Plötzlich neuer Arbeitsvertrag ?

Hallo…

folgender Fall:

eine arbeitnehmerin geht während ihrer elternzeit zum chef, um zukünftige arbeitszeit zu klären…

sie erhält aber außerdem einen „neuen“ arbeitsvertrag, angeblich weil der andere veraltet ist und ein neuer erforderlich wäre und angeblich bleibt alles gleich und alle anderen AN würden auch einen neuen vertrag erhalten…

in diesem neuen vertrag ist aber nichts gleich…
z.b.

  • die beschäftigungszeit wird nicht anerkannt… diese zählt erst ab rückkehr in den betrieb (nach elternzeit), obwohl die arbeitnehmerin schon einige jahre dort arbeitet…
  • bestehen beim AG zweifel an der arbeitsunfähigkeit (im krankheitsfall) ist der AG berechtigtdie vorlage einer ärztlichen untersuchung zu verlangen und der AN befreit deshalb den arzt bereits heute von seiner schweigepflicht…
  • der AN ist verpflichtet, bei bedarf überstunden und nachtarbeit zu leisten und an samstagen, sonntagen, feiertagen und schichtarbeit tätig zu sein… ohne bezahlung, ohne überstundenzuschläge… ein ausgleich erfolgt in freizeit, d.h. abfeiern…

also, überstunden mußte die AN bereits vorher schon machen, samstags arbeiten auch und auch schichten, obwohl nie was im „alten“ arbeitsvertrag stand - so weit so gut - keiner der AN dieses betriebes (ca. 20 MA) hat sich dagegen gewehrt, auch nicht als jeden monat drei der überstunden einfach so abgezogen wurden und die restlichen auch nie bezahlt wurden…

auch, dass die tatsächliche beschäftigungszeit nicht anerkannt wird und dass sie den arzt von seiner schweigepflicht entbinden muß, erscheint der AN nicht rechtens zu sein…

nach kleinen recherchierungen fand sie heraus, was der grund für die „neuen“ verträge sein könnte:
…ein anderer AN hatte wegen einer anderen sache geklagt. hierbei kam auch raus, dass einige dinge nicht gemäß des „alten“ vertrages liefen, z.b. dass überstunden eigentlich bezahlt würden mit zuschlag und dass sich in diesem vertag immer auf geltende tarifverträge bezogen wird (obwohl keiner in einer gewerkschaft o.ä. ist).
und dieser andere AN verlangt nun eine abfindung, da er schon viele jahre da ist…
meine AN glaubt hier den grund für ihren „neuen“ arbeitsvertag zu sehen…

  • die beschäftigungszeit wird nicht voll anerkannt, damit eine spätere abfindung nicht so hoch ausffällt…das sieht sie auf keinen fall ein…
  • regelungen der überstunden werden geändert… könnte sie so hinnehmen…
  • aber sonntags-, nacht- und feiertagsarbeit mit sicherheit nicht…
    was wäre dann mit ihrem baby?

wie gesagt, diese AN weiß nicht, wie sie sich verhalten soll und denkt, dass einiges auch nicht rechtens ist.

wie seht ihr das? habt ihr vielleicht einen ähnlichen fall gehabt?

lg

Hallo Mia,
spontan liegt der Verdacht nahe, dass hier eine Änderungskündigung oder der Kündigungsschutz umgegangen werden soll.
Bei grundsätzlichen Veränderungen ist der AG durchaus berechtigt, eine derartige Änderungskündigung auszusprechen. Der AN kann dann in einer bestimmten Zeit (m. W. nach 3 Wochen) erklären, ob er die Änderungen annimmt, das bisherige AV endet oder gegen die Änderungskündigung arbeitsgerichtlich vorgeht.

Das Ganze scheint eher der klassische Fall für einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu sein.

Schönen Tag noch Larimaar

Moin, Mia,

ein Arbeitsvertrag ist ein Vertrag, der beide Parteien bindet. Ein Vertrag wird nicht dadurch ungültig, dass eine Vertragspartei sich nicht mehr daran halten mag.

Der Arbeitnehmer kann jederzeit darauf bestehen, dass der gültige Vertrag weiterhin erfüllt wird. Ich kenne jedenfalls einen, der das erfolgreich 9 Jahre lang (bis zur Rente) durchgezogen hat :smile:))

Gruß Ralf