Hallo zusammen. Zuerst vielen herzlichen Dank, dass es dieser Forum gibt!
Seit 6 Jahren wohne in in einer WG. Vor einem Monat sind 2 neue Mitbewohnerinen eingezon, denen die Vermieterin gesagt hat, dass es in der WG nicht geraucht wird (es wurde bis jetzt immer in der Küchebeim geöffneten Fenster geraucht). Wir sind jetzt insgesamt 5 Mieter und das ist eine Zweck-WG. Ich und noch eine Mitbewohnerin raucht. Vor ca. 2 Monaten hat mich die Vermieterin angerufen udn GEFRAGT, ob ich damit einverstanden wäre, wenn die WG für einige Zeit als „Nichtraucher-WG“ wird um einer der Mitbewohnerin einzuschränken. Die VErmieterin hat Probleme mit meiner Mitbewohnerin und gegen sie läuft schon das Gerichtsverfahren. Ich habe zugesagt mit der Frage, wie lange es dauern wird und dass die jenige, die eingegränzt wurde war ich. Die Vermieterin meinte, dass sollte ich entscheiden, wann das Raucherverbot aufgehoben sein soll.
Seit einem Monat rauhe ich wieder in der Küche. Nun sagt hetzt die frisch eingezogene Mitbewohrerin (wir haben früher zu 3 in der 5er-WG gewohnt, jetzt sind wir 5), dass ich in der Küche nicht rauchen darf und dass das verboten ist (sie sucht und macht Stress).
Welche Rechte hat die VErmieterin? Kann sie mit das Rauchen in der Küche verbieten? Nach welchen GEsetz?
Vielen Dank im Voraus!
Hi,
es gibt einen Mietvertrag, dem zu Folge ist das Rauchen anscheinend erlaubt.
Dieser Mietvertrag wird mit Zustimmung des Mieters dahingehend geändert, dass das Rauchen zeitlich begrenzt verboten ist.
Mit Ablauf dieser zeitlichen Begrenzung ist das Rauchen wieder erlaubt.
Ein Vertrag, auch ein mündlicher ist und bleibt ein Vertrag.
Dem zufolge müsste das Rauchen nun wieder erlaubt sein.
Sofern nichts schriftliches vorliegt hat der Mieter jetzt den Vorteil, dass er behaupten könnte, dass die mündliche Abmachung nie statt gefunden hätte(nicht gerade die feine Art) und sich auf seinens chriftlichen Vertrag berufen.
Zur gütlichen Einigung würde ich folgendes vorschlagen:
Alle WG-Mitbewohner und Vermieter an einen Tisch setzen und miteinander reden.
Praktikable Lösung: Im eigenen Zimmer darf geraucht werden(von mir aus bei geschlossener Tür und auch wieder bei offenem Fenster) und in den Gemeinschaftsräumen nicht.
Meine persönliche Meinung: In der Küche rauchen? Iiiiiihhh ist das eklig.
MFG
Hallo,
herzlichen Dank, das du dich an FAQ:1129 hällst, machst du nicht? och schaden, dann versuchs noch mal…
hier gibts mehr als einen mietvertrag, und jeder hat das recht, das sein mietvertrag eingehalten wird, würde ich in eine Nichtraucher WG einziehen und die Leute würden da rauchen, bekämme der Vermieter richtig stress, vor allem wenn die andern mieter auch noch zugeben, das sie dem Vermieter bei dem betrug geholfen haben…