 Kinder, ausserdem öfter die Grosseltern zu Besuch), während der Vertrag von dem wir hier sprechen für EINE Person abgeschlossen wurde (die beiden anderen Mietparteien sind einmal ein kleines Geschäft und eine Nachbarwohnung, die ebenfalls nur von einem Junggesellen bewohnt wird. Hier fände ich eine Abrechnung nach Wohnungsgröße bzw. Personenzahl korrekt (die andere Punkte auf der Rechnung - die im Vertrag nicht auftauchen - wurden auf die Quadratmeter der jeweiligen Wohnungen umgerechnet).

Im Mietvertrag unterhalb der kleinen Tabelle für die zu zahlenden Mieten, folgende Artikel:

  1. blablabla … Nebenkostenabrechnung hat jährlich zu erfolgen … Nachzahlung oder Gutschrift … usw.
  2. Aufgrund von Erhöhungen … Grundsteuer … usw. … kann der Mietzins jederzeit erhöht werden … bis zum 15. Des Monats für den nächsten Monat … usw. … Sofern die Erklärung darauf beruht, daß sich die Betriebskosten rückwirktend erhöht haben, wirkt sie auf den Zeitpunkt der Erhöhung der Betriebskosten höchstens jedoch auf den beginn des der ERklärung vorausgehenden Kalenderjahres zuück.

Wenn ich das alles richtig verstehe, hätte laut dem Vertrag JEDES Jahr eine Nebenkostenabrechnung erfolgen müssen und zwar AUSSCHLIESSLICH mit den beiden unter „Nebenkosten“ in der Tabelle eingetragenen Punkten.

Würde man streng nach dem Vertrag gehen, wären im Laufe der vier Jahre rund 1.000 Euro ZUVIEL gezahlt, da für die Nebenkosten kein Abschlag eingetragen wurde und - aufgrund der Klausel darunter die Abrechnung nur für ein Jahr rückwirkend gültig ist. In dem Fall wäre also aufgrund der jetzigen Nebenkostenabrechnung - sofern wir diese als gültig betrachten, der gesamte Nebenkostenabschlag der letzten vier Jahre (incl. Zinsen) vom VM zurückzuzahlen und der Mieter müsste ,nur’ für den Nebenkosten-Gesamtbetrag auf der aktuellen Abrechnung aufkommen. Richtig?

Unter diesen Gesichtspunkten besteht doch sicher Hoffnung auf eine Einigung, dass der Mieter die aktuelle - neu eingeführte - Nebenkostenabrechnung nicht begleicht, es so getan wird, als wäre wieder keine Erfolgt und ab sofort ein neuer Vertrag abgeschlossen wir d, der ordnungsgemäß ausgefüllt und jährlich korrekt abgerechnet wird.

viele Grüße
Jens / Flitzefisch

Hallo Günther,

ich denke, das ist schon alles richtig verstanden, hier aber
nochmal eine kurze Zusammenfassung incl. dem entsprechenden
Teil aus dem Mietvertrag (habe ihn mir rausgesucht und wurde
merkwürdig überrascht - s. unten):

Die Wohnung wird seit vier Jahren bewohnt und dieses Jahr ist
erstmalig eine Nebenkostenabrechnung für 2004 erfolgt, mit dem
Ergebnis, dass eine Nachzahlung zu leisten ist.

Der Mietvertrag ist ein Vordruck, der vom Vermieter ausgefüllt
wurde; in der Zeile Miete wurde eingetragen „DM 360“, alle
anderen Felder sind frei, unter „Nebenkosten“ wurde von Hand
der Eintrag „Wasser und Müll“ ergänzt, allerdings OHNE eine
Festgelegte Summe.
Da die vergangenen Jahre immer DM 400 überwiesen wurden (und
seit Euro-Einführung Euro 205) gehe ich davon aus, dass
mündlich ein Nebenkostenabschlag von DM 40 bzw. Euro 20
vereinbart wurde (Differenz zwischen der eingetragene Miete
und dem überwiesenen Betrag).

Was jetzt daran ein wenig stört ist dass bisher - also solange
die (in letzter Zeit ja enorm gestiegenen) Kosten für Müll und
Wasser sich für den Vermieter rechneten, nie eine Abrechnung
(mit Rückzahlung?) erfolgte und jetzt ohne Vorankündigung für
das vergangene - teure - Jahr nachgereicht wird (der Vermieter
teilte mir mit, er habe festgestellt, dass seine Kalkulation
nicht mehr hinkommt und beschlossen hat „etwas zu tun“ um
nicht drauzuzahlen). Die Abrechnung hat er nicht selbst
gemacht, sondern eine Hausverwaltung damit beauftragt.

