Hallo Experten,
jetzt ist ja der Arbeitsmarkt auch für Polen geöffnet. Was muss z.B. eine Polin, nennen wir sie Anna, beachten, wenn sie hier eine legale Arbeit in einem privaten Haushalt als Putzfrau, Haushaltshilfe, Altenpflegerin o.ä. sucht?
Kann Anna einfach eine Annonce aufgeben und den Rest (Steuer?, Unfall-/Krankenversicherung? noch was?) organisiert der potentielle Arbeitsgeber? Oder darf sich Anna nur an eine offizielle Stelle wenden (private/staatliche Arbeitsvermittlung?)
Vielen Dank schon mal
Jan
Hallo,
die Freizügigkeit für polnische Arbeitnehmer gilt ab dem 1.Mai.
Dann können sie, nachdem sie ihre Aufenthaltserlaubnis haben, wie ein Deutscher einen Arbeitsplatz suchen und annehmen.
Die Aufenthaltserlaubnis erhalten sie dann m.W. problemlos bei der Ausländerbehörde.
Hier zum nachlesen:
http://www.justlanded.de/deutsch/Deutschland/Landesf…
http://ec.europa.eu/eures/main.jsp?acro=free&lang=de…
Gruss
Hallo,
vielen Dank für die sehr informativen Links. Ist aber leider sehr bürokratisch alles.
Nochmals vielen Dank
Jan
Hallo,
ab dem 1.5. gilt die Freizügigkeit auf für Polen. Das bedeutet u.a., dass sie ab dann keine Aufenthaltserlaubnis benötigt. Sie erhalt lediglich und das oft auch nur auf Antrag, eine Bescheinigung, dass sie keiner AE bedarf. Sie muss sich lediglich beim Einwohnermeldeamt anmelden.
Sie kann also ohne Probleme jederzeit irgendwo arbeiten. Um die Krankenversicherung muss sie sich selbst kümmern, die Steuerkarte erhält sie normalerweise bei der Anmeldung im EMA.
Gruss
Iru
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Hallo,
vielen Dank für die sehr informativen Links. Ist aber leider
sehr bürokratisch alles.
Falls es dich beruhigt, für Deutsche ist es nicht anders.
Grüße
Hallo,
Sie kann also ohne Probleme jederzeit irgendwo arbeiten. Um
die Krankenversicherung muss sie sich selbst kümmern, die
Steuerkarte erhält sie normalerweise bei der Anmeldung im EMA.
Gruss
Iru
das mit der Steuerkarte hat sich verändert. Es gibt keine Steuerkarten mehr für 2011. Wer 2010 eine Steuerkarte hatte, die gilt für 2011 weiter.
Wer keine Karte für 2010 hatte, geht bitte seit 01.01.2011 zum Finanzamt. Auch alle anderen Eintragungen (Geburt eines Kindes, Eheschließung, Religionsein- und Austritt usw.) sind nun beim Finanzamt vorzunehmen.
Ab 2012 reicht beim Arbeitgeber die Nennung der persönlichen Daten wie Name etc. und die Steuer-ID.
Gruß von Sid
Hallo, ab dem 01.05.2011 haben polnische Staatsangehörige volle Freizügigkeit. Das heißt, dass sie für die Aufnahme einer Tätigkeit in Deutschland keiner Arbeitserlaubnis mehr bedürfen.
Eine Aufenthaltserlaubnis brauchen sie schon länger nicht mehr. Sie können sich, wenn sie einen Arbeitsplatz nachweisen, auf Antrag eine Freizügigkeitsbescheinigung von der Ausländerbehörde ausstellen lassen. Das ist aber kein Aufenthaltstitel sondern hat lediglich deklaratorischen Charakter.
Sie kann also nach Deutschland kommen und sich Arbeit suchen. Das einzige was sie bei der Behörde erledigen muss, ist, sich beim Einwohnermeldeamt anzumelden.
Gruß Maike