Hallo,
es kommt meist ganz plötzlich: Mal angenommen, der allbekannte Fred Feuerstein ist plötzlich Witwer, weil seine geliebte Wilma gestorben ist.
Fred muß aber noch eine Steuererklärung fürs letzte Jahr abgeben - da lebte Wilma natürlich noch und hatte auch eigenes Einkommen. Unter anderem hat sie an die allseits bekannten Geröllheimers ne Wohnung vermietet.
Fred hat nun - nachdem die Tränen getrocknet waren den PC angeworfen und das Todesdatum (verwitwet seit…) ins Programm eingetragen.
Das Programm spuckt ihm jetzt sogar fürs vergangene Jahr ne kräftige Nachzahlung aus. Wilma kann ja die Steuererklärung für letztes Jahr nicht mehr machen…
Meine Fragen zu dem fiktiven Fall:
Wie muß nach Wilmas Tod mit deren Einkommen Verfahren werden?
Fred muß in seiner Erklärung Wilmas Einnahmen nicht angeben?
Ist Freds Programm Schrott? Wie sieht das Finanzamt den Fall?
es kommt meist ganz plötzlich: Mal angenommen, der allbekannte
Fred Feuerstein ist plötzlich Witwer, weil seine geliebte
Wilma gestorben ist.
Fred muß aber noch eine Steuererklärung fürs letzte Jahr
abgeben - da lebte Wilma natürlich noch und hatte auch eigenes
Einkommen. Unter anderem hat sie an die allseits bekannten
Geröllheimers ne Wohnung vermietet.
Fred hat nun - nachdem die Tränen getrocknet waren den PC
angeworfen und das Todesdatum (verwitwet seit…) ins Programm
eingetragen.
Das Programm spuckt ihm jetzt sogar fürs vergangene Jahr ne
kräftige Nachzahlung aus. Wilma kann ja die Steuererklärung
für letztes Jahr nicht mehr machen…
Nö, aber ihr Rechtsnachfolger, wahrscheinlich also der Mann.
Meine Fragen zu dem fiktiven Fall:
Wie muß nach Wilmas Tod mit deren Einkommen Verfahren
werden?
So angeben, als ob sie noch leben würde, denn sie hat das ja in dem betreffenden Jahr noch getan.
Fred muß in seiner Erklärung Wilmas Einnahmen nicht angeben?
Doch, siehe erste Antwort.
Ist Freds Programm Schrott? Wie sieht das Finanzamt den
Fall?
Ja, ist scheinbar so. Das Jahr, in welchem die Frau gestorben ist, wird ganz normal wie bei einem Ehepaar abgerechnet. Also ist Zusammenveranlagung und Splittingtabelle möglich.
Vielleicht ist ja die Lösung der Aufgabe und Ehrenrettung der Software folgendermaßen möglich:
Man gebe Mann und Frau als Steuerpflichtige auf dem Mantelbogen an. Unterschreiben tut natürlich nur der Überlebende, er ist ja Rechtsnachfolger nach seiner Frau (nehme ich mal so an, es ist ja der Normalfall).
Danke für die Antworten und Gruß,
Michael
Witwersplitting ist einmalig im Folgejahr möglich.
Fred hat nun - nachdem die Tränen getrocknet waren den PC angeworfen und das Todesdatum (verwitwet seit…) ins Programm eingetragen.
Das Programm spuckt ihm jetzt sogar fürs vergangene Jahr ne kräftige Nachzahlung aus.
Also er soll noch was ans Finanzamt zahlen?
Wilma kann ja die Steuererklärung für letztes Jahr nicht mehr machen…
Nee, dass müssen dann eben die Erben tun.
Meine Fragen zu dem fiktiven Fall:
Wie muß nach Wilmas Tod mit deren Einkommen Verfahren werden?
Fred muß in seiner Erklärung Wilmas Einnahmen nicht angeben?
Welche Veranlagungsform wird/wurde denn gewählt?
Ist Freds Programm Schrott?
Nicht auchzuschließen, dass es das nicht hinbekommt. Welche Veranlagungsart sieht denn das Programm vor bzw. welche wurde für das betreffende Jahr gewählt? Möglicherweise wurde die aus den Vorjahren übernommen bzw. geändert ohne das dies beabsichtigt wurde?
Hallo,
danke erstmal fürs Antworten.
Ich höre Fred schon „Jabbadabbaduh“ rufen - scheint wenigstens nicht gar zu kompliziert zu sein. D.h. wenn Fred und Wilma als Ehepartner immer zusammen veranlagt haben, geht dies erstmal „so weiter“. Das Jahr mit dem „Witwensplitting“ ist das dann das Sterbejahr oder das danach?
Gruß, Michael
Hallo,
auch danke fürs antworten …
tja, Fred hat bisher mit Wilma alles zusammen veranlagt. Wilma war sehr krank, da musste einiges umgebaut werden, auch Krankenkosten (Krankenhaus + Reha) etc. Das hat Fred zunächst wie immer ins Programm geklimpert. Da wollte das Programm sogar Steuern zurückzahlen.
Doch dann hat Fred in den Personanangaben von „verheiratet seit …“ auf „verwitwet seit…“ geändert. Prompt sind die Daten von Wilma aus der Maske verschwunden. Und der grüne Betrag wurde rot
Doch dann hat Fred in den Personanangaben von „verheiratet seit …“ auf „verwitwet seit…“ geändert. Prompt sind die Daten von Wilma aus der Maske verschwunden. Und der grüne Betrag wurde rot
Eigentlich sollte sich dann steuerlich nichts ändern, da im Todesjahr ohnehin noch das „normale“ Ehegattensplittig läuft.
Das wird dann ein Fehler im Programm sein, insbesondere, wenn alles von Wilma verschwindet. Zhalendreher scheidet bei 2011 ja aus, aber vielleicht hat Fred aus Versehen 2001 oder 1911 oder sowas in der Richtung eingetragen?
Witwensplitting im Jahr nach dem Todesjahr
Hallo Michael,
meiner (unprofessioneller) Kenntnis nach wird das Todesjahr (2011) noch ganz „normal“ mit dem Ehegattensplitting angesetzt (Einkünfte des verstorbenen Ehepartners angeben, alle Krankenkosten, die nicht von anderer Seite erstattet wurden, angeben; ebenso die Beerdigungskosten, aber natürlich auch Renteneinkünfte etc.).
2012 greift dann das Witwensplitting, und danach ist die Schonfrist
vorbei!
Thema am Rande:
Wenn Fred viele Zuzahlungen bei Medikamenten, Krankenhaus usw. hatte, sollte er auch mal sehen, ob die Zuzahlungsgrenze bei der Krankenkasse überschritten wurde und er veilleicht sogar Bares von der KK bekommt.
Die KK will dafür Originalquittungen, muss sie aber für Fred kopieren, weil der sie ja noch für die Steuererklärung braucht.
Wenn Wilma Beamtin war, ist vielleicht auch bei der Beihilfe noch etwas zu holen.