Plusminus-Bericht vom 12.01.2010 -

Im ZDF lief am 12.01.2010 ein Bericht über die Möglichkeit, rückwirkend überhöhte Prämienzuschläge für Ratenzahlungen (z.B. monatlich, 1/4-, 1/2-jährlich) von den Versicherungsunternehmen (ausser Krankenversicherungen)zurückzuverlangen, wenn der Effektivjahreszinssatz nicht angegeben wurde:

http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,auu…

Was haltet Ihr davon?

Hallo,

die sofortige Stellungnahme „meiner“ Gesellschaft ging in etwa so:

Bericht ist falsch. Aus dem Urteil können keine Ansprüche hergeleitet werden. Urteil bezog sich nur auf den einen Vertrag bei der einen Gesellschaft.

Meine persönliche Meinung:
Wenn es schon seit 1991 klare Regelungen zum eff.Zins gibt, müssen die Versicherer nun auch zahlen. Es ist aber völlig undenkbar, jeden Vertrag mit jeder Änderung ab 1991 neu zu berechnen. Dies würde wegen des Zeitaufwandes zum Kollaps des täglichen Geschäfts führen.

Die Versicherer werden aber nicht zahlen.(glaube ich)

Gruß
tycoon

hallo,

außerdem bezog sich das urteil ausschließlich auf riesterrentenverträge. die schadenversicherungen haben damit überhaupt nichts zu tun.
[ironie]hier hat mal wieder jemand gründlich nachgeforscht![/ironie off]
vielen dank mal wieder an die experten von plusminus für viele sinnfreie telefonate mit verärgerten kunden. lest doch bitte erstmal die urteile bevor ihr sie für eure meinungsmache falsch auslegt. ist ja nicht das erste mal!

snake