Abgesehen davon, dass es sich eingespielt hatte, KEINE
Abrechnung zu machen, sind es noch zwei Punkte, die an der
jetzt erfolgten Rechnung merkwürdig sind:

  • zusätzlich zu oben erwähnten ,händischen’ Eintragungen im
    Mietvertrag wurden noch folgende (im Vertrag nirgends
    auftauchende) Punkte über die Nebenkosten abgerechnet und
    dafür Nachzahlungen gefordert: Allgemeinstrom, Versicherungen,
    Kanal, Grundsteuer. Ich war bisher immer davon ausgegangen,
    das sei alles in dem unter „Miete“ eingetragenen Betrag
    enthalten (unter dem Punkt ,Nebenkosten’ sind wie oben schon
    gesagt und Wasser und Müll eingetragen)
  • „Allgemeinstrom“ ist - denke ich - Aussenbeleuchtung und die
    Lampen im Keller bzw. Treppenhaus. Hier wurde der Gesamtbetrag
    genommen und durch vier Mietparteien geteilt - finde ich etwas
    unfair, da nicht berücksichtigt wurde, dass eine der Wohnungen
    von einer vierköpfigen Familie bewohnt ist (Vater, Mutter, 2
    Kinder, ausserdem öfter die Grosseltern zu Besuch), während
    der Vertrag von dem wir hier sprechen für EINE Person
    abgeschlossen wurde (die beiden anderen Mietparteien sind
    einmal ein kleines Geschäft und eine Nachbarwohnung, die
    ebenfalls nur von einem Junggesellen bewohnt wird. Hier fände
    ich eine Abrechnung nach Wohnungsgröße bzw. Personenzahl
    korrekt (die andere Punkte auf der Rechnung - die im Vertrag
    nicht auftauchen - wurden auf die Quadratmeter der jeweiligen
    Wohnungen umgerechnet).

Im Mietvertrag unterhalb der kleinen Tabelle für die zu
zahlenden Mieten, folgende Artikel:

  1. blablabla … Nebenkostenabrechnung hat jährlich zu
    erfolgen … Nachzahlung oder Gutschrift … usw.
  2. Aufgrund von Erhöhungen … Grundsteuer … usw. … kann
    der Mietzins jederzeit erhöht werden … bis zum 15. Des
    Monats für den nächsten Monat … usw. … Sofern die
    Erklärung darauf beruht, daß sich die Betriebskosten
    rückwirktend erhöht haben, wirkt sie auf den Zeitpunkt der
    Erhöhung der Betriebskosten höchstens jedoch auf den beginn
    des der ERklärung vorausgehenden Kalenderjahres zuück.

Wenn ich das alles richtig verstehe, hätte laut dem Vertrag
JEDES Jahr eine Nebenkostenabrechnung erfolgen müssen und zwar
AUSSCHLIESSLICH mit den beiden unter „Nebenkosten“ in der
Tabelle eingetragenen Punkten.

ja, aber so wie Du es darlegst nur für Wasser und Müll.

Würde man streng nach dem Vertrag gehen, wären im Laufe der
vier Jahre rund 1.000 Euro ZUVIEL gezahlt, da für die
Nebenkosten kein Abschlag eingetragen wurde und - aufgrund der
Klausel darunter die Abrechnung nur für ein Jahr rückwirkend
gültig ist. In dem Fall wäre also aufgrund der jetzigen
Nebenkostenabrechnung - sofern wir diese als gültig
betrachten, der gesamte Nebenkostenabschlag der letzten vier
Jahre (incl. Zinsen) vom VM zurückzuzahlen und der Mieter
müsste ,nur’ für den Nebenkosten-Gesamtbetrag auf der
aktuellen Abrechnung aufkommen. Richtig?

nein, der VM darf natürlich die tatsächlich anfallende Kosten verrechnen, muss aber etwaige Guthaben erstatten. Nachforderungen kann er - siehe weiter unten - wegen des § 556 Abs. 3 nicht verlangen.

Unter diesen Gesichtspunkten besteht doch sicher Hoffnung auf
eine Einigung, dass der Mieter die aktuelle - neu eingeführte

  • Nebenkostenabrechnung nicht begleicht, es so getan wird, als
    wäre wieder keine Erfolgt und ab sofort ein neuer Vertrag
    abgeschlossen wir d, der ordnungsgemäß ausgefüllt und jährlich
    korrekt abgerechnet wird.

die Schlussfolgerung am Ende ist leider falsch. Der VM kann selbstverständlich Kosten, die vereinbart sind, aber bisher nie abgerechnet wurden, nun abrechnen. Der Mieter hat andererseits jedoch auch einen Anspruch auf Abrechnungen bis 31.12.2003. Wurden in dne früheren Zeiträumen Guthaben verrechnet, muss der VM diese erstatten. Nachforderungen hat der Mieter für Abrechnung bis zum 31.12.2003 nach § 556 Abs. 3 BGB nicht zu zahlen, Die Frist der Vorlage bis 12 Monate nach Ende des Abrechnunggzeitraumes ist seit 01.01.2005 beendet.

Allerdings hat der Mieter mit nicht vereinbarte Kosten wie z.B. Grundsteuer und Versicherungen nicht zu zahlen.

Gruss Günter

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