Mal angenommen Personen A, B, C und D, welche gut befreundet
sind, planen einen regelmäßigen Pokerabend zu organisiern.
Jeder der Teilnehmer zahlt einen geringen Betrag (z.B. 5 Euro)
in die Kasse und bekommt dafür Chips (z.B. 1:100 also 500
Euro, ist ja nebensächlich).
Der Gewinner bekommt den kompletten Pot und hat nun die
ehrenvolle Aufgabe mit eben diesem Geld Bier, Chips und/oder
Zigaretten für den nächsten Pokerabend zu besorgen, welches
relativ gleichmäßig von allen konsumiert wird.
Wäre dies evtl. illegales Glücksspiel?
Danke schonmal für alle Antworten.
dass poker texas hold 'em als glücksspiel zu qualifizieren ist, ist noch nicht höchstrichterlich geklärt.
wenn ich mich recht erinnere, dann wird poker (in einer anderen variante) seit den zeiten des reichsgerichts als glücksspiel eingeordnet und daran hat sich meines wissens iRd neueren rspr auch nichts geändert.
falls du auf § 284 I stgb anspielst ( http://dejure.org/gesetze/StGB/284.html ), dann fehlt es am merkmal „öffentlich“. dazu müsste die pokerrunde einem nicht geschlossenen personenkreis offenstehen bzw. der personenkreis begrenzt ist, aber nicht durch beziehungen verbunden ist.
das eigentliche problem ist, dass unter einem „regelmäßigen pokerabend“ ein gewohnheitsmäßiges veranstalten zu verstehen ist, womit der der obj. tatbestand des § 284 I, II stgb erfüllt ist.
[Die Gewohnheitsmäßigkeit der Veranstaltung ist dann zu bejahen, wenn die Zusammenkünfte regelmäßig und ohne einen besonderen Anlass oder eine individuelle Initiative stattfinden.]
wenn du die strafbarkeit wirklich „umgehen“ willst, dann kann ich dir nur vorschlagen, dass die pokerrunden so veranschlagt werden, dass sie den eindruck einer unregelmäßigen zusammenkunft machen.
(z.b. verschiedene wochentage nutzen bzw. abwechseln / eine woche mal unterbrechen o.ä.)
im übrigen wäre eine strafbarkeit zu verneinen, wenn es sich um gänzlich unerhebliche vermögenswerte handeln würde. die frage ist nun, welcher betrag darunter zu verstehen ist. bei pokereinsätzen weiß ich, dass ein AG bereits bei einem entgelt von 6-15€ die strafbarkeit bejaht hat. (bei telefongewinnspielen sind bereits 2,50€ nicht unerheblich)
nun könntest du natürlich darauf setzen, dass das gericht beim poker 5€ noch als unerheblich ansieht… (oder den einsatz um 1-2€ senken und dann bei der verpflegung abstriche machst)
letztlich ist es entscheidend, wie sehr man darauf vertraut, dass die pokerabende nicht bekannt werden…