Pocketbike durch 10 järhigen in Gaststätte gefahre

Guten Tag, ich habe mal eine Frage … ich habe bei einer Weihnachtsfeier einer Feuerwehr gesehen das ein 10 Jahre alter Junge mit einem Pocket Bike auf der Tanzfläche einen Saales in einer Gaststätte gefahren ist, als Programm zur Weihnachtsfeier. Ist sowas durch den Jugendwart zu Verantworten bzw. durch die FUK … oder wer trägt die Schuld wenn was passiert oder ist das überhaupt erlaubt damit in einer Gaststätte zu fahren ?

Tut mir leid, mit dem Jugendschutzgesetz kenne ich mich nicht aus. Viel Glück weiterhin bei der Suche nach einer Antwort.

Für Rechtsfragen bin ich kein Experte, sorry!

wenn die eltern dabei waren und einverstanden ist es überhaupt kein problem, solange auch der junge dieses freiwillig getan hat.
ansonsten gibt es regeln, wie lange jugendliche versch. altersklassen in der öffentlichkeit bleiben dürfen. kannste im netz nachlesen.