POLAS Daten - was darf rein, was wird gelöscht?

Moin,

angenommen, jemand wird als vermeintlicher Straftäter vorläufig festgenommen und erkennungsdienstlich behandelt.

Nach Vernehmung durch einen Ermittlungsbeamten stellt sich heraus, dass ein dringender Tatverdacht nicht mehr haltbar ist und er wird nach wenigen Stunden frei gelassen.

Forensische Untersuchungen des Delinquenten und eine Durchsuchung seiner Räume bringen keine Anhaltspunkte, die eine Täterschaft belegen.

Das Verfahren wird eingestellt.

Jahre später kann der damals unschuldig Verdächtigte mithören, dass bei einer Verkehrskontrolle seine Daten an die Leitstelle übermittelt werden und diese antwortet:
„Der ist bekannt bei der Polizei [Musterstadt], Verdacht [Musterstraftat].“

Der damals Beschuldigte ist entsetzt, er hätte nie gedacht, dass noch etwas gespeichert ist. Genau genommen empfindet er es überhaupt als Frechheit, das damals überhaupt jemand den sich schnell als unhaltbar heraus gestellten Verdacht in eine Datenbank aufgenommen hat.

Darf ein solcher Verdacht gespeichert werden?
Wird der irgendwann gelöscht?

(Betroffendes Bundesland sei NRW)

Hallo,

da gibt es die Möglichkeit der vorläufigen Einstellung des Verfahrens, das Verfahren kann dann jederzeit wieder aufgenommen werden.
Zuständig ist das Innenministerium NRW und der richtige Ansprechpartner wäre allerdings der Datenschutzbeauftragte von NRW.

LG

Zuständig ist das Innenministerium NRW und der richtige
Ansprechpartner wäre allerdings der Datenschutzbeauftragte von
NRW.

OK, nach welchem Gesetz oder welcher Verwaltungsvorschrift erfolgt denn die Aufnahme der Daten in das polizeiliche Auskunftssystem?