PoetrySlam-Veranstalter freiberuflich/gewerblich

Hallo,

ich möchte regelmäßig (6x im Jahr) einen Poetry Slam „veranstalten“ - ein Poetry Slam ist eine recht moderne Form der altbekannten Lesung, wobei hier verschiedene Poeten gegeneinander antreten und das Publikum per Applaus über den Gewinner entscheidet.
Ich erstelle das künstlerische Gesamtkonzept. D.h., dass ich eine Auswahl treffe, welche Poeten ich einlade, welche Band im Rahmenprogramm passend ist und ggf. unter welchem Motto die Veranstaltung steht. Darauf stimme ich meine Moderation ab und trage selbst eigene literarische Texte vor.

Gibt es eine Möglichkeit das in meine bisherige angemeldete freiberufliche Tätigkeit als Schriftsteller und Journalist einzuordnen oder muss ich zwingend ein (Neben-)Gewerbe als Veranstalter anmelden und damit eine zweite „Buchführung“ erstellen?

Gibt es sonst noch irgendetwas zu beachten, falls ich doch ein Gewerbe anmelden muss?

Hallo,

da die Bezeichnung Eventmanager keine Berufsbezeichnung ist, sondern sich jeder so nennen darf, der Events organisiert und auch keine wirklich schöpferische Tätigkeit damit verbunden ist, muss hier wohl ein Gewerbe angemeldet werden. Nach wie vor dürfte jedoch EINE EÜR vollkommen ausreichend sein pro Monat.

Bei einem Gewerbe ist ansonsten nicht viel zu beachten, außer dass Gewerbesteuern anfallen können.

Hallo,
hier gibt es einfache, aber effektive Beantwortung:

-ALLEIN DEIN FINANZAMT ENTSCHEIDET- UND NIEMAND SONST!!!—

Also: Du gehst - ohne Scheu- in die Bürgerberatung Deines zuständigen Finanzamtes (ohne Dich namentlich zu offenbaren), schilderst Deinen Fall.und bittest um verbindliche Auskunft.

Du kannst auch schriftlich dort anfragen - dann hast Du es schriftlich.

Okay

MfgG
Die Finanzbehörde ist übrigens verpflichtet, Dir Auskunft zu erteilen.

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ich möchte regelmäßig (6x im Jahr) einen Poetry Slam
„veranstalten“ - ein Poetry Slam ist eine recht moderne Form
der altbekannten Lesung, wobei hier verschiedene Poeten
gegeneinander antreten und das Publikum per Applaus über den
Gewinner entscheidet.
Ich erstelle das künstlerische Gesamtkonzept. D.h., dass ich
eine Auswahl treffe, welche Poeten ich einlade, welche Band im
Rahmenprogramm passend ist und ggf. unter welchem Motto die
Veranstaltung steht. Darauf stimme ich meine Moderation ab und
trage selbst eigene literarische Texte vor.

Gibt es eine Möglichkeit das in meine bisherige angemeldete
freiberufliche Tätigkeit als Schriftsteller und Journalist
einzuordnen oder muss ich zwingend ein (Neben-)Gewerbe als
Veranstalter anmelden und damit eine zweite „Buchführung“
erstellen?

Gibt es sonst noch irgendetwas zu beachten, falls ich doch ein
Gewerbe anmelden muss?

das in der bisherigen freiberuflichen Tätigkeit unterzubringen wird sicher schwer werden, da es sich hier um eine gewerbliche Tätigkeit handelt.

Der Unterschied zwischen gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit:

http://www.gruenderlexikon.de/blog/2009/02/10/so-unt…

für alle anderen Fragen kann ich dir nur mein kostenloses eBook empfehlen:

http://www.gruenderlexikon.de/blog/2009/06/17/e-book…