Pneumokokken Impfung

Hallo,

wegen der Pneumokokken Impfung hatte ich gehört, dass diese Impfung etwa 6 Jahre einen Schutz bietet. Jetzt würde es logisch erscheinen, diese Impfung dann wieder aufzufrischen. Im Internet habe ich mich dann auch diesbezüglich informiert und folgenden Hinweis erhalten:
PNEUMOKOKKEN IMPFUNG
Die ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt allen Erwachsenen ab einem Alter von 60 Jahren eine Impfung gegen Pneumokokken. Hierfür sollte ein Pneumokokken-Impfstoff, der gegen 23 verschiedene Pneumokokken-Typen schützt (PPSV23), verwendet werden.
Wegen der begrenzten Dauer des Impfschutzes gegen Pneumokokken hält die STIKO die Auffrischung mit einem Mindestabstand von 6 Jahren aus medizinischer Sicht eigentlich für alle Erwachsenen ab dem Alter von 60 Jahren für sinnvoll. Eine generelle Auffrischung wird dieser Altersgruppe trotzdem aktuell nicht empfohlen, da der Impfstoff hierfür zurzeit nicht zugelassen ist.

Jetzt frage ich mich weshalb der Impfstoff zurzeit für eine sinnvolle Auffrischung nicht zugelassen ist, wenn es sinnvoll sein würde, um in einem bestimmten kritischen Alter von Pneumokokken verschont zu bleiben?? Kann mir eine kompetente Person das vermitteln? Natürlich hatte ich meinen Arzt gefragt und der sagte mir, dass eine Impfung gegen Pneumokokken ein Leben lang anhält. Seine Aussage ist also ganz klar im Widerspruch der STIKO. Patientenverarsche vom Arzt, oder was stimmt nun? Vorab Danke und Grüsse

fuerte

Na, dein Arzt will (muss) doch auch verdienen. Deshalb wäre es ja aus finanzieller Hinsicht unverständlich, wenn er entgegen der STIKO-Empfehlung nicht nachimpfen will.

Jede Impfung hat auch Nebenwirkungen/Nachteile. Und PPSV 23 ist eben nur für Einmalimpfung bei Personen > 60 J. zugelassen.
Nachimpfung wäre zulassungskonform wenn nach individueller Abschätzung wenn die Person zu einer Risikogruppe gehört (Vorerkrankungen bestimmter Art).

Die STIKO sagt doch auch nicht es sollten alle > 60 J. generell im Abstand von < 6 J. nachgeimpft werden.
Es heißt " wäre aus medizinisch/epidemiologischer Sicht" empfehlenswert.
das meint was anderes. Es bezieht sich auf die Eindämmung und Verbreitung der Infektion in der Bevölkerung.
Klar, wer geimpft ist hat selbst einen höheren Schutz und kann somit auch niemand anders anstecken.
Hierin sind aber nicht die individuellen Risiken des Geimpften enthalten.

Und zur Abwägung gilt nun eben. Personen > 60 J. ohne Risikogruppe sollten sich einmal mit PPSV 23 impfen lassen.

Und gehört man einer Risikogruppe (Vorerkrankung, bestimmter Arbeitsplatz…) dann darf zulassungskonform nach individueller Abklärung des Arztes mit dem Mittel auch nachgeimpft werden.
Hier überwiegt dann der Nutzen das mögliche Risiko.

mfg
duck313

Man geht ja davon aus, dass mit ansteigendem Alter auch das Risiko einer Erkrankung steigt. Würde es dann nicht nahe liegen, dieser Risikogruppe erst ab etwa 68 bis 70 die Impfung zu empfehlen. Was hat eine im Grunde noch robuste Personengruppe von 60 oder 64 Jahren von einer Impfung, wenn die wirklichen Risiken einer Erkrankung durch Pneumokokken gerade erst im höheren Alter vorhanden ist und das geschwächte Leben bedroht. Nachimpfen bringt ja Risiken. Irgendwie unlogisch.

mfg fuerte

Du musst hier zwei Dinge klar von einander trennen. Einmal die grundsätzliche Empfehlung einer regelmäßigen Nachimpfung. Und andererseits die Zulassung eines konkreten Impfstoffs für bestimmte Zwecke.

Die Kommission ist nicht dafür verantwortlich, dass für alle ihre Empfehlungen auch von der Pharmaindustrie passende Impfstoffe zur Verfügung gestellt und zugelassen werden. Eine solche Empfehlung kann aber natürlich Anreiz für ein Pharmaunternehmen sein, einen weiteren Impfstoff zu entwickeln, oder einen vorhandenen Wirkstoff für eine erweiterte Zulassung anzumelden. Da beides aber ordentlich Geld kostet, muss man hier Kosten und möglichen Ertrag gut abwägen.

Und so kann es eben sein, dass ein Hersteller sich damit zufrieden gibt, eine Zulassung für eine Erstimpfung zu haben, mit der er gut verdient, sich aber nicht den Aufwand für eine erweiterte Zulassung zur generellen Nachimpfung antut. Zumal diese Zulassung ja nicht zwingend notwendig ist, wenn die Zulassung für Nachimpfungen im begründeten Einzelfall besteht. Dann überlässt man es eben der Ärzteschaft, entsprechende Einzelfälle zu definieren, und verdient damit dann auch an Nachimpfungen, ohne sich die Kosten einer erweiterten Zulassung angetan zu haben.

Hallo,

hier sind auf Seite 27 - 30 die Indikationen für eine Pneumokokkenimpfung durch einen Vertragsarzt für einen Kassenpatienten geregelt:

Die Regelungen wurden durch den Gemeinsamen Bundesausschuss durch Arzt- und Krankenkassenvertreter festgelegt.

Gruß
RHW

Hallo @fuerte. Nein, keine Arztverarsche. Aber die Aussage des Arztes ist dennoch falsch (bin auch einer). Und die der STIKO auch nicht ganz konsequent.

Also, der Schutz vor Pneumokokken ist derzeit durch zwei verschiedene Impfstoffe möglich: entweder der mit 23 Subtypen oder der mit 13 Subtypen des Pneumokokkenerregers.

Empfohlen wird der mit den 23, weil der einfach mehr abdeckt. Macht ja erst einmal Sinn. Nur ist der Schutz vor Pneumokokken damit gar nicht so prächtig - es wird lediglich das Risiko vermindert, an schweren Verläufen zu erkranken (was ja auch nicht nichts ist).

Und dann gibt es noch zwei Arten von impfstoffen generell: sogenannte Konjugatimpfstoffe und Polysaccharidimpfstoffe, der erste hat 13 Subtypen, der zweite ist der mit den 23, aber da ist die Auffrischimpfung nicht so einfach sinnvoll.
Lies am besten mal den Wikipedia-Artikel zu „Pneumokokken-Impfung“, da wird’s ganz okay erklärt.