Meine Partnerin ist alleinerziehend mit einem 2 1/2 jährigem Sohn, hat das alleinige Sorgerecht und Aufentshaltsbestimmungsrecht. In unserer Partnerschaft läuft alles super und das Kind nennt mich die ganze Zeit Papa. Nun möchten wir auch zusammen ziehen und leben(ca 600km Entfernung zu ihrem jetzigen Wohnort). Der Vater des Kindes aber (kürzlich vorbestraft und auch schon in psychiatrischer Behandlung gewesen), will nun aber plötzlich das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Er hat sich aber nie ums Kind gekümmert. Hat es damals sogar mit in eine Schlägerei hereingezogen, wobei das Kind leichte Verletzungen erlitt…
Nun wissen wir aber nicht was wir tun sollen. Hoffe jemand kann helfen.
und was wäre, wenn - da ja noch die Freundin das alleinige Recht hat - der Umzug sofort umgesetzt wird? Bevor der Antrag gestellt wird/werden kann? Und dem Jugendamt mitteilen, dass der neue Aufenthaltsort bis zur Klärung dem Vater nicht genannt werden soll.
Das erfordert aber wohl in jedem Fall fachkundige HIlfe, also würde ich ausser mit dem Jugendamt auch mit einem Anwalt reden.
Hi, wenn der Vater das sorgerecht beantragen möchte, muss er dies schriftlich beim Gericht machen. daraufhin wird das Gericht sie anschreiben , und sie können Gründe vorbringen die gegen ein gemeinsames Sorgerecht sprechen. Genaueres erfährt man, wenn man im Internet etwas googelt. Nur soviel sei gesagt, es reicht nicht aus den Vater einfach schlecht zureden, der Richter entscheidet nur danach ob das kindeswohl gefährdet ist. Solange keine andere Entscheidung vorliegt, liegt das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei dem der das Sorgerecht hat.
mfg
da macht euch mal keine Sorgen, wenn ihr das alles besweisen könnt wird er das gemeinesame Sorgerecht nicht bekommen. Dazu müsste die Mutter zustimmen, wenn sie mit ihm nie verheiratet war.
Ich habe zwar gehört dass es für die Väter mitlerweile auch ohne Zustimmung der Mutter möglich wäre. Dazu müsste er sich aber auch um das Kind kümmern und alle Angelegenheiten mit der Mutter absprechen können.
Sollte es mal vor Gericht kommen, zieht alle Register und sucht Zeugen (möglichst keine Familienmitglieder) z. B. Freunde, Bekannte, Nachbarn, die auch vor Gericht aussagen würden.
also was den Umzug selbst betrifft ist es auf jedenfall kein Problem. Selbst wenn es irgendwann ein gemeinsames Sorgerecht geben sollte, bekommt der bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht (würde ich bei einem Verfahren aber auf jeden Fall mit beantragen). Das wäre in diesem Fall deine Freundin und damit kann deine Freundin mit dem Kind hinziehen wo immer sie hin will.
Das gemeinsame Sorgerecht hängt immer von vielen Faktoren ab. Aber im Vordergrund steht hier immer das Kindeswohl - egal was die Eltern gegenseitig voneinander halten. Er muss bei Gericht einen Antrag stellen und in den meisten Fällen bezieht das Gericht das Jugendamt mit ein (die besuchen euch und auch den Kindsvater um sich ein Bild zu machen). Der Vorfall mit der Schlägerei spricht natürlich erstmal gegen den Vater (ist das Aktenkundig, gibt es Zeugen, Arztbericht etc.)
Für eine Sorgerechtsverhandlung braucht man zwar nicht zwingend einen Anwalt, ich würde aber auf jeden Fall dazu raten, da bei solchen Fällen schnell mal die Emotionen hochkochen. Vor Gericht kommt es nicht so gut an, wenn eine hysterische Mutter und deren Freund nur Schimpftiraden loslassen (spricht nicht unbedingt für einen stabilen Haushalt).
Eine Prognosse wie sowas ausgeht, kann man (ich) leider nicht abgeben. Aber ich hoffe wenigstens ein wenig Licht ins Dunkle gebracht zu haben.
Hallo Anna,
vielen Dank für deine Antwort.
Also einen Anwalt werden wir auf jeden Fall zu Rate ziehen. Der Vorfall bezüglich der Schlägerei ist aktenkundig und von der Polizei auch fotografiert worden,glücklicher weise.
Nun muss man schauen ob es zu einer Verhandlung kommt oder nicht.
also was den Umzug selbst betrifft ist es auf jedenfall kein
Problem. Selbst wenn es irgendwann ein gemeinsames Sorgerecht
geben sollte, bekommt der bei dem das Kind seinen
Lebensmittelpunkt hat auch das Aufenthaltsbestimmungsrechtwürde ich bei einem Verfahren aber auf jeden Fall mit
beantragen).
dass der betreuende Elternteil bei gemeinsamen Sorgerecht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat???
Wer so was verbreitet, sollte auch das Gesetz und/oder die dazugehörige Rechtsprechung kennen.
In den vielen Jahren, die ich mich mit dem Familienrecht beschäftige, ist mir ein solches Gesetz oder Urteil nämlich noch nicht begegnet. Ich kenne diese „Aussage“ nur als Latrinengerücht, das jedem Wahrheitsgehalt widerspricht.
Kurz und knapp: Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Bestandteil des Sorgerechtes und wenn es nicht ausdrücklich vom Gericht (oder auf freiwilliger Basis) auf einen Elternteil übertragen wurde, haben IMMER BEIDE Eltern das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht.