Guten Tag,
ich habe eine Frage.
Wenn man 2,5 Jahre zur Miete in einer Wohnung gewohnt hat und einem dann von heute auf Morgen- nichtsahnend vom Vermieter wegen Eigenbedarf gekündigt zu einem gewissen Zeitpunkt gekündigt wird. Sagen wir mal Mai. Muss man dann bis Mai in der Wohnung bleiben bzw. bis dahin Miete bezahlen? Oder könnte man, wenn man eine neue Wohnung findet und diese ab März/ April frei ist,
dort einziehen?
Wer kann mir hierzu einen Tipp geben?
Verträge sind zu erfüllen. Wenn rechtmäßig gekündigt wurde, ist bis Vertragsende die Miete zu zahlen.
Manchmal hilft auch Reden.(Kommt darauf an wieviel Porzelan schon zerbrochen war)
vnA
Muss man dann bis Mai in der Wohnung bleiben bzw. bis dahin Miete bezahlen?
nein, man muss nicht in der wohnung bleiben. und nein, man muss auch nicht
bis mai
die miete zahlen. man zahlt die miete lediglich bis zum mietvertragsende.
Oder könnte man, wenn man eine neue Wohnung findet und diese ab März/
April frei ist, dort einziehen?
ja, man kann jederzeit in eine neue wohnung einziehen, wenn man denn eine gefunden hat. man darf nur nicht vergessen, bis zum ende der kündigungsfrist weiterhin die miete für die alte wohnung zu bezahlen. sonst gibt es nämlich sehr vorhersehbaren ärger mit dem mietvertragspartner. und womit? mit recht.
Hallo
Muss man dann bis Mai in der Wohnung bleiben bzw. bis dahin Miete bezahlen?
nein, man muss nicht in der wohnung bleiben. und nein, man muss auch nicht bis mai die miete zahlen. man zahlt die miete lediglich bis zum mietvertragsende.
Mietvertragsende wäre doch hier in diesem Beispiel der Mai.
Und dass man nicht in der Wohnung bleiben, sondern sie nur bezahlen muss, das ist doch wohl klar.
Was soll dieses übertriebene wörtlich-nehmen?
@ Fragesteller
Man kann natürlich selber kündigen, wenn man eine Wohnung in Aussicht hat, aber bis Mai kriegt man es jetzt nicht mehr hin.
Aber vielleicht will der Vermieter ja selber so früh wie möglich da einziehen oder da schon renovieren?
Oder man vermietet die Wohnung an einen Zwischenmieter? (der Vermieter muss darüber informiert werden, darf das aber nur mit gutem Grund untersagen)
Viele Grüße
Hallo, auch bei einer Eigenbedarfskündigung muß der Vermieter die 3-Monatsfrist einhalten, d.h. daß Sie so lange Miete zahlen müssen. Wenn Sie vorher eine neue Wohnung gefunden haben, können Sie mit dem Vm sprechen, ob eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnis möglich ist, darauf eingehen muß er aber nicht. Sie müssen nicht in der Wohnung bleiben, jedoch die Miete müssen Sie weiter bis zum genannten Zeitpunkt zahlen. Allerdings müssen Sie auch für Einhaltung von Kehrwoche/Winterdienst sorgen, falls Sie in dieser Zeit noch lt. Plan „dran“ wären.- Gruß, Achim