Plötzliche Kürzung bei Beihilfe Erstattung

Hallo liebe Community,

bin seut etwa 1 Jahr wegen Hormoneller Disbalance (Haarausfall, Depression,…) bei einer und der gleichen Heilpraktikerin. Nun uhrplötzlich erstattet mir die Beihilfe nur 12,50 €, anstatt der von der Heilpraktikerin berechneten 150 €. Und das obwohl sie bis dahin immer alle Kosten übernommen haben.
Als Ablehnungsgrund nannte mir der Sacharbeiter, die 12,50 € entsprechen der Leistung der Beihilfe.
Ich verstehe, dass ich wohl am Anfang mit der Erstattung wohl Glück gehabt habe, aber ich fühle mich „ans Messer“ geliefert und stehe nun mit einigen Rechnungen offen, die ich nun selbst zahlen muss.
Gibt es da nicht irgendwo ein Gesetz, dass besagt, wenn die erhöhte Kosten einmal bezahlt sind, dann müssten sie immer übernommen werden?

Danke für wohl gemeinte und seriöse.Ratschläge.

Hallo eveneliriri,

Nein, eine solches Gesetz gibt es nicht.
Basis für die Beihilfe ist der Katalog erstattungsfähiger Leistungen, der sich aus den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes ergibt.

Jeder Antrag Deinerseits wird durch die Beihilfestelle separat beschieden. Fehler, die in vorherigen Bescheiden gemacht wurden, geben Dir keinen Rechtsanspruch darauf, dass künftige Bescheide weiterhin „falsch“ beschieden werden.

Da es sich um ein Problem im öffentlichen Recht handelt, ist auch § 242 BGB hier nicht anwendbar.

Wenn Du das Problem künftig umgehen willst, könnte es aber vielleicht helfen sich von einem richtigen Arzt behandeln zu lassen.

Tut mir leid Dir nichts anderes Antworten zu können.

Dein
Ebenezer

Sanke schön :kissing_smiling_eyes:

Hi,

Ich würde mal zu einem richtigen Fachmann/Frau gehen; also zum Doktor. Den bezahlt auch die Krankenkasse.

Gruß T