wie gesagt, es geht um eine freundin, mir dreht sich bei der vorstellung in der situation zu sein der magen um. nur kurz umrissen, richtig schlimme trennung, nach häuslicher gewalt. trotzdem immer angebote der mutter, dass er sein kind sieht, angeblich wollte das die neue freundin nicht, was im nachhinein aber verneint wurde. er zahlt zur zeit sowieso kein unterhalt, weil er in der ausbildung ist. wir haben nur die befürchtung, dass etwas fieses dahintersteckt, wegen der vorgeschichte und weil er den eindruck erweckt, dass für ihn das kind nicht im vordergrund steht.
die mutter hat den kontakt immer angeboten, wirklich
hallo flake,
Oder er weiß, dass er ab Schuleintritt mehr bezahlen muss, und
möchte daraufhin auch Umgang mit dem Kind.
was hat Schuleintritt mit Unterhalt zu tun? Richtwert ist der
6. Geburtstag.
Viel mehr interessiert mich, warum mehr Unterhalt zu mehr Umgang führen soll.
MfG
GWS
und wie läuft die Kommunikation?
das ist natürlich keine schöne Vorgeschichte! Bei einer Verhandlung wegen Umgang sind das natürlich Sachen, die man mit rein bringen kann - idealerweise mit Beweisen! Sonst sagt er einfach, dass es nicht stimmt und dann ist Aussage gegen Aussage. Gab es damals polizeiliche Einsätze wegen seines Verhaltens? Unterlagen dazu raussuchen oder bei der Polizei erfragen. War Frauenhaus ein Thema?
Was mir nicht so klar ist: Wenn kein Kontakt besteht und er keine Angaben macht: wie kann er euch vermitteln, dass es ihm nicht primär ums Kind geht?
lg, Dany
trotzdem immer angebote der mutter, dass er sein kind sieht, …
Also, die Mutter bietet ihm an, das Kind zu sehen, das lehnt er ab, und verklagt jetzt die Mutter, sein Kind sehen zu dürfen? Wie geht das denn?
Oder wollte er das Kind eines Tages direkt das ganze Wochenende bei sich haben, und hat die Mutter das abgelehnt, das klagt er nun ein?
Vielleicht geht es ihm ja darum, das Kind sehen zu können, ohne mit der Mutter in irgendeinen persönlichen Kontakt zu treten? Sowas kann ich mir vorstellen.
Aber zu einem Vater, der auf den Kontakt zu seinem Kind verzichtet, nur um sich gegenüber der Mutter keinen Zacken aus der Krone zu brechen, hätte ich persönlich kein Vertrauen. Angenommen es wäre so, würde ich befürchten, dass er versucht, das Kind gegen die Mutter zu beeinflussen, und dass ihm auf jeden Fall alles mögliche wichtiger ist als das Kind.
Mal abgesehen davon würde ich sowieso nicht mein Kind jemandem überlassen, von dem ich weiß, dass er u. U. gewalttätig gegenüber Schwächeren wird, und natürlich auch keinem (für das Kind) Fremden.
sie fragt, er schnauzt sie an…
genau das ist das problem. für das gericht spielt seine vorgeschichte keine rolle, solange das kindeswohl nicht gefährdet ist und das ist es in unserem wundervollen land eben erst, wenn er zugeschlagen hat. aber man kann gegen dieses recht des vaters nichts tun, außer illegal sein eigenes kind zu entführen.
mein gedanke war evtl fiese absichten, unterhalt, anderes geld (was weiß ich) aufzudecken (auf manche sachen kommt man ja gar nicht), damit man eben rechtlich einen strick drauß drehen könnte
das klingt vielleicht überheblich, aber wenn ich an mich denke, dann beiße ich für mein kind auch mal die zähne zusammen, halte durch, verzichte, oder halte schlichtweg den mund, auch wenn ich meinem gegenüber mit dem nackten arsch ins gesicht springen möchte, aber ihm ist alles egal. nur das was er will, zählt. (beispiel:der kleine wollte von seiner mama zur tür gebracht werden, wo der vater wartete, der machte ein fass auf, weil es nicht so abgesprochen war…)
hallo flake,
Oder er weiß, dass er ab Schuleintritt mehr bezahlen muss, und
möchte daraufhin auch Umgang mit dem Kind.was hat Schuleintritt mit Unterhalt zu tun? Richtwert ist der
6. Geburtstag.Viel mehr interessiert mich, warum mehr Unterhalt zu mehr
Umgang führen soll.
Gemeint ist wohl: wenn ich schon mehr zahlen muß, dann will ich auch Umgang.
Blödsinniger Gedankengang, aber kommt anscheinend wirklich vor wenn man in einschlägigen Foren liest.
Umgekehrt genauso: ich zahl doch schon, warum soll ich dann noch Umgang haben.
Beides nicht oft, aber es kommt vor.
Krümelchen
Hallo,
so wie es nach all deinen Antworten scheint, kann dir meines Erachtens hier im Forum niemand helfen. Man kann nur spekulieren und fantasieren.
LG
Stefan
ich wollte ja auch spekulieren, in der hinsicht, dass evtl jemand etwas weiß, was theoretisch hinter einem plötzlichen einklagen des umgangsrecht stecken könnte, so wie zum beispiel die vermutungen mit dem steigenden unterhalt ab dem 6.lebensjahr.