wenn ein Spielhallenbesitzer Pokerspiele veranstalten möchte, braucht er laut § 284 STGB eine behördliche Erlaubnis. Wo kriegt er diese her?
Und noch eine zweite Frage, diesmal ziemlich konkret: Es können lediglich Sit&Go-Spiele mit einem buy-in von 10€ + 1€ Teilnahmegebühr, ohne Re-buy stattfinden (hierbei ist der maximale Verlust für ein Pokerspiel 10€ + 1€ Teilnahmegebühr pro Person).
Die Spieler erhalten bei Gewinn keine Sachpreise sondern Geld, also das Geld aus den eingezahlten buy-ins.
Was denkt ihr, wie teuer die Erlaubnis bei dieser Pokerspielanbietung für den Spielhallenbesitzer sein wird, bzw. glaubt ihr, dass dafür überhaupt eine Erlaubnis erteilt wird?
Bin für jeden Tipp dankbar
MfG Paul
§ 284 Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels
(1)Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Das ganze Glücksspielwesen ist ziemlich undurchsichtig, da spielen Landesgesetze, lokale Verordnungen und individuelle Durchführungsbestimmungen eine Rolle.
wenn ein Spielhallenbesitzer Pokerspiele veranstalten möchte,
braucht er laut § 284 STGB eine behördliche Erlaubnis. Wo
kriegt er diese her?
Da Pokern nicht als 33d Spiel durchgeht, gibt es meiner Meinung nach eine Lizenz nur als Glücksspiel für eine Spielbank.
Die Pokerturniere, die in den letzten Jahren „öffentlich“ veranstaltet wurden, gingen nicht um Geldpreise, und waren daher auch keine Glücksspiele im Sinne des Gesetzes. Das Buy-In wurde als Selbstkostenerstattung gesehen, und die Preise durch Sponsoren finanziert.
Und noch eine zweite Frage, diesmal ziemlich konkret: Es
können lediglich Sit&Go-Spiele mit einem buy-in von 10€ + 1€
Teilnahmegebühr, ohne Re-buy stattfinden (hierbei ist der
maximale Verlust für ein Pokerspiel 10€ + 1€ Teilnahmegebühr
pro Person).
Die Spieler erhalten bei Gewinn keine Sachpreise sondern Geld,
also das Geld aus den eingezahlten buy-ins.
Das sind zwar sehr niedrige Geldbeträge (meiner Ansicht nach nicht genehmigungsfähig (das kann sich schnell mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag ändern), ich würde mal beim Ordnungsamt nachfragen, vielleicht sehen die das bei den Einsätzen als unkritisch (speziell da du kein mehrmaliges nachkaufen planst).