PoliScan Speed

Das oben genannte Messgerät ist nicht ganz unumstritten. Die Stadt Mannheim hat wohl alle Verfahren, die auf Messungen dieses Gerätes beruhen, eingestellt. Auf Seiten von Rechtsanwälten kann man lesen, dass teilweise alleine der Antrag auf AKteneinsicht zur Einstellung des Verfahrens führt.

Trotzdem schicken einige andere Behörden noch Anhörungsbögen heraus.

Wie sollte Karlchen Schmidt sich verhalten, wenn er einen Anhörungsbogen bekäme, indem ihm zur Last gelegt würde, auf einer Autobahn/Bundesstraße auß.ges.Orts. 22km/h zu schnell gewesen zu sein und als Messgerät genau dieser Typ „PoliScan Speed“ angegeben würde?

Erstmal nicht äußern, klar, aber wer weiß, wie die Realität aussieht, was das Einstellen des Verfahrens angeht?

Karlchen hätte die Wahl:
70€ + Kosten + 1 Punkt. Im Wiederholungsfall droht Fahrverbot (oder erinnere ich mich da falsch? Davor hätte Karlchen nämlich Angst, denn er hat zwar ein blitzsauberes Punktekonto, aber kann nicht ausschließen, doch mal in der nächsten Zeit wieder ein Tempolimit zu übersehen)

Oder doch lieber zum Anwalt und zumindest mal probieren (Kosten?).

Hi,

um es mal vereinfacht auszudrücken.
Da hat ein Richter in Mannheim gesagt, PoliScanSpeed kenn ich nicht, darüber kann ich nicht urteilen, und hat das Verfahren eingestellt. Somit ist dieser Taxifahrer von der Schippe gesprungen.

Um jetzt auch diesen Richter von der Richtigkeit der Messungen zu überzeugen hat Mannheim nochmal ein Gutachten in Auftrag gegeben das belegen soll, diese Messungen sind vor Gericht zu verwerten.

Deshalb sollten sich die in Mannheim Geblitzten nicht zu früh freuen, bis das Gutachten da ist, ruhen die Verfahren.

Andere Bundesländer andere Richter kein Problem die Messergebnisse vom PoliScanspeed anzuerkennen. Es besteht imho keine Chance das Messergebnis anzuzweifeln.

Was sein Punktekonto angeht, mit 1Punkt kann man gut leben. Vor weiteren Übertretungen braucht die Furcht auch nicht so groß sein. Um ein Fahrverbot zu erreichen muss er in 2Jahren 3mal die 20km/h Schwelle überschreiten, dann kann es ein Fahrverbot geben, die Betonung liegt auf kann.

Erst wenn innerhalb eines Jahres die 25km/h Grenze zweimal überschritten wird, gibt es sicher ein Fahrverbot.

Q-Gruß

Das liest sich hier aber anders:

http://www.rastuewe.de/rechtsgebiete/verkehrsrecht/v…
http://www.anwalt24.de/rechtsanwalt/gordon-kirchmann…
http://www.autobild.de/artikel/umstrittene-tempomess…

Ist aber nun auch egal, ich merke mir:

Würde mal jemand vom PoliScan mit 22km/h (a.g.O.) zu schnell geblitzt werden, so müsste er sich keine sorgen über ein Fahrverbot machen, solange er weiterhin halbwegs gesittet unterwegs ist. Somit bestünde kein Grund, einen Anwalt zu konsultieren, da zu erwartendes Bußgeld und Anwaltskosten wohl nicht stark auseinander liegen, zudem die Erfolgsaussichten gering wären.

Zusatzfrage:
Was würde ein Anwalt in einer solchen Angelegenheit verlangen?
Also wenn man ihn bittet, Akteneinsicht zu verlangen, dies würde dann geschehen, das Verfahren würde erwartungsgemäß NICHT eingestellt und man findet sich dann mit nem Bußgeld ab(ohne weitere Inanspruchnahme anwaltlicher Tätigkeit)?

Ich selber habe überhaupt keine Ahnung, in welchen Größenordnungen sich die Entgelte abspielen, man liest immer nur von den horrenden Kosten, so recht vorstellen kann ich mir das nicht.

Hi,

zu den Anwaltskosten kann ich nichts sagen, ich weiß es schlicht nicht.

Zu den von dir verlinkten Seiten, der gute Mann hat sich leider nicht die Mühe gemacht sich mal das Messprinzip genau anzusehen. Er wirft da Begriffe aus dem Bereich der Radarmessung und Lasermessung durcheinander. PoliscanSpeed misst mit einem Laserstrahl und der Messpunkt und Fotopunkt muss nicht identisch sein, die Fahrzeuge werden bis zum Fotopunkt verfolgt. Es können hier auch problemlos mehrere Spuren überwacht werden, die Geschwindigkeiten den einzelnen Fahrzeugen zugeordnet werden.

Q-Gruß

Huhu!

Was würde ein Anwalt in einer solchen Angelegenheit verlangen?
Also wenn man ihn bittet, Akteneinsicht zu verlangen, dies
würde dann geschehen, das Verfahren würde erwartungsgemäß
NICHT eingestellt und man findet sich dann mit nem Bußgeld
ab(ohne weitere Inanspruchnahme anwaltlicher Tätigkeit)?

Man kann es nicht genau sagen, denn es handelt sich hier um Rahmengebühren. Üblicherweise wird dabei eine Mittelgebühr verlangt, was in diesem Fall hieße:

Grundgebühr zwischen 20 und 150 Euro, Mittelgebühr 85 Euro
Verfahrensgebühr zwischen 20 und 250 Euro, Mittelgebühr 135 Euro

Mit Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer käme man dabei in einem durchschnittlichen Fall auf stolze EUR 285,60.

Ich selber habe überhaupt keine Ahnung, in welchen
Größenordnungen sich die Entgelte abspielen,

Das sind die Größenordnungen, die das Gesetz für Bußgelddrohungen zwischen 40 und 5.000 Euro vorsieht.

man liest immer
nur von den horrenden Kosten, so recht vorstellen kann ich mir
das nicht.

Ich auch nicht, vor allem kann ich mir nicht vorstellen, dass mich jemand wegen eines 70-Euro-Bußgeldes beauftragen würde, wenn ich dafür das Vierfache verlangen würde. Ich persönlich bleibe daher ganz unten im Rahmen. Was ein Rechtsanwalt per Gesetz aber mindestens verlangen muss, sind 48 Euro (20 Grundgebühr, 20 Verfahrensgebühr, 8 Auslagen) plus 9 Euro Merkelsteuer. Damit ist man bei 57 Euro, die einem die Klärung der Frage „Punkt oder nicht Punkt“ dann schon eher wert sein dürfte.